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Freitag, 19. Juni 2026

LG Frankfurt: Biologische Realität bleibt aussprechbar – aber nur abstrakt

Die Tageszeitung 'WELT' berichtete am gestrigen 18. Juni über eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main (Az. 2-03 O 254/26), die im Zusammenhang mit dem seit Jahren geführten Rechtsstreit um den Zugang eines transidentifizierten Mannes zu einem Frauenfitnessstudio steht: Nach Transfrau-Eklat im Frauenfitness – Gericht fällt Urteil im „Mann“-Streit

Nach Darstellung der Zeitung habe das Gericht klargestellt, dass ein sogenanntes "Misgendern" nicht generell verboten sei und die Bezeichnung eines Mannes als Mann grundsätzlich vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt werde. Das ist zumindest auf den ersten Blick eine erfreuliche Entwicklung. Wer biologische Tatsachen ausspricht, darf dafür nicht sanktioniert werden. Die Berichterstattung wirft allerdings Fragen hinsichtlich der verwendeten Begriffe sowie der rechtlichen Konsequenzen auf, die das Gericht offenbar aus seiner eigenen Argumentation zieht.

Ein Mann, der sich als Mann ausgibt?

Bereits der zweite Satz im Hauptteil der WELT-Berichterstattung enthält eine bemerkenswerte Formulierung:

"Ein Mann, der sich als Transfrau ausgibt, darf Mann genannt werden."

Nach unserem Verständnis biologischer Terminologie handelt es sich bei einer "Transfrau" um ein adultes Menschenmännchen mit weiblicher Selbstwahrnehmung. Ein solcher transidentifizierter Mann bleibt biologisch männlich, unabhängig von seinem subjektiven Identitätsempfinden oder seinem rechtlichen Personenstand. Wenn die WELT also schreibt, ein Mann gebe sich als Transfrau aus, bedeutet dies streng genommen lediglich, dass ein Mann sich als Angehöriger einer Untergruppe von Männern präsentiert. Dass ein solcher Mensch als Mann bezeichnet werden darf, war jedoch nie der eigentliche Streitpunkt.

Die Kontroverse entzündet sich vielmehr an der Frage, ob ein Mann als "Frau" bezeichnet werden muss oder ob die Verwendung eines Begriffs zur Benennung von weiblichen Individuen der Spezies Homo sapiens für männliche Menschen eine sprachliche Verzerrung der biologischen Realität darstellt. Gegen den Begriff "Transfrau" als identitätsbezogene Kategorie für Männer mit Geschlechtsdysphorie haben wir als IG Sexualbiologie keine grundsätzlichen Einwände, sofern eine saubere Begriffsbestimmung erfolgt (siehe dazu Begriffsverwirrung um "Transfrau" und "trans* Frau"). Problematisch wird es dort, wo aus einer zusätzlichen Beschreibung eine Umdeutung der biologischen Geschlechtszugehörigkeit abgeleitet wird. Da uns der vollständige Beschluss des Landgerichts derzeit nicht vorliegt, bleibt allerdings offen, ob die WELT das Urteil an dieser Stelle präzise wiedergibt.
 
Auch der Begriff "Misgendern" setzt eine bestimmte Sichtweise auf die Frage des Geschlechts voraus. In der öffentlichen Debatte wird häufig unterstellt, es sei ein Fall von "Misgendern", wenn ein Mann, der sich als Frau ausgibt, als Mann bezeichnet wird. Aus sexualbiologischer Sicht verhält es sich jedoch genau umgekehrt. Wenn die Begriffe "Mann" und "Frau" vergleichbar mit ähnlichen Bezeichnungen bei anderen Spezies (Eber/Sau, Hengst/Stute usw.) geschlechtsreife Individuen (Gender) und damit biologische Geschlechtsklassen bezeichnen, dann beschreibt die Bezeichnung eines adulten Menschenmännchens als Mann die Realität zutreffend. Die Bezeichnung desselben Menschen als Frau wäre dagegen eine Abweichung vom biologischen Bedeutungsgehalt dieser Begriffe – und damit das eigentliche "Misgendern".
 

Gericht schützt genderkritische Debatte

Von größerem Interesse sind die von Frauenheldinnen e. V. veröffentlichten Passagen aus den Entscheidungsgründen: Das Gericht hat gesprochen – und uns in der Sache Recht gegeben

Danach stellt das Gericht ausdrücklich fest, dass die einstweilige Verfügung nicht auf einem generellen "Misgenderverbot" beruhe. Ebenso wird betont, dass die öffentliche Diskussion über die Anknüpfung der Geschlechtszuordnung an die körperliche Konstitution vom Schutzbereich des Artikels 5 Grundgesetz erfasst sei. Hervorzuheben ist dabei die Feststellung, dass selbst Kritik an bestehenden gesetzlichen Regelungen geschützt sei. Dies betrifft insbesondere die Frage, ob das Selbstbestimmungsgesetz den traditionellen Geschlechtsbegriff verändert oder rechtlich überlagert. Das Gericht erkennt offenbar an, dass Bürger das Recht haben, die zugrunde liegenden Annahmen dieser Gesetzgebung öffentlich in Frage zu stellen.

Die Feststellung des Geschlechts eines Individuums beruht auf objektiven biologischen Merkmalen. Dass diese Realität auch dann ausgesprochen werden darf, wenn gesetzliche Regelungen an anderer Stelle mit rechtlichen Fiktionen arbeiten, ist somit grundsätzlich zu begrüßen. Dass das Gericht die Benennung biologischer Realitäten jedoch als bloße "Meinung" einordnet, ist vermutlich den rechtlichen Rahmenbedinungen geschuldet, überzeugt uns als Biologen jedoch nicht. Ob ein Mensch männlich oder weiblich ist, ist eine biologische Tatsachenfeststellung. Die Meinungsfreiheit schützt zwar selbstverständlich das Recht, solche Tatsachen auszusprechen. Die Tatsachen selbst werden dadurch jedoch nicht zu Meinungen.

