Donnerstag, 7. Mai 2026

Aktivistische Pseudowissenschaft im ZDF: Leonie Plaar zu Gast bei Jan Fleischhauer

Am 30.04.2026 veröffentlichte das ZDF eine Folge des Formats 'Keine Talkshow – Eingesperrt mit Jan Fleischhauer' mit dem Titel "Cancel Culture: Gefahr für die Meinungsfreiheit?":



Zu Gast bei Jan Fleischhauer war die Aktivistin Leonie Plaar. Im Verlauf der Sendung kam erneut der inzwischen viel diskutierte Fall von Marie-Luise Vollbrecht zur Sprache, den wir bereits an anderer Stelle ausführlich behandelt haben (siehe Die Causa Vollbrecht und das Kiwi-Emoji 🥝).

Im Gespräch mit Fleischhauer äußerte Plaar mehrere Behauptungen zur Zweigeschlechtlichkeit, die aus naturwissenschaftlicher Perspektive erhebliche Probleme aufweisen. So bezeichnete sie Vollbrechts Darstellung der Binarität von Geschlecht als "illegitime Wissenschaft" und behauptete zugleich, der aktuelle biowissenschaftliche Konsens verstehe Geschlecht inzwischen als "bimodale Verteilung". Auch diese Thematik haben wir bereits ausführlich analysiert (siehe Warum "Geschlecht" kein Spektrum ist). Kurz zusammengefasst: Die Vorstellung eines "Geschlechterspektrums" entsteht regelmäßig dadurch, dass unterschiedliche Ebenen biologischer Beschreibung miteinander vermischt werden, insbesondere die Ebene des Geschlechts selbst und die Ebene von Geschlechtsmerkmalen des Menschen.

Wenn Meinungsfreiheit zur Desinformation wird

Bereits kurz nach der Ausstrahlung kommentierte eines unserer Mitglieder unter einem Instagram-Beitrag von Plaar zur Sendung:


Die dort formulierte Kritik lässt sich im Kern einfach zusammenfassen: Biologisches Geschlecht ist binär, weil es nur zwei Typen von Gameten gibt (Anisogamie). Genau darauf bezieht sich Vollbrecht in ihren Ausführungen zur Zweigeschlechtlichkeit. Diese Definition ist innerhalb der Biologie weder randständig noch kontrovers, sondern die grundlegende und fachlich etablierte Definition von Geschlecht. Was hingegen vielfältig und teilweise auch statistisch bimodal darstellbar ist, sind konkrete Geschlechtsausprägungen und Geschlechtsmerkmale. Dazu gehören etwa Körpergröße, Muskelmasse, Hormonspiegel oder sekundäre Geschlechtsmerkmale. Die Existenz vielfältiger und sich teilweise überlappender Ausprägungen männlicher oder weiblicher Körper begründet jedoch keine zusätzlichen Geschlechter zwischen oder außerhalb von männlich und weiblich. Genau diese kategoriale Unterscheidung wird in öffentlichen Debatten jedoch immer wieder verwischt.
 
Da es sich bei der Sendung um ein Format des öffentlich-rechtlichen Rundfunks handelt, stellt sich die Frage nach der journalistischen Verantwortung des ZDF. Selbstverständlich darf Leonie Plaar ihre Ansichten im Rahmen der Meinungsfreiheit öffentlich vertreten, auch dann, wenn diese aus naturwissenschaftlicher Perspektive falsch sind. Problematisch wird es aber dort, wo pseudowissenschaftliche Behauptungen in einem öffentlich-rechtlichen Format ohne fachliche Gegenrede stehen bleiben. Genau das war in dieser Sendung der Fall. Plaars Behauptungen widersprechen der etablierten sexualbiologischen Forschung. Dennoch wurden ihre Aussagen weder hinterfragt noch korrigiert. Damit entstand für viele Zuschauer zwangsläufig der Eindruck, es handle sich um eine fachlich gleichwertige Gegenposition innerhalb der Biologie. Das ist jedoch nicht der Fall.

Hier zeigte sich auch eine Schwäche des Formats selbst. Jan Fleischhauer mag ein erfahrener Journalist und Debattenmoderator sein, verfügte in diesem Themenfeld jedoch offensichtlich nicht über die notwendigen Fachkenntnisse, um Plaars steile Thesen angemessen einzuordnen oder kritisch nachzufragen. Gerade bei wissenschaftlich sensiblen Themen reicht es nicht aus, kontroverse Positionen lediglich nebeneinanderzustellen und auf die Dynamik der Diskussion zu vertrauen. Öffentlich-rechtliche Formate haben nicht nur einen Unterhaltungs-, sondern ausdrücklich auch einen Bildungsauftrag. Dazu gehört es, zwischen wissenschaftlich fundierten Aussagen und ideologisch motivierter Pseudowissenschaft unterscheiden zu können.

