Postmoderne Akteure, die die Tatsache der binären Geschlechterordnung aus ideologischen Gründen ablehnen, verweisen in Debatten häufig auf einen offener Brief, der von über 2.600 Wissenschaftlern unterzeichnet wurde [1]. Unter den Unterstützern finden sich 1.100+ Biologen (also ca. 0,8 % der Biologen in den USA ausgehend von geschätzt 135.000 [2]), 180+ Genetiker sowie 5 Nobelpreisträger in der Kategorie "Physiologie oder Medizin". Anlass für diesen Brief war eine politische Initiative der US-Regierung im Jahr 2018, in der vorgeschlagen wurde, Geschlecht rechtlich strikt binär und primär über die Genitalien bei Geburt zu definieren sowie gegebenenfalls mittels genetische Tests zu identifizieren. Der Brief kritisiert diesen Ansatz als wissenschaftlich und ethisch problematisch und verweist auf die Komplexität biologischer Geschlechtsentwicklung sowie die Situation von transidenten Menschen und Patienten mit Disorders of Sex Development (DSD). Bei nüchterner Betrachtung stellt sich jedoch die Frage, ob diese Wissenschaftler der binären Geschlechtsauffassung grundsätzlich widersprechen, wie oft behauptet.
Zwischen Geschlechtsdefinition und medizinischer Fragestellung
Der erste zentrale Punkt betrifft die Ebene der Diskussion. Der offene Brief ist in seinem Kern keine Abhandlung zur grundlegenden Frage, wie viele Geschlechter es gibt. Er behandelt primär die medizinethische Bewertung eines politischen Vorschlags, der an die New York Times durchgedrungen war. Dieser zielte darauf ab, Geschlecht administrativ über Genitalien bei Geburt zu definieren und Unsicherheiten gegebenenfalls durch genetische Tests zu klären.
Die Autoren diskutieren "Geschlecht" dabei weniger im Sinne einer evolutionsbiologisch definierten Ordnung, sondern vielmehr die konkreten Ausprägungen geschlechtsrelevanter Merkmale beim Menschen. Diese Unterscheidung ist wichtig zu verstehen, da Geschlecht (Sexus; engl. sex) als biologische Kategorie auf einer binären Reproduktionslogik basiert, während die phänotypische Ausprägung dieser Kategorie variabel sein kann. Aus Sicht der Sexualbiologie ist die Binarität der reproduktiven Geschlechterebene grundsätzlich ebenso unstrittig, wie die Variabilität der Merkmale innerhalb dieser Kategorien, die den medizinischen Kontext prägt, den die Autoren adressieren.
Semantik von "sex" und "gender" als zentrale Konfliktlinie
Ein wesentliches Missverständnis entsteht durch die unterschiedliche Verwendung der Begriffe "sex" und "gender". In den Naturwissenschaften wird "sex" traditionell binär im Sinne von männlich und weiblich verstanden, abgeleitet aus der anisogamen Fortpflanzungsstruktur. Allerdings wird in der biologischen Fachtradition "gender" historisch und teilweise auch gegenwärtig synonym zu "sex" verwendet, während dieser Begriff in den Sozial- und Geisteswissenschaften sowie der Humanmedizin häufig zur Beschreibung der sozialen und psychologischen Geschlechtsidentität verwendet wird, sodass bereits auf semantischer Ebene unterschiedliche Bezugssysteme aufeinandertreffen. Ein Teil der Kontroverse entsteht dadurch, dass die Kritiker des Entwurfs "gender" als rein soziale Identitätskategorie interpretieren und diese Bedeutung in die Bewertung eines Vorschlags hineintragen, der primär auf die rechtliche Klassifikation von "gender" im Sinne von "sex" abzielt.
Wenn die Autoren also feststellen, dass "gender" nicht durch genetische Tests bestimmbar sei, ist das aus wissenschaftlicher Sicht korrekt, da es sich bei der von ihnen verwendeten Begriffsdefinition um ein subjektives, nicht direkt biologisch messbares Konstrukt handelt. In dieser Konstellation entsteht aber schnell der Eindruck, dass beide Seiten implizit von unterschiedlichen Definitionen ausgehen, diese aber nicht explizit harmonisieren.
Zur Frage der binären Geschlechtsdefinition im politischen Vorschlag
Der von der US-Administration diskutierte Ansatz basierte im Kern auf vier Annahmen:
- Geschlecht ist entweder männlich oder weiblich,
- es ist bei Geburt anhand äußerer Merkmale eindeutig bestimmbar,
- es ist unveränderlich
- und kann im Zweifel genetisch verifiziert werden.
Aus sexualbiologischer Perspektive ist die erste Annahme korrekt. Im Sinne der Anisogamie existieren die zwei genannten, reproduktiven Geschlechter. Auch die dritte Annahme, die Unveränderlichkeit des Geschlechts ist im hier anzunehmenden Rahmen (Klasse: Säugetiere; Spezies: Homo sapiens) zutreffend, da in dieser Klasse kein sequentieller Geschlechtswechsel vorkommt. Die zweite und vierte Annahme sind hingegen empirisch eingeschränkt.