Eine merkwürdige Trennung

Nach den veröffentlichten Informationen darf somit zwar weiterhin die Auffassung vertreten werden, dass ein "biologischer" Mann ein Mann ist. Ebenso soll die Aussage zulässig sein, dass bestimmte Begriffe wie "Transfrau" die Existenz einer weiteren Kategorie von Frauen suggerieren, obwohl es sich um eine weitere Kategorie von Männern handelt. Gleichzeitig wurde aber offenbar untersagt, diese Aussagen unter voller Namensnennung auf den konkreten Antragsteller zu beziehen. Das Gericht begründet dies laut Berichterstattung mit persönlichkeitsrechtlichen Schutzbelangen und einer möglichen "Prangerwirkung".

Das ist bemerkenswert, denn nach den öffentlich bekannten Umständen hatte die betreffende Person ihre Transidentität bereits Jahre zuvor selbst öffentlich gemacht. Die Mediengruppe Main-Post berichtete beispielsweise in einem inzwischen gelöschten Artikel über die besagte Person als "die erste Transfrau im bayerischen Fußball" unter Nennung des vollständigen Namens und unter Verwendung von Fotografien. Die betreffende Person trat also nicht anonym in Erscheinung, sondern suchte ausdrücklich die Öffentlichkeit.

Wenn ein Mensch seine Transidentität selbst öffentlich thematisiert und in Presseberichten unter vollem Namen präsentiert wird, stellt sich die Frage, worin später die Persönlichkeitsrechtsverletzung liegen soll, wenn dieselbe Person im Rahmen einer gesellschaftlichen Debatte unter demselben Namen als Mann bezeichnet wird, der sie ist. In einem solchen Fall liegt weder eine Ausforschung noch eine Offenbarung bislang unbekannter Tatsachen vor. Die Geschlechtszugehörigkeit des Betroffenen war ebenso bekannt wie dessen Selbstbeschreibung als Transfrau.

Die biologische Realität darf demnach zwar allgemein benannt werden, die Anwendung derselben Definition von Geschlecht auf einen konkreten, bereits öffentlich bekannten Fall kann jedoch rechtlich problematisch sein.

Unabhängig vom Ausgang dieses Verfahrens bleibt die eigentliche gesellschaftliche Kernfrage bestehen: Kann das Recht die biologische Bedeutung der Begriffe "Mann" und "Frau" verändern, oder handelt es sich dabei um naturwissenschaftlich begründete Kategorien, die einer gesetzlichen Neudefinition nur begrenzt zugänglich sind?

Fazit

Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt enthält nach den bisher bekannten Informationen ein wichtiges Signal zugunsten der freien Debatte über Geschlecht. Es ist zu begrüßen, dass die öffentliche Benennung biologischer Tatsachen nicht pauschal verboten werden soll und dass Kritik an gesetzlichen Regelungen ausdrücklich unter dem Schutz der Meinungsfreiheit steht. Gleichzeitig wirft die Entscheidung Fragen auf. Wenn die Aussage, dass ein Mann ein Mann ist, zulässig sein soll, erscheint es schwer nachvollziehbar, weshalb dieselbe Aussage unter Bezugnahme auf einen konkreten Mann unzulässig werden soll, obwohl dieser seine Transidentität zuvor selbst öffentlich gemacht hatte. Sollte die Berichterstattung den Beschluss zutreffend wiedergeben, entsteht der Eindruck einer rechtlichen Konstruktion, die biologische Tatsachen zwar abstrakt anerkennt, ihre konkrete Benennung jedoch nur eingeschränkt zulässt.

Freitag, 12. Juni 2026

Wissenschaftsförderung in den USA: Ist das Peer Review gefährdet?

Eine kürzlich vom Verband Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin in Deutschland e. V. (VBIO) veröffentlichte Meldung zur geplanten Reform der Forschungsförderung in den USA zeichnet ein alarmierendes Bild. Unter Verweis auf Kritik aus der wissenschaftlichen Community wird die Sorge formuliert, politische Entscheidungsträger könnten künftig stärker über die wissenschaftliche Freiheit und das bewährte Peer-Review-System bestimmen: Wissenschaftsorganisationen in den USA warnen vor politischer Kontrolle statt Peer View

Das Thema verdient jedoch eine differenziertere Betrachtung, denn es ist deutlich komplexer, als es der VBIO unter Verweis auf einen CNN-Bericht darstellt.


Peer Review und Wissenschaftsförderung

Das Peer-Review-Verfahren dient in erster Linie der fachlichen Begutachtung wissenschaftlicher Publikationen, in zweiter Instanz aber auch der Bewertung von Förderanträgen. Es soll sicherstellen, dass Qualität, Methodik, Plausibilität und wissenschaftlicher Erkenntnisgewinn durch Experten des jeweiligen Fachgebiets bewertet werden. Auf Basis dieser Empfehlungen entscheiden Journale, ob sie einen Artikel oder eine Studie veröffentlichen und damit in den Gesamtkorpus der Wissenschaftsliteratur aufnehmen. Auch Förderorganisationen entscheiden auf dieser Grundlage über die Empfehlung von Projekten. 

Die grundsätzliche Entscheidung über die Vergabe öffentlicher Fördermittel bleibt hingegen eine politische Entscheidung. Schließlich handelt es sich im Regelfall um Steuergelder, über deren Verwendung demokratisch legitimierte Institutionen bestimmen müssen.

Aus diesem Grund ist es keineswegs ungewöhnlich, dass Regierungen Forschungsschwerpunkte definieren. Ob mehr Mittel in Krebsforschung, künstliche Intelligenz, Kernfusion, Raumfahrt oder Klimaforschung fließen sollen, ist eine politische Prioritätensetzung. In demokratischen Gesellschaften gehört dies zum regulären Aufgabenbereich gewählter Regierungen und Parlamente. Die Vorstellung, wissenschaftliche Förderung könne vollständig außerhalb politischer Entscheidungen stattfinden, entspricht weder der Realität noch den Grundprinzipien demokratischer Haushaltsführung.