Problematisch ist dabei nicht nur die fachliche Ungenauigkeit, sondern auch die rhetorische Strategie dahinter. Denn es entsteht der Eindruck, biologische Grundlagen müssten relativiert oder umgedeutet werden, um gesellschaftliche Akzeptanz für transidentifizierende Personen zu erreichen. Das ist weder notwendig noch wissenschaftlich redlich. Menschenrechte hängen nicht davon ab, ob biologische Kategorien umdefiniert werden. Wer behauptet, der wissenschaftliche Konsens habe die Zweigeschlechtlichkeit bereits überwunden, verlässt den Boden der Tatsachen.

Reaktion von Marie-Luise Vollbrecht

Inzwischen hatte Vollbrecht im Medienformat 'Triggerwarnung' Gelegenheit, auf die Aussagen und Vorwürfe von Plaar zu reagieren:


Ihren wissenschaftlichen Ausführungen ist dabei weitestgehend zuzustimmen (einzig die unkritische Verwendung des Begriffs "Gender" in der von Soziologen umgedeuteten Form lehnen wir ab; siehe Was bedeutet "Gender" aus biologischer Sicht?). Geschlecht ist binär, mit der Anisogamie als definitorischem Anker. Die häufig verwendete Formulierung eines "bimodalen Spektrums" bleibt dagegen bereits begrifflich unsinnig. Ein Spektrum beschreibt eine Verteilung einer bestimmten Eigenschaft entlang einer einzigen Achse. Eine bimodale Verteilung hingegen beschreibt statistische Häufungen innerhalb einer Verteilung und setzt mindestens zwei Achsen voraus. Geschlechtsmerkmale können entsprechend ihrer Häufigkeit bimodal visualisiert werden, etwa wenn bestimmte Merkmale bei Männern und Frauen unterschiedlich häufig auftreten. Das Geschlecht selbst bleibt dennoch die hierarchisch übergeordnete binäre Kategorie, auf deren Grundlage solche Merkmalsverteilungen überhaupt erst beschrieben werden können.

Deshalb ist es wichtig, die wissenschaftliche Ebene von politischen und aktivistischen Ebenen sauber zu trennen. Und genau an diesem Punkt beginnt aus unserer Sicht auch die notwendige Kritik an Vollbrecht selbst.

Was Vollbrecht auslässt

Wenn Vollbrecht in ihrem Statement erklärt, sogenannte "Transmenschen" seien in ihrem ursprünglich gecancelten Vortrag überhaupt nicht vorgekommen, dann ist das zwar formal richtig, aber zugleich unvollständig. Ihr Vortrag selbst war wissenschaftlich sauber und somit in keiner Weise ideologisch verunreinigt. Die damalige Empörung und insbesondere die öffentliche Diffamierungskampagne beispielsweise seitens Jan Böhmermann in der Late-Night 'ZDF Magazin Royale', der ihren Vortrag als "transfeindlich" bezeichnete, ohne einen einzigen transfeindlichen Ausschnitt präsentieren zu können, waren deshalb sachlich nicht begründbar. Andererseits lässt sich kaum bestreiten, dass Vollbrecht sich außerhalb ihrer wissenschaftlichen Arbeit wiederholt aus einem radikalfeministischen Aktivismus heraus zu Themen rund um sogenannte "Transpersonen" geäußert hat. Dies teilweise polemisch und nicht immer klar differenzierend, beispielsweise in Hinblick auf unterschiedliche Kohorten von sog. "Transpersonen" wie Menschen mit Geschlechtsdysphorie, autogynophilen Männern und Transmaxxern. Gerade diese Positionierungen waren letztlich der eigentliche Auslöser dafür, dass es im Vorfeld ihres Vortrags zu Protesten kam.

Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass das Ausmaß der Proteste gerechtfertigt gewesen sei oder dass Vollbrechts biologische Aussagen dadurch "illegitim" wären, wie von Plaar behauptet. Wissenschaftliche Richtigkeit hängt nicht von Sympathien für eine Person oder deren gesellschaftspolitische Positionierungen ab. Hier sind wissenschaftliche Tätigkeit und Privatperson genauso zu trennen wie Kunst und Künstler. Dennoch entsteht bei Vollbrecht gelegentlich der Eindruck, als ließen sich ihre wissenschaftlichen Aussagen nicht immer vollständig von ihrem aktivistischen Umfeld isolieren.

