Montag, 13. April 2026

Intelligenz, politische Einstellung und Geschlecht

Wie hängen Intelligenz, Geschlecht und politische Einstellungen zusammen? Diese Frage wirkt auf den ersten Blick eher sozialwissenschaftlich, berührt aber zentrale Themen der Verhaltens- und Sexualbiologie, etwa Unterschiede in kognitiven Strategien, Risikowahrnehmung oder sozialer Orientierung zwischen den Geschlechtern. Ein aktuelles Paper im Fachjournal 'Intelligence' liefert hierzu neue Daten aus einer Langzeitstudie [1].

Hochbegabung und politische Orientierung

Die Studie untersucht Erwachsene, deren Intelligenz bereits im Kindesalter erfasst wurde, und analysiert deren politische Einstellungen rund 35 Jahre später. Besonders interessant sind dabei nicht nur Unterschiede zwischen Hochbegabten und Nicht-Hochbegabten, sondern vor allem geschlechtsspezifische Muster.

Hochbegabte und durchschnittlich begabte Erwachsene unterscheiden sich insgesamt kaum in ihrer politischen Selbstverortung auf einer klassischen Links-Rechts-Skala. Das widerspricht verbreiteten Annahmen, wonach höhere Intelligenz automatisch mit liberaleren oder "linkeren" Einstellungen einhergeht. Zwar gibt es in der Forschung Hinweise auf solche Zusammenhänge, doch in dieser Studie bleiben die Unterschiede statistisch unbedeutend.

Auch bei einer differenzierteren Betrachtung politischer Einstellungen, etwa in den Bereichen Liberalismus, Sozialismus oder ökonomischer Libertarismus, zeigen sich keine klaren Unterschiede zwischen Hochbegabten und Nicht-Hochbegabten. Sowohl hochbegabte als auch nicht-hochbegabte Personen beiderlei Geschlechter positionieren sich im Durchschnitt eher in der politischen Mitte. Das deutet darauf hin, dass politische Einstellungen nicht einfach eine direkte Funktion kognitiver Leistungsfähigkeit sind, sondern stärker durch soziale und kulturelle Kontexte geprägt werden. Gesellschaftliche Rahmenbedingungen, etwa die politische Kultur in Deutschland, könnten hier eine homogenisierende Wirkung haben und Unterschiede zwischen Gruppen abschwächen.

Warum "links" und "rechts" zu kurz greifen

Ein wichtiger methodischer Beitrag der Studie ist die Verwendung eines mehrdimensionalen Modells politischer Einstellungen. Statt nur "links" oder "rechts" zu unterscheiden, werden vier Dimensionen betrachtet:
  • Liberalismus (individuelle Freiheit)
  • Konservatismus (Tradition und Stabilität)
  • Sozialismus (Gleichheit und Umverteilung)
  • Ökonomischer Libertarismus (Marktfreiheit)
Diese differenzierte Perspektive zeigt, dass Menschen gleichzeitig in verschiedenen Dimensionen unterschiedliche Positionen einnehmen können. Im biologischen Kontext ist das relevant, da es nahelegt, dass komplexe kognitive Systeme nicht zu eindimensionalen Ideologien führen, sondern eher zu differenzierten, situativ angepassten Einstellungen.

Deutliche Geschlechtsunterschiede im Konservatismus

Besonders spannend ist ein klarer Interaktionseffekt zwischen Geschlecht und Begabung im Bereich Konservatismus. Hier zeigt sich ein deutliches Muster: Nicht-hochbegabte Männer weisen signifikant höhere konservative Einstellungen auf als hochbegabte Männer. Bei Frauen hingegen gibt es keinen nennenswerten Unterschied zwischen hochbegabten und nicht-hochbegabten Teilnehmerinnen.

Dieser Befund ist in mehrfacher Hinsicht interessant. Erstens zeigt er, dass Geschlecht eine moderierende Rolle spielt, also die Beziehung zwischen Intelligenz und politischer Einstellung beeinflusst. Zweitens deutet er darauf hin, dass gerade bei Männern kognitive Unterschiede stärker mit ideologischen Positionen zusammenhängen. Die Autoren interpretieren dies unter anderem so, dass hochbegabte Männer aufgrund höherer kognitiver Flexibilität eher bereit sind, komplexe Perspektiven zu berücksichtigen und traditionelle Denkmuster zu hinterfragen. Nicht-hochbegabte Männer hingegen könnten stärker zu vereinfachenden, stabilitätsorientierten Weltbildern neigen. Aus sexualbiologischer Sicht lässt sich hier an bekannte Unterschiede in Risikoverhalten, Systematisierung oder sozialer Orientierung anknüpfen, auch wenn die Studie selbst keine biologischen Ursachen untersucht.

Auffällig ist, dass die beschriebenen Unterschiede bei Frauen nicht auftreten. Hochbegabte und nicht-hochbegabte Frauen unterscheiden sich kaum in ihren politischen Einstellungen, auch nicht im Konservatismus. Das könnte darauf hindeuten, dass andere Faktoren bei Frauen eine stärkere Rolle spielen, etwa soziale Normen, Lebensverläufe oder unterschiedliche Prioritäten in der sozialen Orientierung. Die Autoren weisen darauf hin, dass politische Einstellungen bei Frauen möglicherweise weniger stark durch kognitive Unterschiede geprägt sind oder dass andere Variablen diese Effekte überlagern.

Opportunismus? Intelligenz als Anpassungsfähigkeit

Ein oft zitiertes Verständnis von Intelligenz beschreibt sie als die Fähigkeit, sich an veränderte Umweltbedingungen anzupassen: "Intelligence is the ability to adapt to change" Überträgt man diesen Gedanken auf politische Einstellungen, ergibt sich eine interessante Zusatzperspektive auf die Befunde der Studie. Wenn hochbegabte Männer im Durchschnitt weniger konservative Positionen vertreten als nicht-hochbegabte Männer, könnte dies nicht nur mit größerer kognitiver Offenheit zusammenhängen, sondern auch mit einer erhöhten Flexibilität gegenüber gesellschaftlichem Wandel. In diesem Sinne wären ihre politischen Einstellungen weniger durch stabile Traditionen geprägt, sondern stärker durch aktuelle Entwicklungen, neue Informationen oder wahrgenommene soziale Dynamiken.