Unterschiede in der Praxis

In Deutschland erfolgt die projektbezogene Grundlagenforschung vor allem über die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die ein hohes Maß an wissenschaftlicher Selbstverwaltung genießt. Peer Review ist hier zentral und politische Einflussnahme auf Einzelentscheidungen ist traditionell gering. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) setzt eher strategische Programme.

In den USA laufen große Teile der Förderung hingegen direkt über Behörden wie die National Science Foundation (NSF) und die National Institutes of Health (NIH). Auch hier ist Peer Review zwar der Kern der Qualitätsbewertung, doch haben politische Beauftragte (sogenannte "Appointees") und die Exekutive insgesamt deutlich mehr Einfluss auf Prioritätensetzung und Programmgestaltung (z. B. über sogenannte "Broader Impacts"-Kriterien). Das US-System ist damit politisch responsiver als das deutsche, was man verstehen muss, wenn man die Debatte verstehen will.

Kurz gesagt: Die US-Regierung darf entscheiden, wie viel Geld z. B. für Klimaforschung ausgegeben wird. Sie sollte aber nicht entscheiden, welche konkrete Klimastudie wissenschaftlich überlegen ist.

Worin besteht der Konflikt?

Kritiker der US-Reformen befürchten, dass politische Akteure künftig nicht nur Förderschwerpunkte festlegen, sondern fachliche Bewertungen einzelner Projekte stärker übergehen oder zusätzliche politische Filter einbauen könnten. Sollte dies tatsächlich im größeren Umfang geschehen, wäre die Sorge berechtigt. Die Stärke moderner Wissenschaftssysteme beruht wesentlich darauf, dass die Qualitätsbewertung durch Fachleute erfolgt und nicht durch politische Akteure.

Gleichzeitig sollte jedoch auch die Gegenposition ernst genommen werden: Das System war bereits zuvor nicht frei von politischen oder ideologischen Einflüssen. In den vergangenen Jahren wurden Förderentscheidungen zunehmend an Konzepte wie "Diversity, Equity and Inclusion" (DEI) oder vergleichbare gesellschaftspolitische Zielsetzungen gekoppelt. Aus dieser Perspektive wirkt die aktuelle Reform weniger wie eine erstmalige Politisierung der Wissenschaft, als die sie gerade skandalisiert wird, sondern lediglich wie die Korrektur einer längst bestehenden Politisierung.

Dieser Aspekt wird in vielen Berichten nur am Rande erwähnt. Dadurch entsteht der Eindruck, als stünden sich eine "neutrale Wissenschaft" und eine politisch motivierte Regierung gegenüber. Wissenschaftliche Institutionen operieren aber nun mal nicht im gesellschaftlichen Vakuum. Auch innerhalb Forschungseinrichtungen existieren normative Leitbilder und institutionelle Interessen, die stetigem Wandel unterliegen.

Es geht bei staatlicher Forschungsförderung außerdem nicht darum, "welche Ideen verfolgt werden dürfen", wie der VBIO schreibt. Ein Wissenschaftler darf grundsätzlich auch ohne staatliche Förderung forschen, sofern keine gesetzlichen Verbote bestehen. Die Freiheit der Wissenschaft ist daher nicht grundsätzlich bedroht, auch wenn Budgetkürzungen oder Umschichtungen für einzelne Bereiche spürbare Folgen haben können.

Biologie vs. Gender Studies

Für die Biowissenschaften ist diese Diskussion besonders relevant. Viele sexualbiologische Fragestellungen berühren Themen, die heute häufig auch im Rahmen der sozial- und kulturwissenschaftlichen Geschlechterforschung diskutiert werden. Dadurch haben in den vergangenen Jahren Fragen zu Geschlecht und Geschlechtsidentität zunehmend Eingang in die Forschungsförderung und auch die allgemeine wissenschaftliche Kommunikation gefunden, wodurch regelmäßig Spannungen zwischen biologischen, medizinischen und sozialwissenschaftlichen Perspektiven entstehen. Als IG Sexualbiologie bemängeln wir ebenfalls, dass bestimmte theoretische Annahmen über Geschlecht teilweise einen privilegierten Status erhalten, während biologische Einwände als politisch problematisch betrachtet werden.

Das Argument, Wissenschaft müsse vor politischer Einflussnahme geschützt werden, verliert an Überzeugungskraft, wenn politische Einflussnahme bereits zuvor in anderer Form akzeptiert wurde. Gerade der VBIO als biowissenschaftlicher Fachverband hätte diesem Spannungsfeld stärker Rechnung tragen können, statt bloß die Meldung eines links-liberalen US-Fernsehsenders verkürzt wiederzugeben und damit weitgehend die einseitige Perspektive jener Wissenschaftsorganisationen zu repetieren, die die geplanten Änderungen ablehnen.

Das Problem der asymmetrischen Talentabwanderung

Die Berichte aus den USA deuten darauf hin, dass im Zuge der Reformen insbesondere Wissenschaftler aus bestimmten gesellschaftspolitisch sensiblen Forschungsfeldern verstärkt nach Fördermöglichkeiten in Europa suchen. Gleichzeitig verzeichnet Deutschland aufgrund hiesiger politischer Fehlentscheidungen seit Jahren eine gegenläufige Abwanderung zahlreicher MINT-Fachkräfte und technologieorientierter Gründer in Richtung USA. Ausschlaggebend sind dabei häufig strukturelle Faktoren wie bessere Finanzierungsmöglichkeiten, ein innovationsfreundlicheres Umfeld, geringere bürokratische Hürden und allgemein attraktivere Karriereperspektiven. 

Wir sehen darin die Gefahr einer zunehmenden Asymmetrie: Während Europa Forscher aus ideologisch oder politisch umstrittenen Disziplinen anzieht, verliert es zugleich überproportional viele naturwissenschaftlich und technisch orientierte Talente an innovationsstärkere Standorte. Dies wirkt sich bereits negativ auf die Innovationskraft Deutschlands aus (vgl. DataPulse Research und SThree, 2025).