Naturalistische Fehlschlüsse

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch eine weitere Aussage Vollbrechts. Im Video erklärt sie, sie habe niemals gesellschaftliche Schlussfolgerungen aus biologischen Fakten gezogen. Vielmehr seien es queere Aktivisten, die etwa mit Verweisen auf vermeintlich "queere Tiere" naturalistische Fehlschlüsse begehen würden. Letzteres trifft zweifellos zu und wurde auch von uns bereits mehrfach kritisiert (siehe u. a. Queere Tiere? Kritik an ARTE-Doku). Aus dem Verhalten bestimmter Tierarten lassen sich keine normativen Aussagen über menschliche Gesellschaften ableiten. Dass gleichgeschlechtliches Verhalten oder echte Geschlechtswechsel in Tierpopulationen vorkommen, beantwortet keine politischen oder ethischen Fragen des menschlichen Zusammenlebens.

Allerdings greift Vollbrechts eigene Abgrenzung hier aus unserer Sicht zu kurz. Denn auch innerhalb trans-exkludierender radikalfeministischer Positionen lässt sich regelmäßig beobachten, dass biologische Tatsachen nicht einfach nur neutral beschrieben, sondern zumindest implizit gesellschaftlich aufgeladen werden. Die Zweigeschlechtlichkeit fungiert dort oft nicht bloß als wissenschaftliche Feststellung, sondern als argumentative Grundlage für gesellschaftspolitische Positionierungen gegenüber sog. "Transpersonen". Aus der Natur der Zweigeschlechtlichkeit abzuleiten, dass alle Menschen zwingend diese Binarität gesellschaftlich verkörpern müssen oder beispielsweise adulte Menschenmännchen (Männer) unter gar keinen Umständen auch nur ansatzweise Frauenrechte zugestanden bekommen sollten, wäre ebenfalls ein naturalistischer Fehlschluss.

Gleichzeitig darf der Hinweis auf diesen Fehlschluss aber auch nicht zur rhetorischen Wildcard werden, mit der sich biologische Realität beliebig relativieren ließe. Der Mensch ist nun einmal ein biologisches Wesen, und zahlreiche gesellschaftliche Regelungen stehen zwangsläufig in Bezug zu biologischen Gegebenheiten. Das gilt etwa für Schutzrechte oder medizinische Besonderheiten, die sich aus der weiblichen Fortpflanzungsbiologie ergeben und daher logisch an das weibliche Geschlecht gebunden sind. Biologische Kategorien bei bestimmten gesellschaftspolitischen Fragen als relevanten Maßstab heranzuziehen, ist deshalb nicht automatisch "biologistisch". Problematisch wird es erst dort, wo aus biologischen Tatsachen pauschale normative Aussagen über Wert, Legitimität oder gesellschaftliche Stellung bestimmter Personengruppen abgeleitet werden.

Zwei Seiten derselben Medaille

Damit zeigt sich ein grundlegendes Problem auf beiden Seiten der Debatte. Während Aktivisten wie Plaar biologische Kategorien umdeuten, um politische Forderungen zu legitimieren, versuchen Teile der genderkritischen Bewegung umgekehrt, gesellschaftspolitische Positionen durch biologische Tatsachen zu untermauern. Beide Strategien vermischen häufig Beschreibung und Normativität auf problematische Weise.

Vollbrecht und andere Vertreter dieser Strömung können sich deshalb nicht vollständig von den ihnen vorgeworfenen Implikationen freisprechen, indem sie sich nach Motte-and-Bailey-Manier im Nachhinein ausschließlich auf den wissenschaftlich korrekten Kern ihrer Vorträge zurückziehen. Geschlecht ist zwar binär, daran besteht aus fachwissenschaftlicher Sicht kein Zweifel. Daraus folgt jedoch bloß eine biologische Beschreibung der menschlichen Fortpflanzungsorganisation. 
 
Mehr intellektuelle Konsistenz auf allen Seiten der Debatte wäre wünschenswert. Weder braucht es pseudowissenschaftliche Konstruktionen wie das "bimodale Spektrum", um die Rechte von Menschen mit Geschlechtsdysphorie zu verteidigen, noch legitimiert die Zweigeschlechtlichkeit automatisch radikalfeministische Schlussfolgerungen. Wissenschaft beschreibt die Welt. Wie Gesellschaften mit Menschen umgehen sollten, bleibt eine normative Frage, die sich nicht allein wissenschaftlich entscheiden lässt.

Fazit

Die Debatte um Leonie Plaar und Marie-Luise Vollbrecht zeigt, dass wissenschaftliche, politische und normative Ebenen in gesellschaftlichen Auseinandersetzungen über Geschlecht häufig unsauber vermischt werden. Biologisch bleibt Geschlecht eine binäre Kategorie, begründet durch die Anisogamie und nicht durch beliebig interpretierbare Merkmalsverteilungen. Gleichzeitig folgt aus dieser biologischen Realität nicht automatisch eine bestimmte gesellschaftspolitische Haltung gegenüber Menschen mit Geschlechtsdysphorie oder anderen transidentifizierenden Personen. Wissenschaftliche Tatsachen sollten weder aus aktivistischen Motiven relativiert noch als pauschale Legitimation politischer Positionen instrumentalisiert werden.

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