Aus dieser Perspektive ließe sich argumentieren, dass höhere Intelligenz eine Art strategische Anpassungsfähigkeit begünstigt. Politische Positionen könnten dann weniger Ausdruck fester ideologischer Überzeugungen sein, sondern eher situativ angepasst werden. Kritisch formuliert könnte man dies als Opportunismus interpretieren, wohlwollender als adaptive Responsivität gegenüber komplexen sozialen Realitäten.

Die vorliegenden Daten erlauben allerdings keine direkte Aussage darüber, ob politische Einstellungen tatsächlich opportunistisch verändert werden. Die Studie misst stabile Selbsteinschätzungen zu einem bestimmten Zeitpunkt, nicht deren Veränderung über Zeit oder Kontext hinweg. Für eine biologisch inspirierte Perspektive bleibt dennoch spannend, dass Anpassungsfähigkeit (kognitiv, sozial und/oder strategisch) ein zentrales Merkmal intelligenter Systeme ist. Ob sich diese Anpassungsfähigkeit auch in einer flexibleren, möglicherweise kontextabhängigen politischen Orientierung niederschlägt, wäre eine lohnende Frage für zukünftige Forschung.

Was man nicht aus den Befunden schließen kann

Ein Punkt ist für die Einordnung besonders wichtig: Die Studie zeigt ausdrücklich nicht, dass konservative Männer weniger intelligent sind. Gefunden wurde lediglich, dass innerhalb der Stichprobe nicht-hochbegabte Männer im Durchschnitt höhere Konservatismuswerte aufweisen als hochbegabte Männer. Das ist ein Gruppenmittelwert-Unterschied, dessen Verteilung sich über beide Kohorten stark überlappt.

Interessant ist in diesem Kontext auch die Frage, ob sich innerhalb der vier untersuchten Gruppen (also hochbegabte und nicht-hochbegabte Männer sowie Frauen) eine Art Rangfolge der politischen Dimensionen erkennen lässt. Die Studie zielt zwar nicht primär auf solche Rangordnungen ab, liefert aber deskriptive Mittelwerte, aus denen sich vorsichtige Einordnungen ableiten lassen.

Über alle Gruppen hinweg zeigt sich ein relativ konsistentes Muster. Die höchsten Zustimmungswerte finden sich typischerweise im Bereich Liberalismus, gefolgt von Sozialismus, während Konservatismus und ökonomischer Libertarismus niedriger ausgeprägt sind. Innerhalb dieses allgemeinen Trends gibt es jedoch feine Unterschiede. Nicht-hochbegabte Männer weichen durch ihre vergleichsweise höheren Werte im Konservatismus am deutlichsten vom Gesamtmuster ab. Hochbegabte Männer zeigen hier niedrigere Werte und fügen sich stärker in das Muster höherer Liberalismus- und moderater Sozialismuswerte ein. Frauen, unabhängig von der Begabung, zeigen insgesamt geringere Unterschiede zwischen den Dimensionen und eine etwas gleichmäßigere Verteilung ihrer Einstellungen.

Wichtig ist dabei, dass diese "Rangfolgen" rein deskriptiv sind und deshalb nicht als stabile Profile oder Typologien missverstanden werden sollten. Die Unterschiede zwischen den Dimensionen sind moderat und die Studie selbst betont gerade die Ähnlichkeiten zwischen den Gruppen sowie die insgesamt eher mittigen politischen Positionierungen.

Fazit

Die Studie von Krolo, Sparfeldt und Rost (2026) liefert keine spektakulären Gegensätze zwischen Hochbegabten und Nicht-Hochbegabten, aber genau darin liegt ihre Stärke. Sie zeigt, dass politische Einstellungen nicht monokausal durch Intelligenz erklärbar sind. Der wirklich interessante Befund liegt in der Schnittstelle von Geschlecht und Kognition. Nicht-hochbegabte Männer sind deutlich konservativer als hochbegabte Männer, während sich bei Frauen kein entsprechender Unterschied zeigt. Hier zeigt sich, dass biologische, kognitive und soziale Faktoren zusammenwirken. Die Studie liefert damit einen wichtigen Impuls für interdisziplinäre Diskussionen darüber, wie geschlechtsbezogene Gehirnprozesse politische Weltbilder mitformen könnten.

Quellen

[1] Maximilian Krolo, Jörn R. Sparfeldt, Detlef H. Rost, Exploring exceptional minds: Political orientations of gifted adults, Intelligence, Volume 114, 2026, 101986, ISSN 0160-2896, https://doi.org/10.1016/j.intell.2025.101986.

Donnerstag, 2. April 2026

Faktencheck: Funk-Beitrag zum Tag der Trans-Sichtbarkeit

Zum Tag der Trans-Sichtbarkeit veröffentlichte das gesichert Zwangsbeitrag finanzierte Jungendformat "Funk" einen Instagram-Beitrag, der mit dem Anspruch auftritt, wissenschaftlich über Geschlecht aufzuklären:


Die zentrale Botschaft lautet, Geschlecht sei komplexer, als vermeintliche "Hobby-Biolog*innen" behaupten. Diese These verdient eine genauere Betrachtung, denn bei näherem Hinsehen zeigt sich, dass hier weniger differenziert erklärt als vielmehr selektiv argumentiert wird. Welche wissenschaftliche Qualität hat der Beitrag des Belehrungsrundfunks aus sexualbiologischer Sicht?