Fazit

Die Diskussion um die geplante Reform der Forschungsförderung in den USA ist komplexer, als es manche Schlagzeilen vermuten lassen. Die zentrale Frage lautet nicht, ob Politik über Fördergelder entscheiden sollte, sondern vielmehr, wo genau die Grenze zwischen legitimer Prioritätensetzung und der Ersetzung fachlicher Begutachtung verläuft. Ebenso wichtig ist, ob bestehende Förderstrukturen tatsächlich so neutral sind, wie ihre Verteidiger häufig behaupten. Eine differenzierte Debatte, die beide Seiten der Politisierung ernst nimmt, wäre hier hilfreich.


Transparenzhinweis: Einer der Autoren dieses Beitrags ist Mitglied im VBIO.

Dienstag, 9. Juni 2026

Postmoderner Humanismus

Meinungsbeitrag von Marco Bergmann
Sprecher & Mitgründer der IG Sexualbiologie

Die Reaktionen auf die Stellungnahme der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) zum Selbstbestimmungsgesetz [1], die wir als IG Sexualbiologie bereits aus wissenschaftlicher Perspektive ausführlich analysiert haben (siehe Kritische Anmerkungen zur Transgender-Stellungnahme der Giordano-Bruno-Stiftung), waren zahlreich. Viele Einwände kamen von Personen, die sich ebenfalls dem evolutionär-humanistischen Spektrum zuordnen. Tenor der Kritik war, die gbs habe sich in dieser Frage von ihrem naturwissenschaftlichen Fundament entfernt und argumentiere inzwischen mit Denkmustern, die an postmoderne Geschlechterdekonstruktion erinnern. Wurde diese Kritik aus eigenen Reihen ernst genommen? Nun ja…

Von der Ignoranz eines trotzigen Kindes

Am 1. Juni, pünktlich zum Beginn des Pride Month, veröffentlichte die gbs mehrere Social-Media-Kacheln, in denen die Kernthesen ihrer Stellungnahme nochmals zusammengefasst wurden:


Man hätte erwarten können, dass die Stiftung die zahlreichen Rückmeldungen zum Anlass genommen hätte, einzelne Argumente zumindest zu präzisieren oder auf Missverständnisse einzugehen. Stattdessen wirkte der plakative Repost wie ein vehementes Pochen auf der ursprünglichen Position. Die Folgen waren absehbar. Die Kritik wurde nun nämlich deutlich schärfer. Viele Beobachter gewannen aus meiner Sicht zu Recht den Eindruck, dass sachliche Einwände ignoriert wurden.

Die Eskalation erreichte einen weiteren Höhepunkt, als die Stiftung am Tag darauf ein Statement der vier Autoren veröffentlichte:


Darin hieß es unter anderem, ein Großteil der Kritik am Selbstbestimmungsgesetz beruhe auf der "Projektion postmoderner Ideologien". Diese Formulierung sorgte für erhebliche Irritationen. Denn genau dieser Vorwurf war zuvor von vielen Kritikern gegen die Stellungnahme selbst erhoben worden. Auch der Hinweis, die Gerichtsverfahren des ehemaligen Transsexuellengesetzes seien "religiös gestützt" gewesen, erweckte den Eindruck, die gbs wolle neuerdings gegen die Zweigeschlechtlichkeit argumentieren, weil diese im ersten Schöpfungsbericht der Bibel formuliert wurde.

Nachdem einige Kommentatoren auf solche Ungereimtheiten erneut hingewiesen hatten, reagierte die Stiftung (bzw. das verantwortliche Social-Media-Beauftragtens) deutlich empfindlich. Man sei zwar offen für konstruktive Kritik, an "persönlichen Unterstellungen" habe man jedoch kein Interesse:


Es bedarf schon einer gewissen Dreistigkeit, konstruktive Kritik zu ignorieren, diese aber gleichzeitig einzufordern. Die Kommentare unter dieser Reaktion sprechen daher für sich.

Die misslungene "Quadratur des Kreises"

Besonders interessant wurde die Debatte durch die Veröffentlichung einer ausführlichen Replik des Philosophen Sebastian Schnelle, Host des Podcast 'vorpolitisch', im Humanistischen Pressedienst: Die misslungene Quadratur des Kreises

Obwohl ich persönlich die unkritische Validierung der Person Kellermann als "Spät-Transitionierer" mit Blick auf den Werdegang dieser Person höchst problematisch finde, diagnostiziert Schnelle abseits davon dasselbe Grundproblem: Die gbs versucht zwei Positionen miteinander zu versöhnen, die nur schwer miteinander vereinbar sind. Einerseits soll Geschlecht eine objektive Kategorie bleiben. Andererseits soll die individuelle Selbstidentifikation maßgeblich sein. Schon das Selbstbestimmungsgesetz scheiterte selbst kläglich am Versuch, die Biologie zunächst an der Vordertür (Selbstbestimmung) herauszuwerfen, sie dann aber wieder heimlich an der Hintertür (Hausrecht, Regelung im Spannungsfall) hereinzulassen.

Schnelle weist berechtigterweise darauf hin, dass die Stellungnahme der gbs den Begriff "Phänotyp" an mehreren Stellen problematisch verwendet und biologische Merkmale, soziale Wahrnehmung sowie kulturelle Vorstellungen von Weiblichkeit und Männlichkeit miteinander vermischt. Aus sexualbiologischer Sicht ist dieser Einwand zutreffend, denn ein Phänotyp besteht nicht aus Geschlechterstereotypen. Er umfasst körperliche Merkmale, darunter zahlreiche sexuell dimorphe Eigenschaften. Die Existenz solcher Merkmale ist keine kulturelle Konstruktion und auch kein Ausdruck von Sexismus. Anzumerken ist aber auch, dass selbst die bloße Feststellung männlicher und weiblicher Phänotypen an sich noch keine stereotype Geschlechterrollen reproduziert, sondern zunächst lediglich biologische Realität beschreibt.