Genitalien definieren nicht Geschlecht
Die Feststellung des Geschlechts anhand von Genitalien zum Zeitpunkt der Geburt ist zwar in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle (ca. 99,98 %) zuverlässig, stößt jedoch bei DSD an Grenzen. Den Autoren des offenen Briefes ist zuzustimmen, dass die äußeren Genitalien nicht in jedem einzelnen Fall eine dauerhaft eindeutige Geschlechtszuordnung erlauben. Besonders deutlich wird dies bei schweren Formen der Androgenresistenz, bei der weiblich erscheinende Genitalien zu einer falschen Geschlechtsfeststellung bei Geburt führen können, wie die Quigley-Skala zeigt [3]:
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| Aus Quigley et al.: Androgen Receptor Defects: Historical, Clinical, and Molecular Perspectives (Endocrine Reviews 16, 1995) |
Alle Positionen der Quigley-Skala zeigen definitionsgemäß männliche Individuen. Mit Blick auf solche Ausprägungen der Genitalien ist Zurückhaltung gegenüber irreversiblen Eingriffen im Kindesalter ethisch nachvollziehbar. Wenn die langfristige Entwicklung eines Kindes medizinisch noch nicht sicher einschätzbar ist, spricht vieles dafür, operative Maßnahmen mit rein kosmetischer oder normativer Zielsetzung möglichst zurückzustellen. Auch rechtliche Systeme sollten Raum dafür lassen, Geschlechtseinträge in diesen seltenen Sonderfällen später zu korrigieren, wenn sich eine ursprüngliche Zuordnung als unzutreffend erweist.
Aus der Existenz solcher Grenz- und Sonderfälle auf Ebene der Geschlechtsausprägung folgt jedoch nicht automatisch, dass hierarchisch höhergelagerte Geschlechtskategorien grundsätzlich beliebig oder vollständig subjektiv wären. Genau hier wird in öffentlichen Debatten häufig eine Ebene übersprungen. Die Tatsache, dass manche Individuen anhand äußerer Merkmale schwer binär zuordenbar sind, hebt nicht die Binarität von Geschlecht und damit auch nicht die statistisch stabile Realität geschlechtlicher Unterschiede auf, die in vielen medizinischen, sportlichen oder sozialen Kontexten weiterhin relevant bleibt.
Gene determinieren Geschlecht, sie definieren es nicht
Ähnlich verhält es sich bei genetischen Tests, die zwar eine hohe, aber keine absolute Sicherheit bieten, insbesondere bei Varianten, die ohne teils invasive Diagnostik nicht eindeutig in ein binäres Schema eingeordnet werden können. Manche Fälle, auf die auch die Wissenschaftler verweisen, belegen, dass beispielsweise ein überwiegender 46,XY-Karyotyp trotz vorhandenem SRY-Gen (gewissermaßen die genetische Initialzündung der männlichen Geschlechtsentwicklung) nicht zwingend das männliche Geschlecht hervorbringen muss [4]. Ein einfacher Gentest würde hier das männliche Geschlecht attestieren, obwohl es sich aus sexualbiologischer Sicht zweifelsfrei um ein Menschenweibchen handelt. Chromosomale Konstellationen sind somit komplexer als die populäre Vereinfachung "XX = Frau" und "XY = Mann". DSD und Mosaikbildungen zeigen, dass Chromosomen allein keine perfekte operationalisierbare Kurzformel für jede individuelle Geschlechtszuordnung darstellen. Genau deshalb ist die Ablehnung einer rein genetischen Definition biologisch nachvollziehbar.
Aus dieser Einschränkung folgt jedoch nicht, dass die zugrundeliegende Geschlechterordnung selbst nicht binär wäre. Die Existenz atypischer Entwicklungsverläufe oder komplexer Chromosomenmuster hebt die evolutionäre Realität von männlich und weiblich nicht auf. Geschlecht wird in der Sexualbiologie nicht über Chromosomen definiert, sondern über die Organisation der Reproduktion, konkret über die Produktion kleiner oder großer Gameten. Auf dieser Ebene bleibt das System binär, selbst wenn Genetik im Einzelfall variieren kann.
Deshalb ist es problemlos möglich, gleichzeitig zwei Positionen zu vertreten: Einerseits kann man die Behauptung kritisieren, Chromosomen oder einfache Gentests würden Geschlecht in jedem Einzelfall eindeutig und abschließend bestimmen. Andererseits kann man dennoch an einer binären Geschlechtsdefinition festhalten. Diese beiden Aussagen widersprechen sich nicht. Die binäre Geschlechtsordnung wird nicht durch solche "Ausnahmen" widerlegt. Lediglich ihre praktische Anwendung im Einzelfall kann unscharf sein. Geschlecht ist binär, Geschlechtsrealisierung ist es nicht. Genau diese Spannung bildet den Kern der wissenschaftlichen Kritik.