ICD-Klassifikation von Störungen der Geschlechtsidentität

Funk beginnt mit einem Verweis auf den Content-Creator Panagiotis Nikolaidis (auf Instagram aktiv als ceo_nikolaidis), der die Aussage tätigte, es gebe nur zwei Geschlechter und alles andere sei unter dem ICD-Code F64 als psychische Störung klassifiziert. Funk entgegnet, dass dieser Code in der ICD-11 der Weltgesundheitsorganisation (WHO) nicht mehr existiere. Das ist korrekt. Allerdings bleibt ein entscheidender Kontext unerwähnt: In Deutschland ist die ICD-11 bislang nicht implementiert, sodass weiterhin die ICD-10 gilt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) schreibt auf seiner Website:

"Die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification (ICD-10-GM) ist die amtliche Klassifikation zur Verschlüsselung von Diagnosen in der ambulanten und stationären Versorgung in Deutschland.
Seit dem 1. Januar 2026 ist die ICD-10-GM in der Version 2026 anzuwenden."

Und in dieser gültigen Version ist F64 Störungen der Geschlechtsidentität weiterhin in Kapitel V Psychische und Verhaltensstörungen aufgeführt [1]. Die ICD-11 ist seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2022 zwar grundsätzlich ebenfalls einsetzbar, in Deutschland jedoch noch nicht für gesetzliche Anwendungszwecke freigegeben. Während Funk also rein formal recht hat, wird die praktische Relevanz im deutschen Kontext ausgeblendet. Darüber hinaus wird nicht thematisiert, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage die WHO die Umklassifizierung überhaupt vorgenommen hat. Diese Diskussion wäre jedoch notwendig, um den Anspruch einer wissenschaftlich fundierten Einordnung einzulösen. Wir werden darauf demnächst an anderer Stelle noch näher eingehen.

Was definiert Geschlecht wirklich?

Ein zentraler Punkt des Funk-Beitrags ist die Aussage, dass es wissenschaftlich eindeutig mehr als zwei "Chromosomenpaare" gebe. Gemeint sind dabei Konstellationen wie 47,XXY oder 45,X0. Diese Darstellung ist in zweifacher Hinsicht problematisch. Zum einen handelt es sich bei den genannten Beispielen nicht um zusätzliche "Paare", sondern um abweichende Chromosomenkonstellationen. Aber dies ist ein semantischer Schnitzer, der verziehen werden kann. Zum anderen wird hier ein grundlegender Kategorienfehler begangen, der nicht mehr nur als Flüchtigkeitsfehler durchgeht. Geschlecht wird in der Biologie nicht über Chromosomen definiert! Diese sind lediglich ein Mechanismus der Geschlechtsdeterminierung bei bestimmten Arten, etwa Säugetieren. Funk ignoriert das bzw. baut den Strohmann einer falschen Geschlechtsdefinition auf, um sich an diesem abzuarbeiten und so von der übergeordneten Ebene der Geschlechtsdefinition auf die untergeordnete Ebene der Geschlechtsdeterminierungsprozesse einer selektiv gewählten Klasse von Wirbeltieren mit dem Modellorganismus Homo sapiens im Fokus zu wechseln. Das ist ein typischer, anthropozentrischer Kategorienfehler. Biologie ist aber nicht anthropozentrisch.

Das "biologische" Geschlecht – also der Sexus – wird über den Typ der produzierten Gameten definiert [2]. Dieses Prinzip der Anisogamie ist taxonübergreifend gültig. Organismen, die drauf ausgerichtet sind, kleine, bewegliche Gameten zu produzieren, sind männlich. Organismen, die potenziell große, unbewegliche Gameten produzieren, sind weiblich. Diese Definition gilt unabhängig davon, ob Geschlecht chromosomal wie beim Menschen, temperaturabhängig wie beispielsweise bei Meeresschildkröten oder sozial wie beispielsweise bei Anemonenfischen bestimmt wird. Sie ist auch unabhängig davon, ob ein Individuum die jeweiligen Gameten tatsächlich physisch ausbildet. Vor diesem Hintergrund sind abweichende Chromosomenkonstellationen beim Menschen einzuordnen. Sie führen nicht zur Ausbildung eines dritten Gametentyps. Vielmehr handelt es sich in der Regel um Varianten bzw. Störungen innerhalb des männlichen oder weiblichen Entwicklungspfades. Auch seltene uneindeutige Fälle begründen ausdrücklich keinen eigenständigen dritten Entwicklungspfad. Die Existenz von Chromosomenvarianten ist daher kein Beleg für "mehr als zwei Geschlechter".

Der Fall Hanne Gaby Odiele

Als Beispiel führt Funk das belgische Model Hanne Gaby Odiele an, das mit Androgenresistenz geboren wurde. Die Darstellung ist in ihrer stark vereinfachten Form zwar nicht falsch, bleibt jedoch oberflächlich. Entscheidend ist, dass bei dieser Person innenliegende Hoden vorhanden waren, die in der Kindheit operativ entfernt wurden [3]. Damit ist der Entwicklungspfad eindeutig dem männlichen Geschlecht zuzuordnen, da er auf die Produktion von Mikrogameten ausgerichtet ist. Äußere Merkmale oder hormonelle Wirkungen ändern nichts an dieser grundlegenden biologischen Einordnung.

Die Identität einer Person oder ihre gesellschaftliche Rolle sind unabhängig vom Geschlecht zu betrachten. Als was sich eine Person identifiziert, wie sie sich kleidet usw. ist für die Frage nach dem Sexus irrelevant, denn diese Eigenschaften betreffen die soziale und individuelle Ebene, nicht jedoch die biologische Definition und Zuordnung. Davon abgesehen liegt auch Odiele ausdrücklich nicht auf einem Geschlechtsentwicklungspfad in Richtung einer gametenbasierten Sexualrolle abseits männlich oder weiblich. Diese Person bestätigt damit, dass es nur zwei Geschlechter gibt.

Wie häufig ist "Intergeschlechtlichkeit" wirklich?