Wenn die Biologie plötzlich zur Nebensache wird

Eine Reaktion der gbs-Autoren ließ diesmal nicht lange auf sich warten. Der Philosoph Michael Schmidt-Salomon stellte in einem Kommentar unter Schnelles Replik klar, dass die biologische Unterscheidung zwischen männlichen und weiblichen Gameten sowie Phänotypen nicht sexistisch sei. Dieser Punkt ist aus sexualbiologischer Sicht unstrittig. Schmidt-Salomons vielleicht bemerkenswerteste Hinweis im biologischen Kontext bezieht sich auf "Differenzen, die selbst innerhalb der biologischen Bestimmung des Geschlechts auftreten."

Genau hier liegt nämlich in meiner Wahrnehmung ein Kernproblem der Debatte, denn viele der behaupteten "Differenzen" entstehen überhaupt erst dadurch, dass Geschlecht in immer neue Teilkategorien wie "chromosomales Geschlecht", "hormonelles Geschlecht", "gonadales Geschlecht", "anatomisches Geschlecht", "Phänotyp-Geschlecht", "Gametengeschlecht" usw. zerlegt wird. Aus evolutionsbiologischer Sicht ist die reproduktive Funktion der Grund, weshalb all diese Merkmale überhaupt miteinander korrelieren. Sämtliche "Differenzen" lösen sich auf, wenn man Geschlecht sauber mit der Anisogamie als Anker definiert.

Doch das ist vermutlich schon wieder viel zu viel Biologiegequatsche, denn Schmidt-Salomons Antwort setzt primär juristische Fragen und Interessenausgleich in den Fokus. Damit stellt sich jedoch die Frage, welche Funktion die umfangreichen biologischen Kapitel der ursprünglichen Stellungnahme dann eigentlich hatten. Es waren doch gerade diese Passagen, die einen Großteil der Kritik ausgelöst hatten. Dadurch drängt sich der Eindruck auf, dass die Biologie hier zunächst als Legitimationsrahmen dienen sollte, ihre Bedeutung jedoch relativiert wird, sobald ihre innere Konsistenz hinterfragt wird. 

Eine weitere Replik des Mitautors Thorsten Barnickel (der in unserem vorherigen Blogpost erwähnte "Patentanwalt mit Biologie-Diplom") verdeutlicht dies:


Sein erster Punkt sagt bereits alles: "An keiner Stelle haben wir gefordert, die Anerkennung des neuen Personenstandes und Vornamens in den Papieren an den Phänotyp zu knüpfen. Vielmehr begrüßen wir es, dass dies nun durch einfache Erklärung möglich ist."

Diese Aussage ist bemerkenswert! Denn sie macht deutlich, dass es letztlich wohl tatsächlich nie um biologische Kategorien ging. Die umfangreichen Ausführungen über Gameten, Phänotypen & Co. erscheinen rückblickend nun bloß noch als Hintergrundkulisse denn als tragende Säulen der eigentlichen Argumentation. Barnickel bezeichnet die biologischen Ausführungen sogar wortwörtlich als "Hintergrundinformationen". Damit wird etwas ausgesprochen, was viele Kritiker bereits vermutet hatten: Die Biologie diente wieder mal nur der Anscheinserweckung von Wissenschaftlichkeit.

Wer den Schaden hat…

Noch bemerkenswerter ist eine weitere Aussage Barnickels: "Insgesamt erscheint so mancher Versuch, rechtliche Probleme mit den Kategorien und Werkzeugen der Philosophie oder Biologie lösen zu wollen, ebenso wenig zielführend wie ein Notruf beim Dachdecker wegen eines Wasserschadens im Keller."

Diese Formulierung macht literarisch sprachlos. Genau dies war doch der erklärte Anspruch der ursprünglichen Stellungnahme! Über viele Seiten hinweg wurden Biologie und Philosophie diskutiert, um das Spannungsfeld zwischen Geschlecht und Selbstbestimmung zu analysieren. Wenn Philosophie und Biologie nun plötzlich als ungeeignete Werkzeuge erscheinen, warum haben die Autoren dann überhaupt versucht, die Debatte auf genau dieser Grundlage zu führen? Wenn biologische und philosophische Kategorien so wenig hilfreich sind, dann war der ursprüngliche Versuch, die Diskussion auf eben diese zu stützen, ja wohl kaum zielführender.


Echoes from the Past

Wie Amanda Stillman (Pseudonym) unter unserem vorherigen Blogpost zur gbs-Stellungnahme noch nachträglich kommentierte, waren drei der vier Autoren (Schmidt-Salomon, Barnickel sowie der Anthropologe Volker Sommer) bereits 2015 Mitunterzeichner der sogenannten "Stuttgarter Erklärung" [2]. Darin heißt es über die "Verfügbarkeit von Geschlecht":

"Geschlecht ist nicht verfügbar. Das Geschlecht eines Menschen kann nicht durch andere bestimmt werden, was einer Fremdbestimmung und Inbesitznahme gleich käme. Nur der einzelne Mensch kann auf Grund seines Wissens über sich selbst über sein eigenes Geschlecht, seine Geschlechtszugehörigkeit, verlässlich Auskunft geben. Allein ihm obliegt es, sein Geschlecht zu bestimmen."

Geschlecht wird hier also nicht als objektiv beschreibbare Eigenschaft eines Organismus verstanden, sondern als etwas, das letztlich allein durch subjektive Selbsterkenntnis bestimmt werden kann. Ob ein Mensch männlich oder weiblich ist, ergibt sich aber nun mal nicht aus einer introspektiven Selbstbefragung, sondern aus seiner Stellung innerhalb eines zweigeschlechtlichen Fortpflanzungssystems.