(K)eine Frage der Selbstbeschreibung?
Leider verlassen die Autoren des offenen Briefs die biologische Ebene recht zügig zugunsten subjektiver Selbstidentifikationen. Dadurch wird aus einer beschreibenden Position eine normative Wertung. Körperliche Unterschiede zwischen Männern und Frauen bleiben jedoch funktional real und somit gesellschaftlich bedeutsam (etwa bei Intimschutzräumen, im Leistungssport, in bestimmten medizinischen Fragestellungen oder in kriminalstatistischen Kontexten). Die vollständige Ersetzung objektiver Geschlechtskriterien durch reine Selbstidentifikation führt zwangsläufig zu Zielkonflikten. Selbst dann, wenn Geschlechtsidentität neurologisch und entwicklungsbiologisch mitbedingt sein sollte (also eine Art "DSD im Gehirn"), verschwinden körperliche Unterschiede dadurch nicht. Hormonstatus, Muskelmasse, Knochendichte, Durchschnittskraft oder bestimmte geschlechtsspezifische Risikoprofile bleiben biologisch relevant, unabhängig davon, wie eine Person sich selbst erlebt.
Deshalb ist eine differenzierte Perspektive notwendig. Einerseits sollte biologischer Essentialismus vermieden werden, der jede atypische Entwicklung ignoriert oder Menschen mit DSD zwanghaft in normierte Körperschemata pressen möchte. Andererseits ist auch ein vollständiger Übergang zu beliebigen Geschlechtsdefinitionen problematisch. Die Kriterien, die in der Reproduktionsbiologie sinnvoll sind, müssen zwar nicht identisch sein mit jenen des Personenstandsrechts oder der klinischen Versorgung. Aber ebenso wenig folgt aus der Anerkennung neurologisch oder psychologisch verankerter Geschlechtsidentitäten, dass biologische Geschlechtsunterschiede bedeutungslos würden. Genau diese Differenzierung geht in polarisierten Debatten häufig verloren.
Einerseits wird aus der Existenz der Zweigeschlechtlichkeit direkt auf soziale oder rechtliche Starrheit geschlossen. Andererseits wird aus der Existenz individueller Abweichungen abgeleitet, dass die zugrundeliegende Zweigeschlechtlichkeit nicht existiere. Beide Schlussrichtungen sind unzulässig. Biologische Kategorien beschreiben keine normativen Regeln für gesellschaftliches Verhalten. Gleichzeitig hebt Vielfalt der Ausprägungen nicht die zugrundeliegende binäre Struktur von Geschlecht auf.
Fazit
Der offene Brief von 2.600+ Wissenschaftlern stellt keinen grundlegenden Widerspruch zur binären Geschlechtsdefinition dar. Vielmehr kritisiert er die Vereinfachung und politische Instrumentalisierung biologischer Kategorien in einem spezifischen rechtlichen Kontext. Die Autoren diskutieren nicht die Existenz zweier Geschlechter im Sinne der anisogamen Reproduktion und liefern auch kein nachvollziehbares Alternativmodell, sondern weisen lediglich auf die Grenzen operationaler Zuordnungssysteme im menschlichen Einzelfall hin.
Letzten Endes ist eine Abwägungssache, ob man dem administrativen Beschluss der damaligen US-Regierung zustimmt, weil er für die Mehrheit der Menschen zutrifft, oder ob man ihn wie die Autoren des offenen Briefs ablehnt, weil er manche DSD-Zustände ausblendet. Beides ist legitim. Wir als IG Sexualbiologie hätten den offenen Brief auf "not-binary.org" vermutlich unterstützt, auch wenn wir nicht jedem Argumentationspfaden und jeder Wortwahl vollständig zustimmen.
Quellen
[1] Not-Binary.org (2018, October 26). Transgender, intersex, and gender non-conforming people #WontBeErased by pseudoscience. https://not-binary.org/statement
[2] CareerExplorer (abgerufen am 07.12.2024). The job market for biologists in the United States. https://www.careerexplorer.com/careers/biologist/job-market
[3] Charmian A. Quigley, Alessandra de Bellis, Keith B. Marschke, Mostafa K. El-Awady, Elizabeth M. Wilson, Frank S. French, Androgen Receptor Defects: Historical, Clinical, and Molecular Perspectives, Endocrine Reviews, Volume 16, Issue 3, 1 June 1995, Pages 271–321, https://doi.org/10.1210/edrv-16-3-271
[4] Miroslav Dumic, Karen Lin-Su, Natasha I. Leibel, Srecko Ciglar, Giovanna Vinci, Ruzica Lasan, Saroj Nimkarn, Jean D. Wilson, Ken McElreavey, Maria I. New, Report of Fertility in a Woman with a Predominantly 46,XY Karyotype in a Family with Multiple Disorders of Sexual Development, The Journal of Clinical Endocrinology & Metabolism, Volume 93, Issue 1, 1 January 2008, Pages 182–189, https://doi.org/10.1210/jc.2007-2155


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