Wir haben diese Frage bereits hier ausführlich diskutiert. Funk spricht davon, dass 1 bis 2 Prozent der Bevölkerung "intergeschlechtlich" seien. Diese Zahl ist nur haltbar, wenn man eine sehr breite Definition zugrunde legt, die auch eindeutig zuordenbare Varianten einschließt. Eine engere, biologisch präzisere Definition kommt zu deutlich niedrigeren Zahlen. Studien wie die von Leonard Sax aus dem Jahr 2002 legen nahe, dass der Anteil mit rund 0,02 % deutlich geringer ist [4]. Die häufig zitierte Zahl von bis zu 2 Prozent ist daher irreführend, wenn sie ohne Kontext verwendet wird. Menschen mit uneindeutiger Geschlechtsausprägung sind in der Bevölkerung ungefähr um den Faktor 100 seltener als Rothaarige.

Der rhetorische Umweg über Hunde

Funk greift ein… nennen wir es spaßeshalber mal "Argument" aus dem Podcast "Hoss und Hopf" auf, welches besagt, man könne sich auch als Hund identifizieren. Anstatt diese These von Philip Hopf inhaltlich zu prüfen, wird sie durch eine Definition von Transidentität umgangen. Dabei wäre eine genauere Analyse durchaus aufschlussreich. Denn die Argumentationsstruktur, mit der Geschlecht dekonstruiert wird, indem Entwicklungsstörungen mit Geschlechtern gleichgesetzt werden, lässt sich prinzipiell auch auf andere biologische Kategorien übertragen. Wenn Abweichungen vom typischen Entwicklungsverlauf ausreichen, um neue Kategorien zu begründen, stellt sich die Frage, warum dies nicht auch für das Konzept "Spezies" gelten sollte, welches im Gegensatz zum Geschlecht in den Biowissenschaften tatsächlich unscharf definiert ist.

Das oft behauptete "Geschlechterspektrum" wird damit begründet, dass Männer und Frauen sich aus einem bipotenten Zustand entwickeln und Zwischenstufen in der Ausprägung gleichzeitig Zwischenstufen des Geschlechts und damit "mehr als zwei Geschlechter" begründen. Embryologische Entwicklungsprozesse zeigen aber beispielsweise auch, dass viele Wirbeltiere ähnliche Zwischenstadien durchlaufen (siehe Stundenglas-Modell: Wie Embryonen sich entwickeln). Es scheint fast so, als würden menschliche Embryonen die Evolution vom Fisch zum Säugetier im Zeitraffer durchlaufen. Beim Menschen sind aus diesem Grund diverse Atavismen wie rudimentäre Kiemenbögen, Schwanzfortsätze, zusätzliche Brustwarzen, fellartiger Haarwuchs in normalerweise unbehaarten Körperregionen (Hypertrichose) etc. dokumentiert.

Mit derselben Methodik, mit der pseudowissenschaftliche Gender Studies das biologische Konzept "Geschlecht" zu dekonstruieren versuchen, um die "wissenschaftliche Basis" zur Durchsetzung identitätspolitischer Ziele zu schaffen, könnte man nun also das biologische Konzept "soziale Konstrukt" "Spezies" dekonstruieren und zu der Erkenntnis gelangen, dass "Spezies" ein Spektrum ist. Und da es mit sogenannten "Alterhumans" sogar Menschen gibt, bei denen die "Spezies-Identität" nicht mit der "biologischen Spezieszugehörigkeit" übereinstimmt, muss die WHO aufgrund dieser neuen "wissenschaftlichen Erkentnisse" (Druck seitens Lobby-Verbänden) sexuelle Handlungen an Tieren aus dem ICD-11-Code 6D35 Sonstige paraphile Störung mit nicht einwilligenden Individuen streichen. Denn Zoophilie ist dann logischerweise keine Störungen der Sexualpräferenz mehr. Das sagt schließlich auch "die Wissenschaft".

Diese absurde Analogie zeigt, dass die zugrundeliegende Argumentation des Genderismus selbst inkonsistent ist. Sie ist weder geeignet, Geschlecht noch andere biologische Kategorien sinnvoll zu erweitern. Das Hopf-Argument ist damit genauso sinnvoll, wie die Argumentationskette von Funk. Gar nicht!

Relevanz und Aussagekraft der zitierten Studie

Funk verweist auf eine Studie von Gower et al. (2018), die zeigt, dass ein LGBT-freundliches Schulklima mit weniger Mobbing korreliert [5]. Diese Ergebnisse sind plausibel und unterstützen Maßnahmen gegen Diskriminierung. Allerdings ist die Studie für die Frage nach der biologischen Definition von Geschlecht überhaupt nicht relevant. Sie trifft keine Aussage darüber, wie viele Geschlechter es gibt, sondern untersucht soziale Dynamiken im schulischen Umfeld. Die Vermischung dieser Ebenen trägt eher zur Verwirrung als zur Klärung bei.

Unabhängig davon bleibt unstrittig, dass niemand aufgrund seiner Identität gemobbt oder ausgegrenzt werden sollte. Ein respektvoller Umgang mit unterschiedlichen Lebensrealitäten ist eine grundlegende gesellschaftliche Selbstverständlichkeit. Genau deshalb ist es wichtig, den Begriff "Mobbing" nicht unscharf zu verwenden. Es muss offenbar immer wieder betont werden, dass die Benennung biologischer Grundlagen kein Mobbing darstellt. Wer darauf hinweist, dass das menschliche Geschlecht an die Produktion von Gameten gebunden ist und damit binär organisiert ist, beschreibt zunächst einmal nur einen naturwissenschaftlichen Befund. Diese Beschreibung ist unabhängig davon, wie sich einzelne Menschen identifizieren oder welche gesellschaftlichen Schlussfolgerungen daraus gezogen werden.

Problematisch wird es aus unserer Sicht eher dort, wo Personen, die biologische Sachverhalte darlegen, pauschal als "Hobby-Biolog*innen" diskreditiert werden. Eine solche Herabwürdigung ersetzt keine Argumente, sondern verschiebt die Debatte auf eine persönliche Ebene. In gewisser Weise reproduziert genau dieses Verhalten das, was man eigentlich kritisieren möchte: eine Form von sozialem Druck, der darauf abzielt, abweichende Positionen zu delegitimieren, statt sich inhaltlich mit ihnen auseinanderzusetzen.
 