Als Naturwissenschaftler würde ich mich offen gesagt in Grund und Boden schämen, würde mein Name mit solchen Inhalten in Verbindung stehen. Kein halbwegs klardenkender Mensch mit einem Mindestmaß an biologischem Sachverstand würde ernsthaft behaupten, man könne beispielsweise seine Blutgruppe oder seine evolutionäre Abstammung durch Selbstauskunft bestimmen. Wer eine Behauptung mitzeichnet, dass Geschlecht durch Selbstbestimmung definiert wird, muss biologische Definitionen zwangsläufig so umformen, dass sie mit dieser Prämisse vereinbar werden. Möglicherweise erklärt sich dadurch manche begriffliche Verrenkung in der Stellungnahme der gbs. Zudem festigt sich der Eindruck, dass deren Ergebnis bereits lange vor der Argumentation feststand.

Die verpasste Chance

Die gbs hätte aus meiner Sicht einen deutlich überzeugenderen Weg wählen können. Einsteigend mit der Frage, wo das "rechtliche Geschlecht" ohne Bezug zur biologischen Klassifizierung eines Menschen als Männchen (Spermienproduzent) oder Weibchen (Eizellenbereitstellerin mit Gebärfunktion) überhaupt eine Rolle spielt. Männliche Personen mit weiblicher Selbstwahrnehmung müssen beispielsweise nicht vom Mutterschutz profitieren. Nach einer biologisch fundierteren Verteidigung der Zweigeschlechtlichkeit und derjenigen rechtlichen Rahmenbedingungen, die auf dieser basieren, hätte man anschließend philosophisch ergründen können, wo das Geschlecht außerhalb seiner biologischen Funktion rechtliche Bedeutung erlangt hat und ob das Geschlecht in solchen Fällen dann überhaupt sinnvoll als Rechtskriterium anwendbar ist, oder ob hier eine andere Kategorie sinnvoller wäre, die auch die Belange von Transgendern respektiert.

Ein solcher Ansatz wäre zwar sicherlich auch polarisierend, aber hätte zumindest die biologischen Kategorien unangetastet gelassen. Stattdessen entschied man sich für einen Spagat, bei dem die Biologie derart flexibel ausgelegt wurde, dass sie mit einer identitätsbasierten Geschlechtsauffassung kompatibel erscheint. An diesem Punkt beginnt die Argumentation allerdings bereits auseinanderzufallen. Evolutionsbiologische Kategorien sind nämlich gar nicht dafür geschaffen worden, individuelle Identitätserfahrungen abzubilden.

Fazit

Mit jedem weiteren Posting scheint sich die Giordano-Bruno-Stiftung immer tiefer in die Bedeutungslosigkeit zu reiten. Die gbs hat in den vergangenen Jahrzehnten wichtige Beiträge zur Verteidigung säkularer Prinzipien geleistet. Deshalb wirkt ihr aktueller identitätspolitischer Abgesang irritierend auf viele Mitstreiter. Eine Stiftung, die einst konsequent zwischen empirischer Beschreibung und normativer Bewertung unterscheiden konnte, verwischt diese Trennung nun selbst. Dabei kann man sich aus meiner Sicht durchaus für die Rechte transidentifizierender Menschen einsetzen, ohne die biologische Zweigeschlechtlichkeit zu relativieren. Dieser Spagat wäre möglich gewesen. Der gbs ist er leider nicht gelungen.

Wird so das nächste Jahresmagazin der gbs aussehen?
(Satire; KI-generiert)

Quellen

[1] Thorsten Barnickel, Jessica Hamed, Michael Schmidt-Salomon, Volker Sommer (2026). Von Fremd- zu Selbstbestimmung. Warum das Ende des Transsexuellengesetzes überfällig war. Stellungnahme der Giordano-Bruno-Stiftung, Oberwesel. https://www.giordano-bruno-stiftung.de/sites/gbs/files/gbs_stellungnahme_sbgg_tsg_2026.pdf

[2] Aktion Transsexualität und Menschenrechte e.V. (2015). Stuttgarter Erklärung: Menschenrechtskonforme Behandlung Trans-/Intersexualität. https://die-erklaerung.de/wp-content/uploads/2015/04/StuttgarterErkl%C3%A4rung_FINAL_websmall.pdf

Montag, 8. Juni 2026

Schlümpfe sind blau und "zwischen Männern und Frauen gibt es Unterschiede"

Meinungsbeitrag von Amanda Stillman (Pseudonym)
Biometrikerin und IG-Gründungsmitglied

Wie bereits in meinem Beitrag "Die merkwürdigen Prioritäten der Raumfahrtministerin" dargelegt, steht das Wissenschaftsjahr 2026 im Zeichen der "Medizin der Zukunft". Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt veröffentlicht im Rahmen des Wissenschaftsjahres regelmäßig die Publikation 'forscher – Das Magazin für Neugierige', das wissenschaftliche Themen verständlich für Kinder aufbereiten soll. Die erste Ausgabe 2026 enthält diesmal ein lesenswertes Interview mit der Internistin und Professorin für geschlechtersensible Medizin Sabine Oertelt-Prigione von der Universität Bielefeld [1].

Wenn Kinder lernen, dass Geschlecht zählt

Das Interview vermittelt auf verständliche Weise die medizinisch bedeutsame Erkenntnis, dass Menschen sich biologisch unterscheiden und diese Unterschiede Auswirkungen auf Diagnosen und Therapien haben können. Oertelt-Prigione erläutert dies am Beispiel von Asthma: Während Jungen beim Ausatmen häufig ein typisches pfeifendes Geräusch zeigen, tritt dieses Symptom bei Mädchen oft nicht auf. Stattdessen äußert sich Asthma bei ihnen beispielsweise häufiger durch anhaltenden nächtlichen Husten.

