Meinungsbeitrag von Marco Bergmann
Sprecher & Mitgründer der IG Sexualbiologie
Die Entscheidung der Universität Wien, dem Mathematiker Rudolf Taschner ein Goldenes Doktordiplom nicht zu verleihen, hat eine breite Debatte ausgelöst. Im Zentrum steht dabei nicht nur die Person Taschner selbst, sondern grundsätzliche Fragen zur Wissenschaftsfreiheit, zur Rolle von Universitäten und zum Umgang mit kontroversen Positionen innerhalb des akademischen Diskurses.
Der Sachverhalt
Dr. Rudolf Taschner, ein in Österreich bekannter Mathematiker, Wissenschaftsvermittler und politischer Mandatsträger, sollte anlässlich des 50-jährigen Jubiläums seiner Promotion von der Universität Wien geehrt werden. Solche Ehrungen sind üblich und würdigen in der Regel sowohl wissenschaftliche Leistungen als auch die Verbindung einer Person zur jeweiligen Institution.
Die Universität Wien entschied jedoch jüngst, diese Ehrung nicht zu verleihen. Als Begründung wurden verschiedene öffentliche Äußerungen Taschners angeführt. Diese betreffen unter anderem seine Einschätzungen zum Klimawandel, seine Kritik an Förderentscheidungen des österreichischen Wissenschaftsfonds sowie seine ablehnende Haltung gegenüber Gender Studies und postkolonialen Studien. Der Senat der Universität betonte zugleich, dass Taschners wissenschaftliche Leistungen im Bereich der Mathematik sowie sein Engagement in der Wissenschaftsvermittlung unbestritten seien.
Die Absage wurde von politischer Seite, insbesondere aus dem Umfeld der ÖVP, scharf kritisiert und als Ausdruck ideologischer Einflussnahme auf wissenschaftliche Institutionen gewertet.
Zwischen Autonomie und öffentlicher Verantwortung
Zunächst ist festzuhalten, dass Universitäten grundsätzlich das Recht haben, selbst zu entscheiden, wen sie auszeichnen. Ehrungen sind keine automatischen Ansprüche, sondern Ausdruck institutioneller Wertschätzung, die auch normative Kriterien einschließen kann. Insofern ist die Entscheidung der Universität Wien als solche legitim.
Problematisch wird der Vorgang jedoch bei der Begründung. Wenn wissenschaftliche oder wissenschaftspolitische Meinungsäußerungen zum ausschlaggebenden Kriterium werden, stellt sich die Frage, ob hier eine Grenze überschritten wird. Universitäten sind nicht nur Orte der Wissensproduktion, sondern auch Räume des offenen Diskurses. Gerade dort sollten unterschiedliche, auch unbequeme Positionen ihren Platz haben. Die Vermischung von wissenschaftlicher Leistung und politisch oder gesellschaftlich kontroversen Aussagen kann leicht zu einem Signal führen, das über den Einzelfall hinausweist. Es entsteht der Eindruck, dass bestimmte Meinungen mit institutioneller Missbilligung sanktioniert werden, selbst wenn sie außerhalb des eigentlichen Fachgebiets geäußert wurden.
Kritik als Teil wissenschaftlicher Kultur
Besonders relevant ist dieser Fall im Kontext der aktuellen Diskussionen über die Rolle von Disziplinen wie Gender Studies, mit Blick auf die kürzliche Abkehr des IPCC von seinem pessimistischen "Worst-Case-Klimaszenario" RCP8.5 aber auch beim von Taschner kritisierten Klimaalarmismus. Kritische Stimmen aus den MINT-Fächern werden hier häufig als fachfremd oder unangemessen zurückgewiesen. Gleichzeitig gehört es zum Wesen wissenschaftlicher Rationalität, auch Methoden, Annahmen und Erkenntnisansprüche anderer Disziplinen zu hinterfragen und Scheinwissenschaften zu entlarven.
Gerade Vertreter naturwissenschaftlicher Fächer sind oft stark an empirischen, überprüfbaren und reproduzierbaren Erkenntnissen orientiert. Wenn sie Zweifel an der wissenschaftlichen Fundierung bestimmter Forschungsrichtungen äußern, sollte dies nicht vorschnell als ideologisch motiviert abgetan werden. Vielmehr kann solche Kritik einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung im Wissenschaftssystem leisten. Das bedeutet nicht, dass jede Kritik berechtigt ist oder unwidersprochen bleiben sollte. Aber sie muss möglich sein, ohne dass daraus institutionelle Konsequenzen entstehen, die über den Diskurs hinausgehen. Eine lebendige Wissenschaft lebt vom Streit um Argumente, nicht von der Sanktionierung von Positionen.
Vor diesem Hintergrund erscheint die Entscheidung der Universität Wien zumindest diskussionswürdig. Nicht, weil die Universität ihr Recht zur Auswahl von Geehrten überschritten hätte, sondern weil die Begründung ein Signal sendet, das mit dem Ideal wissenschaftlicher Offenheit schwer vereinbar ist. Solidarität mit Rudolf Taschner bedeutet in diesem Zusammenhang nicht, jede seiner Aussagen zu teilen oder zu verteidigen. Vielmehr geht es um das Prinzip, dass Wissenschaftler sich auch kritisch zu Entwicklungen äußern dürfen, ja gemäß Doktoreid sogar müssen, die sie für problematisch halten. Dies gilt insbesondere dann, wenn es um Fragen der Wissenschaftspolitik oder um die Qualität wissenschaftlicher Arbeit geht.
Wenn Kritik an bestimmten Disziplinen oder Forschungsansätzen faktisch zu Reputationsverlust oder institutioneller Distanzierung führt, kann dies eine abschreckende Wirkung entfalten. Eine solche Entwicklung wäre für den wissenschaftlichen Diskurs insgesamt schädlich.
Fazit
Der Fall Taschner verdeutlicht die Spannungen zwischen institutioneller Autonomie, gesellschaftlicher Verantwortung und wissenschaftlicher Freiheit. Universitäten dürfen und sollen entscheiden, wen sie ehren. Gleichzeitig tragen sie eine besondere Verantwortung für die Wahrung eines offenen Diskurses. Kritik, auch in zugespitzter Form, ist ein unverzichtbarer Bestandteil wissenschaftlicher Kultur. Insbesondere aus den MINT-Fächern heraus kann und sollte sie dazu beitragen, die Qualität und Nachvollziehbarkeit wissenschaftlicher Arbeit insgesamt zu stärken. Wenn solche Stimmen marginalisiert werden, verliert die Wissenschaft einen Teil ihrer selbstkorrigierenden Kraft.
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