Gewaltstatistik und ihre Deutung

Ein weiterer für die Frage nach der Anzahl der Geschlechter zwar irrelevanter, aber für die allgemeine gesellschaftliche Debatte durchaus wichtiger Punkt ist der Hinweis auf eine zunehmende Zahl von Gewalttaten gegen sogenannte "LSBTIQ*-Personen" in Deutschland. Grundlage hierfür ist der "Lagebericht zur kriminalitätsbezogenen Sicherheit von LSBTIQ*" des Bundeskriminalamtes vom 16. Mai 2025 [6]. Tatsächlich weist der Bericht für den Zeitraum von 2022 auf 2023 einen deutlichen Anstieg entsprechender Straftaten in der Größenordnung von rund 50 Prozent aus. Solche Zahlen verdienen Aufmerksamkeit. 
 
Ein Anstieg registrierter Delikte kann verschiedene Ursachen haben. Neben einer möglichen realen Zunahme von Übergriffen spielt auch das Anzeigeverhalten eine Rolle. Wenn Sensibilisierungskampagnen ausgeweitet werden, neue Meldestrukturen entstehen oder bestimmte Tatbestände stärker in den Fokus rücken, kann dies ebenfalls zu steigenden Fallzahlen führen, ohne dass sich das tatsächliche Geschehen im gleichen Maße verändert hat. Der Lagebericht selbst liefert keine differenzierte Auswertung darüber, wie viele der erfassten Fälle zu Verurteilungen führen oder wie sie juristisch im Detail eingeordnet werden.

Aufschlussreich ist jedoch ein anderer Aspekt der Daten, der in der "öffentlich-rechtlichen" Darstellung wenig Beachtung findet: die Entwicklung der Tatmotive innerhalb der politisch motivierten Kriminalität gegen homoerotisch veranlagte Menschen sowie Menschen mit Geschlechtsidentitätsstörung oder Pseudohermaphroditismus. Besonders auffällig ist hier nämlich der rapide Anstieg von Taten, die mit religiösen Ideologien begründet werden. In diesem Bereich verzeichnet der Bericht innerhalb eines Jahres einen Zuwachs von etwa 200 Prozent, im Vergleich zu den Jahren 2017 bis 2019 sogar eine Verzehnfachung.

Diese Entwicklung legt nahe, dass bestimmte Milieus und Weltanschauungen offenbar ein wachsendes Konfliktpotenzial bergen, das in der Debatte offen benannt werden sollte. Insbesondere die illegale Massenmigration aus dem arabisch-islamischen Kulturraum ist der Elefant im Raum, der in dem Funk-Beitrag unerwähnt bleibt.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der Funk-Beitrag zwar einzelne korrekte Aspekte enthält, diese jedoch in einen argumentativen Rahmen eingebettet sind, der wissenschaftlich nicht überzeugt. Insbesondere wird die Vielfalt der Geschlechtsentwicklung mit einer Vielfalt von Geschlechtern verwechselt. Biologisch ist Geschlecht durch Anisogamie definiert. Es gibt zwei Gametentypen und entsprechend zwei Geschlechter. Die Variabilität innerhalb dieser beiden Kategorien ist real und unbestritten. Sie rechtfertigt jedoch nicht die Annahme zusätzlicher Geschlechter. Der Eindruck entsteht, dass hier weniger biowissenschaftliche Aufklärung als vielmehr eine bestimmte gesellschaftspolitische Perspektive vermittelt werden soll. Gerade von "öffentlich-rechtlichen" Formaten mit Bildungsauftrag wäre eine korrektere Darstellung zu erwarten.

Quellen

[1] ICD-10-GM Version 2026. Kapitel V Psychische und Verhaltensstörungen (F00-F99). Abgerufen am 02.04.2026

[2] Goymann, W., Brumm, H., & Kappeler, P. M. (2023). Biological sex is binary, even though there is a rainbow of sex roles: Denying biological sex is anthropocentric and promotes species chauvinism. BioEssays, 45(2), 2200173. https://doi.org/10.1002/bies.202200173


[4] Sax, L. (2002). How common is lntersex? A response to Anne Fausto‐Sterling. The Journal of Sex Research, 39(3), 174–178. https://doi.org/10.1080/00224490209552139

[5] Gower, A.L., Forster, M., Gloppen, K. et al. School Practices to Foster LGBT-Supportive Climate: Associations with Adolescent Bullying Involvement. Prev Sci 19, 813–821 (2018). https://doi.org/10.1007/s11121-017-0847-4
 

Mittwoch, 1. April 2026

Polizei Schleswig-Holstein auf Instagram über die Kiwi als rechtsextremes Symbol

In einem Instagram-Beitrag warnte die Polizei Schleswig-Holstein kürzlich davor, dass Emojis in bestimmten Kontexten als Codes für problematische oder menschenfeindliche Inhalte genutzt werden können:


In dem Videobeitrag wird als Beispiel unter anderem das Kiwi-Emoji angeführt, dem mit folgendem Text eine Verbindung zu "transfeindlichen Positionen" zugeschrieben wird:

"Transfeindliche Gruppen nutzen dieses Emoji und verweisen damit auf eine Professorin, die Kiwis als vermeintlichen Beweis für eine binäre Geschlechtereinteilung in einer Forschungsarbeit nutzte. Die Kiwi wird deshalb für das Zeichen von Transfeindlichkeit verwendet, z. B. innerhalb der TERF-Bewegung."

Diese Darstellung enthält jedoch in mehrfacher Hinsicht sachliche Fehler

Worum ging es in der Kiwi-Debatte wirklich?