Gerade solche Beispiele verdeutlichen, warum geschlechtersensible Medizin (auch bekannt als Gendermedizin) kein ideologisches Projekt, sondern eine wissenschaftliche Notwendigkeit ist. Wer sich bei Diagnostik und Therapie ausschließlich an einem abstrakten "Mustermenschen" (historisch meist ein junger, männlicher Erwachsener) orientiert, läuft Gefahr, wichtige Unterschiede zu übersehen. Die Folge können Fehldiagnosen oder verzögerte Behandlungen sein. Dass diese Zusammenhänge bereits Kindern vermittelt werden, ist ein wichtiger Beitrag zu wissenschaftlicher Bildung.

Eine Selbstverständlichkeit mit Konfliktpotenzial

Besonders interessant wird das Interview allerdings auf der Meta-Ebene. Oertelt-Prigione erklärt zutreffend: "Auch zwischen Männern und Frauen gibt es Unterschiede." Inhaltlich handelt es sich dabei um eine Feststellung, die in den Biowissenschaften zum Grundlagenwissen gehört. Die Existenz biologischer Unterschiede zwischen den Geschlechtern bildet schließlich die Voraussetzung dafür, dass geschlechtersensible Medizin überhaupt sinnvoll betrieben werden kann.

Beim Lesen dieser Aussage schwingt aber unterschwellig ein Gefühl der Beklemmung mit. In den vergangenen Jahren wurden Biologen und Mediziner immer wieder mit erheblichem Druck konfrontiert, wenn sie biologische Geschlechtsunterschiede thematisierten. Vorträge wurden abgesagt oder konnten nur unter erheblichem Sicherheitsaufwand stattfinden. Forschungsarbeiten wurden öffentlich delegitimiert und Forscher sahen bzw. sehen sich weiterhin Kampagnen ausgesetzt, die vor allem auf moralische Zuschreibungen setzen.

Es ist bemerkenswert, dass eine Aussage, die in einer offiziellen Publikation der Bundesregierung für Kinder berechtigterweise ohne Beanstandung erscheinen durfte, in anderen gesellschaftlichen Kontexten Konflikte auslösen würde.

Der Schlumpf als Kuriosität der Gegenwart

Eine weitere Passage des Magazins wirkt vor diesem Hintergrund unfreiwillig satirisch. Auf einer Doppelseite über die Farbe Blau findet sich eine Collage, in der unter anderem ein Schlumpf zu sehen ist, der einen Arm zum Gruße hebt und den Satz "Ich bin blau!" ruft.

Quelle: "forscher – Das Magazin
für Neugierige" (Frühling 2026)
Für sich genommen handelt es sich hierbei um eine völlig harmlose Darstellung einer bekannten Comicfigur. Dennoch erinnert sie an einen Vorfall, der im Frühjahr 2024 bundesweit Aufmerksamkeit erregte. Damals wurde eine 16-jährige Schülerin am Gymnasium in Ribnitz-Damgarten (Mecklenburg-Vorpommern) nach dem Teilen eines Schlumpf-Videos auf TikTok von Polizeibeamten aus dem Unterricht gerissen und erhielt eine Gefährderansprache. Der "Fall Loretta" löste eine breite Diskussion über Verhältnismäßigkeit und Meinungsfreiheit aus.

Vor diesem Hintergrund erscheint es zumindest bemerkenswert, dass eine vergleichbare Schlumpf-Darstellung nun ausgerechnet in einer offiziellen Publikation des BMFTR auftaucht. Offenbar wird dieselbe Figur – genauso wie der Hinweis auf die Zweigeschlechtlichkeit – je nach Kontext sehr unterschiedlich wahrgenommen. Kommen sie auch nur ansatzweise aus dem Umfeld der Alternative für Deutschland (AfD), sind sie problematisch und ein Fall für den Staatsschutz. In einem Magazin eines Bundesministeriums sind sie jedoch legitim. Aus meiner Sicht ein Doppelstandard in höchster Vollendung.

Fazit

Das forscher-Magazin zeigt, wie es gelingen kann, Kinder mit wissenschaftlichen Erkenntnissen vertraut zu machen. Es erklärt in einem Interview verständlich, weshalb biologische Unterschiede medizinisch relevant sind. Gleichzeitig macht die Veröffentlichung deutlich, wie groß die Diskrepanz zwischen wissenschaftlichen Selbstverständlichkeiten und manchen gesellschaftlichen Debatten geworden ist.

Quellen

[1] Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. (2026, April 30). forscher – Das Magazin für Neugierige. Ausgabe Frühling 2026: Aaah, Gesundheit!!! https://www.publikationen-bundesregierung.de/pp-de/publikationssuche/forscher-fruehling-2026-2432684

Samstag, 6. Juni 2026

BVG zensiert biologische Realität: Zweigeschlechtlichkeit plötzlich "rechtswidrig"

Seit einigen Wochen wirbt das Medienunternehmen NIUS auf Fahrzeugen und Werbeflächen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). Busse, Bahnen und Plakate tragen unter anderem den Slogan "Morgens um 6 schon wissen, was einem abends um 8 verschwiegen wird." Passend zum "Pride Month" sollte nun ein weiterer Slogan folgen: "Wir werden immer beliebter bei sämtlichen beiden Geschlechtern." NIUS-Chefredakteur Julian Reichelt präsentierte dieses Motiv am 3. Juni auf X:

 
Wenige Tage später ist die gesamte Kampagne Geschichte. Wie u. a. der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) am gestrigen Freitag berichtete, forderte die BVG ihren externen Werbevermarkter auf, die Kampagne "mit sofortiger Wirkung" zu beenden: BVG beendet Werbekampagne von "Nius"
 
Wörtlich hieß es: "Anlass sei die Veröffentlichung eines Werbemotivs durch einen Nius-Verantwortlichen auf Social Media, das aus Sicht der Berliner Verkehrsbetriebe die Grenzen der zulässigen Meinungs- und Werbefreiheit überschreitet."

