Freitag, 27. März 2026

Mahr vs. Wright – Runde zwei: Klarstellung biologischer Grundlagen

In einem früheren Beitrag haben wir uns mit der sozialwissenschaftlich geprägten Replik von Dana Mahr auf einen Kommentar des Evolutionsbiologen Colin M. Wright zur Zweigeschlechtlichkeit auseinandergesetzt und die darin enthaltene Relativierung biologischer Grundbegriffe kritisch eingeordnet: Mahr vs. Wright: Wenn Sozialtheorie die Biologie umschreiben will. Nun hat Wright seinerseits auf Mahrs Kritik reagiert und eine Erwiderung in den 'Archives of Sexual Behavior' veröffentlicht [1]. Diese zweite Runde des Disputs bietet die Gelegenheit, zentrale Missverständnisse noch einmal klar herauszuarbeiten und zugleich zu zeigen, dass eine strikt naturalistische Perspektive keineswegs "vereinfachend", sondern im Gegenteil begrifflich präzise ist.

Empirie statt "a priori"

Ein zentraler Vorwurf Mahrs lautete, Wright behandle die Zweigeschlechtlichkeit als "a priori" gesetzte Annahme. Wright weist dies entschieden zurück und stellt klar, dass seine Argumentation explizit a posteriori (vom Späteren her) ist: Sie basiert auf der empirischen Beobachtung, dass sich in anisogamen Organismen zwei reproduktive Strategien etabliert haben, nämlich die Produktion kleiner und großer Gameten. Die terminologische Benennung dieser Klassen ist konventionell, der zugrundeliegende biologische Sachverhalt hingegen nicht. Diese Klarstellung ist von zentraler Bedeutung, weil sie einen grundlegenden Kategorienfehler offenlegt. Die Kritik verwechselt die sprachliche Ebene, auf der wir Phänomene benennen, mit der ontologischen Ebene, auf der diese Phänomene existieren. Wrights Analogie zu Wasser als H₂O ist hier treffend. Die Bezeichnung ist austauschbar, die Struktur nicht. Genauso verhält es sich mit den reproduktiven Klassen, die wir in der Biologie als männlich und weiblich bezeichnen.

Wright greift auch den Vorwurf auf, biologische Objektivität sei eine "Illusion" oder ein "Gott-Trick". Er räumt ein, dass Wissenschaft eine menschliche Praxis ist, weist jedoch darauf hin, dass daraus nicht folgt, dass ihre Gegenstände bloß sozial konstruiert wären. Entscheidend ist, ob eine Klassifikation reale, wiederkehrende Strukturen in der Natur erfasst. Im Fall der Anisogamie ist dies eindeutig gegeben. Damit trifft er den Kern der Debatte. Die Frage ist nicht, ob Wissenschaftler in sozialen Kontexten arbeiten, sondern ob ihre Begriffe erfolgreich auf stabile Eigenschaften der Welt referieren. Wer diese Unterscheidung verwischt, verschiebt die Diskussion von der Biologie in die Wissenschaftssoziologie und ersetzt damit empirische Argumente durch erkenntnistheoretische Skepsis.

Gegen den polythetischen Fehlschluss

Besonders überzeugend ist Wrights Kritik an sogenannten polythetischen Modellen von Geschlecht. Diese zumeist anthropozentrischen Modelle verstehen "Geschlecht" als Bündel verschiedener Merkmale wie Chromosomen, Hormone oder anatomische Eigenschaften. Wright zeigt, dass ein solcher Ansatz letztlich zirkulär ist, denn diese Merkmale werden überhaupt erst als "männlich" oder "weiblich" klassifiziert, weil sie mit Individuen korrelieren, die bereits unabhängig dieser Merkmale als männlich oder weiblich bestimmt wurden – nämlich über ihre Rolle in der Gametenproduktion.

Damit wird ein verbreiteter Fehlschluss sichtbar, auf den wir auch schon Dutzende Male hingewiesen haben. Variation in geschlechtsassoziierten Merkmalen wird fälschlich als Variation des Geschlechts selbst interpretiert. Tatsächlich handelt es sich um Variation innerhalb der Geschlechter. Die Gametendefinition reduziert diese Komplexität nicht, sondern ordnet sie. Ohne einen solchen Anker verlieren Begriffe wie "männlich" und "weiblich" ihre biologische Kohärenz und werden zu bloßen Sammelbezeichnungen für unscharfe Merkmalscluster.