Zunächst ist festzuhalten, dass es sich bei der im Beitrag erwähnten Person nicht um eine Professorin handelt. Gemeint ist vielmehr die Doktorandin Marie-Luise Vollbrecht. Ebenso unzutreffend ist die Darstellung, Vollbrecht habe die Kiwi als Beleg für eine binäre Geschlechterordnung herangezogen. Tatsächlich bezog sie sich in ihrem zunächst abgesagten Vortrag an der Humboldt-Universität zu Berlin auf einen populärwissenschaftlichen Beitrag mit dem Titel "Gender Identity in Kiwifruit", in dem aus ihrer Sicht Begriffe aus der sozialwissenschaftlichen Geschlechterforschung auf Pflanzen übertragen wurden. Vollbrecht kritisierte dies als problematische Wissenschaftskommunikation. Wir teilen diese Kritik übrigens nicht, sondern kritisieren stattdessen die Übernahme und Umdeutung des biologischen Gender-Begriffs in die Sozial- und Geisteswissenschaften.

Ihr zentraler Punkt im Kontext der Kiwi war somit nicht die Frage, wie viele Geschlechter diese hat, sondern die begriffliche Unterscheidung zwischen "Sex" und "Gender". Während "Sex" biologische Fortpflanzungsrollen beschreibt, bezieht sich "Gender" auf soziale und kulturelle Aspekte in Bezug zum Geschlecht. Pflanzen wie die Kiwi besitzen kein "Gender" im sozialen Sinne. Die Übertragung eines sozialen Konzepts auf nicht-menschliche Organismen führe laut Vollbrecht zu Missverständnissen.

Die biologische Realität der Kiwi

Unabhängig davon ist die sexualbiologische Einordnung der Kiwi aber trotzdem klar. Bei der im Handel üblichen Kiwi (Actinidia deliciosa) handelt es sich um eine zweihäusige Pflanzenart. Das bedeutet, dass männliche und weibliche Fortpflanzungsorgane auf getrennten Individuen vorkommen. Diese Struktur entspricht dem grundlegenden Prinzip der Zweigeschlechtlichkeit, das in der Biologie durch die Existenz zweier unterschiedlicher Gametentypen definiert ist. 

Solange kein dritter Gametentyp bei der Kiwi oder irgendeiner anderen Biospezies nachgewiesen wurde, bleibt dieses Prinzip bestehen. Die Beschreibung dieser Tatsache als "vermeintlichen Beweis" relativiert eine etablierte wissenschaftliche Begriffsbestimmung, ohne dafür eine empirische Grundlage zu liefern.

Vom Meme zum Symbol

Inzwischen hat sich das Kiwi-Emoji in bestimmten Online-Kontexten tatsächlich als Symbol etabliert. Es wird teils als Ausdruck der Unterstützung für Vollbrecht verwendet, teils allgemein als Verweis auf die Anerkennung der biologischen Realität der Zweigeschlechtlichkeit. Diese Entwicklung ist jedoch eine nachgelagerte Bedeutungszuschreibung und nicht der Ursprung der Debatte.

Die pauschale Einordnung dieses Symbols als Ausdruck von Transfeindlichkeit greift daher zu kurz und vermischt unterschiedliche Ebenen: wissenschaftliche Diskussion, Kritik an Wissenschaftskommunikation und politische bzw. ideologische Positionierungen. Besonders kritisch ist die implizite Gleichsetzung von Personen, die auf biologische Grundlagen hinweisen, mit extremistischen Ideologien. Eine solche Darstellung trägt nicht zur Versachlichung der Debatte bei, sondern verstärkt Polarisierung. Wissenschaftliche Aussagen sollten anhand ihrer empirischen Grundlage bewertet werden, nicht durch ihre Einordnung in politische Kategorien.

Hinzu kommt der aus unserer Sicht mehr als nur problematische Aspekt am Ende des Beitragstextes: Die Polizei Schleswig-Holstein ruft dazu auf, entsprechende Emoji-Verwendungen zu melden, Screenshots anzufertigen und gegebenenfalls zur Anzeige zu bringen. Dieser Appell ist in seiner Pauschalität bedenklich. Denn er legt nahe, auch solche Äußerungen und Emoji-Verwendungen zu melden, die sich im Rahmen legaler Meinungsäußerung bewegen und keinen strafrechtlich relevanten Inhalt darstellen. Eine solche Praxis kann leicht in eine Form von Selbstzensur und sozialer Denunziation umschlagen, bei der nicht mehr klar zwischen strafbaren Inhalten und bloß kontroversen oder unbequemen Positionen unterschieden wird. Gerade in einer offenen Gesellschaft ist es jedoch zentral, dass staatliche Institutionen hier mit besonderer Sorgfalt und Zurückhaltung agieren. Andernfalls entsteht der Eindruck, dass nicht nur strafbare Inhalte, sondern auch legitime Positionen unter Generalverdacht gestellt werden.

Fazit

Das Kiwi-Emoji zeigt exemplarisch, wie schnell komplexe wissenschaftliche und kommunikative Zusammenhänge verkürzt dargestellt werden können. Weder hat die Polizei Schleswig-Holstein die zugrunde liegende Person korrekt eingeordnet, noch wird der ursprüngliche Kontext ihrer Aussagen angemessen wiedergegeben. Ebenso wird eine biologische Tatsache relativiert, die in der Fachwissenschaft unstrittig ist. Folgt man der Logik, biologische Zweigeschlechtlichkeit als problematisch zu framen, müsste man konsequenterweise eine Vielzahl weiterer Emojis in ähnlicher Weise interpretieren. Allen voran diesen anisogamen Gonochoristen: 🙋

Dienstag, 31. März 2026

Die Ambivalenz des International Transgender Day of Visibility


Am heutigen 31. März wird erneut der "International Transgender Day of Visibility" begangen. Der Tag verfolgt das Ziel, Sichtbarkeit für transident lebende Menschen zu schaffen, auf Diskriminierung aufmerksam zu machen und gesellschaftliche Akzeptanz zu fördern. Diese Anliegen sind grundsätzlich nachvollziehbar, verdienen aber eine differenzierte Betrachtung. Denn die zunehmende Zahl einschlägiger Aktionstage sowie die inhaltliche Ausrichtung mancher Kampagnen werfen Fragen auf, die in einer wissenschaftlich orientierten Auseinandersetzung nicht ausgeklammert werden sollten.