Der öffentlich-rechtliche Regionalsender rbb lässt seine Konsumenten also schon mal im Unklaren darüber, worum es bei diesem angeblich "rechtswidrigen" Motiv eigentlich geht. Durch die einseitige Einordnung von NIUS als "rechtspopulistisches Portal" entsteht zudem der Eindruck, hier sei etwas Verfassungsfeindliches oder Hassvolles veröffentlicht worden. In Wahrheit handelt es sich um die schlichte sexualbiologische Tatsache, dass es genau zwei Geschlechter gibt: männlich und weiblich, definiert durch die Produktion kleiner bzw. großer Gameten. Eine Aussage, die biologisches Grundwissen darstellt und die von keinem seriösen Wissenschaftler ernsthaft bestritten wird.

Will die BVG (neo-)religiöse Gefühle schützen?

Die Vorsicht der Berliner Verkehrsbetriebe gegenüber Gefühlen steht in einer bemerkenswerten Kontinuität. Im März 2009 lehnte die BVG eine Werbekampagne der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) mit dem Slogan "Es gibt (mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit) keinen Gott" ab. Die damalige Begründung lautete, man wolle nicht, "dass sich die Fahrgäste der BVG aufregen müssen" [1]. Auch andere Städte wie München und Köln winkten ab.

Später im selben Jahr kam es zu weiteren Diskussionen, nachdem christliche Missionierungsplakate in U-Bahnhöfen hingen. Die BVG stellte daraufhin klar, dass künftig keine missionierende religiöse oder weltanschauliche Werbung sowie keine Werbung, die religiöse Gefühle verletzen könnte, mehr zugelassen werde [2].

Die Verkehrsbetriebe agierten also bereits 2009 als Schützer empfindlicher Gefühle. Heute, gut 17 Jahre später, verweigert dieselbe BVG eine Werbeaussage, die eine biologische Grundtatsache benennt. Dadurch hat sich der Maßstab deutlich verschoben. Statt religiöser Empfindlichkeiten werden nun genderideologische Narrative geschützt. Wissenschaftliche Fakten zur menschlichen Sexualbiologie gelten plötzlich als Grenzüberschreitung, sobald sie dem aktuellen Zeitgeist widersprechen.

Eine gbs-Kampagne mit dem Slogan "Es gibt (mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit) nur zwei Geschlechter" ist angesichts der aktuellen Positionierung der Stiftung zum Selbstbestimmungsgesetz allerdings ohnehin wohl eher nicht zu erwarten (siehe Kritische Anmerkungen zur Transgender-Stellungnahme der Giordano-Bruno-Stiftung). 

Aber vielleicht...
 
Demnächst Buskampagne der IG Sexualbiologie? 
(Bild: KI-generiertes Konzept )
 

Biologie wird zur "rechten Angstmache"

Eine zentrale Rolle bei der schnellen Beendigung der Kampagne spielte offenbar eine Online-Petition der sogenannten "Initiative gegen Rechts". Unter dem Titel "Keine rechte Angstmache in der BVG!" wurde die Werbung für NIUS als Hetze gegen Journalismus und öffentlich-rechtlichen Rundfunk dargestellt. Die konkrete Aussage zur Zweigeschlechtlichkeit konnte zum Zeitpunkt der Petitionserstellung zwar noch nicht thematisiert werden, sie kann aber sicherlich im Geiste der Petenten in die Rubrik "rechte Angstmache" subsumiert werden. 
 
Laut ihnen sei der Nahverkehr "öffentlich, staatlich bezuschusst und gehe uns alle an", daher müsse sich die BVG "klar gegen rechtspopulistische Angstmache" positionieren. Dass die simple Nennung von zwei Geschlechtern von der BVG nun als finale Bedrohung für ein "diskriminierungsfreies" Miteinander aufgefasst wurde, offenbart die Tiefe der ideologischen Verschiebung. Biologische Fakten werden nicht mehr im Rahmen der wissenschaftlichen Methode falsifiziert (wir weisen dazu gerne noch mal auf unsere öffentliche Ausschreibung hin), sondern moralisch disqualifiziert und politisch bekämpft.

Die BVG als ideologischer Akteur und staatlicher Wahrheitsrichter

Besonders problematisch ist die Rolle der BVG als Anstalt des öffentlichen Rechts, die sich vollständig im Eigentum des Landes Berlin befindet. Als staatliche Verkehrsgesellschaft erhebt sie sich hier zum Richter über wissenschaftliche Tatsachen. Indem sie eine Werbekampagne mit dem Hinweis auf zwei Geschlechter stoppt, unterdrückt somit faktisch der Staat die öffentliche Bekundung einer biologischen Grundwahrheit. Das widerspricht nicht nur dem Gleichbehandlungsgrundsatz, den die BVG selbst bemüht, sondern auch dem Gebot staatlicher Neutralität. Der Staat darf keine biologische Realität zur verbotenen Meinung erklären. Wir gehen deshalb davon aus, dass dieser Fall noch Gerichte beschäftigen wird.

Fazit

Die schnelle Kapitulation der BVG vor ideologischem Druck offenbart ein zunehmendes Problem: Wissenschaftliche Fakten zur menschlichen Sexualbiologie werden in öffentlichen Räumen zensiert, sobald sie dem aktuellen Zeitgeist widersprechen. Wer "beide Geschlechter" sagt, gilt plötzlich als verfassungsfeindlicher Grenzüberschreiter. Diese Entwicklung gefährdet nicht nur die Meinungsfreiheit, sondern auch die Grundlage jeder ernsthaften sexualbiologischen Aufklärungsarbeit. Die Realität lässt sich jedoch nicht wegzensieren. Es zeigt sich zudem mal wieder der klassische Streisand-Effekt. Durch das Stoppen der Kampagne erhält NIUS derzeit eine weit höhere Aufmerksamkeit, als die Werbung allein vermutlich je erreicht hätte.

Quellen

[1] Bergt, S. (2009, 18. März). Die BVG glaubt noch an Gott. die tageszeitung (taz). https://taz.de/Verkehrsbetriebe-gegen-atheistische-Werbung/!5166083/

[2] Frerk, C. (2009, 7. September). Klarheit bei Berliner Verkehrsbetrieben? Humanistischer Pressedienst. https://hpd.de/node/7654

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