Inflationäre Symbolpolitik?

Im Umfeld von Geschlechtsidentität und sogenannter "sexueller Vielfalt" existiert mittlerweile eine beachtliche Zahl an Aktionstagen, -wochen und –monaten. Hier nur eine Auswahl:
  • International Transgender Day of Visibility (31. März)
  • Internationaler Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (17. Mai)
  • Christopher Street Day (28. Juni)
  • Pride Month (Juni)
  • Nonbinary People's Day (14. Juli)
  • Nonbinary Awareness Week (Juli)
  • Bisexual Awareness Week (September)
  • Coming Out Day (11. Oktober)
  • Transgender Day of Remembrance (20. November)

Diese Auflistung ließe sich noch erweitern. Die ursprüngliche Idee, durch gezielte Aufmerksamkeit Gruppen, die von der Heteronormalität abweichen, sichtbar zu machen, wird durch diese Vielzahl jedoch zunehmend verwässert. Wenn immer neue Anlässe geschaffen werden, stellt sich die Frage, ob die intendierte Wirkung nicht ins Gegenteil umschlägt. Statt fokussierter Aufklärung entsteht eine Art Dauerpräsenz, die bei Teilen der Öffentlichkeit Ermüdung oder Abwehrreaktionen hervorrufen kann.

Aus einer nüchternen Perspektive drängt sich daher die Frage auf, ob eine Konzentration auf wenige, klar definierte Anlässe nicht effektiver wäre. Ein einzelner, gut vorbereiteter und breit kommunizierter Aktionstag könnte womöglich mehr Aufmerksamkeit und Verständnis erzeugen als eine Vielzahl fragmentierter Initiativen, deren Botschaften sich teilweise überschneiden oder gegenseitig relativieren.

Sichtbarkeit vs. Passing

Ein weiterer zentraler Aspekt betrifft die Zielsetzung von "Sichtbarkeit" selbst. Klassisch wird Geschlechtsdysphorie als ein tiefgreifendes Unbehagen mit den anatomischen Merkmalen des eigenen Geschlechtes beschrieben, verbunden mit dem Wunsch, als Angehöriger des jeweils anderen Geschlechts wahrgenommen zu werden. Für Betroffene besteht das zentrale Ziel darin, im Alltag ausdrücklich nicht als "trans" erkannt zu werden, sondern schlicht als Mann oder Frau. In diesem Sinne steht die Idee der Sichtbarkeit in einem gewissen Spannungsverhältnis zu dem Wunsch nach möglichst vollständiger sozialer Integration in die angestrebte Geschlechtsrolle.

Aktionstage, die explizit die Sichtbarkeit von Transidentität betonen, können daher als ambivalent wahrgenommen werden. Während sie einerseits gesellschaftliche Aufmerksamkeit schaffen, widersprechen sie andererseits dem Bedürfnis vieler Betroffener, gerade nicht als transident identifiziert zu werden. Das Ideal ist in diesen Fällen nicht Sichtbarkeit, sondern Unauffälligkeit im Sinne eines erfolgreichen "Passings".

Parallel dazu lässt sich beobachten, dass sich in jüngerer Zeit neue Gruppen herausgebildet haben, die den Begriff der Transidentität für sich anders interpretieren. Für diese Kohorten scheint nicht primär die Linderung von Geschlechtsdysphorie im Vordergrund zu stehen, sondern vielmehr die soziale Identität als "trans" selbst. Diese wird teilweise als Ausdruck von Individualität, Abgrenzung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten Subkultur sichtbar gelebt.

Aus wissenschaftlicher Perspektive ist es wichtig, diese Entwicklungen voneinander zu unterscheiden. Die Bedürfnisse von Personen mit ausgeprägter Geschlechtsdysphorie unterscheiden sich grundlegend von denen, die Transidentität eher als identitätsstiftendes Merkmal oder sozialen Ausdruck verstehen. Eine undifferenzierte Vermischung dieser Gruppen erschwert sowohl die Forschung als auch eine angemessene medizinische und gesellschaftliche Einordnung.

Fazit

Der International Transgender Day of Visibility verfolgt ein nachvollziehbares Anliegen, steht jedoch exemplarisch für einige Spannungsfelder in der aktuellen Debatte. Die Vielzahl an Aktionstagen wirft Fragen nach Effektivität und Zielgenauigkeit auf, während der Fokus auf Sichtbarkeit nicht zwingend mit den Bedürfnissen von valide Betroffenen übereinstimmt.

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Samstag, 28. März 2026

IOC beschließt Schutz der Frauenkategorie

Am 26. März 2026 veröffentlichte das Internationale Olympische Komitee (IOC) eine neue Richtlinie zum Schutz der Frauenkategorie im olympischen Sport [1]. Die vollständige Mitteilung ist auf der Website des IOC abrufbar und bildet die Grundlage für eine weitreichende Neuregelung, die ab den Olympischen Spielen 2028 in Los Angeles gelten soll: International Olympic Committee announces new Policy on the Protection of the Female (Women’s) Category in Olympic Sport


Wissenschaftliche Grundlage und Zielsetzung

Die neue IOC-Politik verfolgt das erklärte Ziel, Fairness, Sicherheit und Integrität im Frauensport zu gewährleisten. Ausgangspunkt ist die wissenschaftliche Erkenntnis, dass der menschliche Sexualdimorphismus, insbesondere Unterschiede in Muskelmasse, Kraftentwicklung und Ausdauer, leistungsrelevant ist. Der IOC-Bericht betont, dass männliche Entwicklungsvoraussetzungen in nahezu allen sportlichen Disziplinen einen signifikanten Vorteil darstellen. Die Richtlinie enthält konkrete Zahlen zum Ausmaß des männlichen Leistungsvorteils. So wird ein Vorteil von etwa 10 bis 12 % in Lauf- und Schwimmdisziplinen sowie über 20 % in Wurf- und Sprungdisziplinen angegeben, in manchen kraftbasierten Sportarten sogar deutlich mehr.

Vor diesem Hintergrund wird die Teilnahme an Frauenwettbewerben künftig auf Frauen beschränkt, wobei als Kriterium zur Klassifizierung einer Person als Frau ein einmaliger genetischer Test auf das sogenannte SRY-Gen dient, das typischerweise auf dem Y-Chromosom lokalisiert ist und eine zentrale Rolle in der männlichen Geschlechtsentwicklung spielt. Laut IOC gilt dieser Test als wissenschaftlich fundiert und vergleichsweise wenig invasiv.

Die Rolle des SRY-Gens als Kriterium

Die Entscheidung für das SRY-Gen als maßgebliches Kriterium basiert auf dessen biologischer Funktion: Es initiiert in der embryonalen Entwicklung die männliche Geschlechtsentwicklung und in diesem Rahmen die Ausbildung männlicher Geschlechtsmerkmale. Das IOC argumentiert, dass die Anwesenheit dieses Gens ein verlässlicher Indikator für eine männliche Entwicklung ist und damit auch für die damit verbundenen physiologischen Leistungsvorteile.

Der Test ist in der Regel nur einmal im Leben erforderlich. Es wird empfohlen, das Screening möglichst früh in der sportlichen Laufbahn durchzuführen, damit Athleten ihre Karriereplanung darauf abstimmen können. Personen ohne Nachweis des SRY-Gens erfüllen dauerhaft die Teilnahmevoraussetzungen für die Frauenkategorie. 46,XY-Transgender und die meisten 46,XY-DSD-Personen erfüllen die Voraussetzung demnach nicht, denn sie haben typischerweise Hoden und Testosteronwerte im männlichen Referenzbereich. Betroffene behalten zudem ihren Leistungsvorteil, der teilweise auf Trainingseffekte und angeborene Merkmale zurückzuführen ist. Das IOC betont, dass es derzeit keine Hinweise darauf gibt, dass eine Testosteronunterdrückung oder eine gegengeschlechtliche Hormontherapie diesen Vorteil aufhebt. Ausnahmen bestehen lediglich für seltene medizinische Konstellationen wie das vollständige Androgeninsensitivitätssyndrom (CAIS), bei denen trotz genetischer Voraussetzungen keine leistungsrelevanten Effekte männlicher Hormone auftreten.

Das IOC unterscheidet demnach ausdrücklich zwischen zwei Ebenen: Einerseits sollen keine Einzelfallentscheidungen über den Umfang eines möglichen Leistungsvorteils getroffen werden, da diese wissenschaftlich unsicher und praktisch kaum konsistent umsetzbar wären. Es plädiert für klare, allgemeine Regeln, was den systematischen Ansatz via SRY-Screening unterstreicht. Andererseits bleibt eine diagnostische Einzelfallprüfung weiterhin notwendig, um festzustellen, ob überhaupt die biologischen Voraussetzungen für einen sportlichen Vorteil vorliegen. Die Individualisierung betrifft somit ausschließlich die medizinische Abklärung und Einordnung seltener DSD bei positivem SRY-Befund. Auf diese Weise versucht die Richtlinie, allgemeingültige, klare Teilnahmebedingungen mit einer minimal notwendigen medizinischen Differenzierung zu verbinden.

Einordnung im Spannungsfeld von Fairness und Inklusion

IOC-Präsidentin Kirsty Coventry betonte in ihrer Stellungnahme die Notwendigkeit klarer, wissenschaftlich fundierter Regeln. Gerade im Spitzensport könnten kleinste Unterschiede über Sieg oder Niederlage entscheiden. Daher sei es weder fair noch in manchen Fällen sicher, wenn Personen mit männlicher biologischer Entwicklung in der Frauenkategorie antreten.

Gleichzeitig unterstreicht das IOC, dass alle Athleten mit Würde und Respekt behandelt werden sollen. Die Regelung betrifft ausschließlich die Kategorisierung im Wettkampf und stellt ausdrücklich keine Bewertung der Geschlechtsidentität dar. Betroffene Athleten können weiterhin in anderen Kategorien antreten, etwa in Männer-, offenen oder gemischten Wettbewerben. Ein gelegentlich von Transgender-Aktivisten behaupteter Komplettausschluss von sogenannten "Transfrauen" (transidenten Männern, also adulten Menschenmännchen mit weiblichem Selbstempfinden) aus dem olympischen Spitzensport findet somit nicht statt. Die Richtlinie sieht außerdem vor, dass Sportverbände Ausnahmen beantragen können, wenn ihre Disziplin nicht von Kraft, Ausdauer oder Schnelligkeit abhängt. Das zeigt, dass die Regel nicht absolut ist, sondern kontextabhängig angewendet werden kann.

Die Richtlinie richtet sich dabei primär an internationale Sportverbände und nationale Organisationen, die sie für olympische Wettbewerbe umsetzen sollen. Sie ersetzt frühere IOC-Leitlinien, insbesondere solche, die stärker auf Selbstidentifikation und Inklusion abstellten. Wichtig ist zudem die Einschränkung, dass diese Regelung nicht für den Breitensport gilt. Freizeit- und Amateursport bleiben von dieser Neuregelung unberührt.

Fazit

Die neue IOC-Politik markiert einen Paradigmenwechsel hin zu einer stärker biologisch begründeten Definition der Frauenkategorie im Spitzensport. Sie bestätigt die Relevanz des Sexualdimorphismus als entscheidenden Faktor für sportliche Leistungsfähigkeit. Die kommenden Jahre werden zeigen, wie tragfähig und akzeptiert dieser neue Ansatz im internationalen Sport sein wird.

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