Die Bezugnahme auf Gameten ist somit nicht nur definitorisch zentral, sondern auch erklärungsleitend. Hormonelle Regulation, Morphologie und Verhalten sind keine unabhängigen Ebenen, sondern funktionale Ausprägungen der unterschiedlichen reproduktiven Strategien, die sich aus der Anisogamie ergeben. In diesem präzisen Sinn gilt tatsächlich nach Theodosius Dobzhansky analogisiert: "Nothing in the biology of the sexes makes sense except in the light of gametes."

"Nichts in der Biologie der Geschlechter ergibt Sinn 
außer im Lichte der Gameten."

"Intersexualität" und die Frage nach den zwei Prozent

Auch die häufig angeführte Zahl von "etwa 2 % intersexuellen Menschen" wird von Wright kritisch beleuchtet. Er zeigt, dass diese Zahl auf einer extrem weiten Definition beruht, die jede Abweichung von einem idealisierten Dimorphismus einbezieht. Unter engeren, klinisch sinnvollen Kriterien liegt die Häufigkeit um mehrere Größenordnungen niedriger (siehe dazu auch unseren Beitrag Wie häufig ist "Intersexualität"?).

Entscheidend ist jedoch ein anderer Punkt. Selbst das Vorhandensein von Varianten bzw. Störungen der Geschlechtsentwicklung (DSD) ändert nichts an der grundlegenden Struktur der Zweigeschlechtlichkeit. Diese Varianten erzeugen keine neuen Gametentypen und damit keine zusätzlichen Geschlechter im biologischen (und damit aus unserer Sicht einzig gültigen) Sinn. Wright formuliert dies präzise und vermeidet dabei eine häufige rhetorische Falle: Die Existenz von Grenzfällen und statistischen Überlappungen wird nicht bestritten, aber korrekt eingeordnet.

Trennung von Deskription und Normativität

Ein weiterer wichtiger Aspekt seiner Erwiderung ist die klare Trennung zwischen deskriptiven und normativen Fragen. Wright betont, dass Aussagen über die biologische Definition von Geschlecht unabhängig von politischen oder ethischen Positionen sind. Diese Differenzierung ist nicht nur methodisch sauber, sondern auch notwendig, um wissenschaftliche Begriffe vor politischer Instrumentalisierung zu schützen. Gerade hier zeigt sich eine Stärke seiner Argumentation, die im ursprünglichen Kommentar vielleicht noch zu knapp ausgeführt war. Die Vermischung von biologischer Beschreibung und gesellschaftlicher Bewertung ist eine der Hauptquellen der aktuellen Verwirrung. Wright stellt klar, dass biologische Klassifikation nicht darüber entscheidet, welche Rechte Individuen haben sollen. Diese Trennung von deskriptiven und normativen Aussagen ist ein Grundpfeiler wissenschaftlicher Redlichkeit. Aus dem, was ist, folgt nicht automatisch, was sein soll. Insofern ist auch die Sorge, die Mahr formulierte, dass biologische Kategorien zur Rechtfertigung von Ungleichbehandlung missbraucht werden können, prinzipiell berechtigt.

Gleichzeitig greift es jedoch aus unserer Sicht zu kurz, daraus eine weitgehende Entkopplung von Biologie und Normsetzung abzuleiten. In realen Gesellschaften werden normative Regelungen regelmäßig unter Bezug auf empirische Gegebenheiten getroffen. Biologische Klassifikationen sind dabei nicht normativ verbindlich, aber sie liefern die sachliche Grundlage, auf deren Basis politische Entscheidungen überhaupt erst sinnvoll getroffen werden können. Das ist eine Feinheit, die sowohl Mahr als auch Wright zu übersehen scheinen.

Ein anschauliches Beispiel ist der Mutterschutz. Die Frage, ob und in welchem Umfang schwangeren Personen besondere Schutzrechte zustehen sollten, ist zweifellos eine normative Frage. Sie wird nicht durch die Biologie selbst entschieden. Doch die Identifikation derjenigen Personen, auf die sich solche Regelungen beziehen, ist ohne Bezug auf biologische Tatsachen nicht möglich. Schwangerschaft ist ein geschlechtsspezifischer Zustand, der sich aus der weiblichen reproduktiven Rolle im Rahmen der Anisogamie ergibt. Politische Entscheidungsträger greifen hier also auf eine biologische Klassifikation zurück, um daraus auf normativer Ebene konkrete Schutzrechte abzuleiten.

Genau darin liegt der entscheidende Punkt. Die Biologie ist kein Gesetzgeber, aber sie ist auch kein beliebig formbares Diskursmaterial. Wer biologische Kategorien aus Sorge vor ihrem Missbrauchspotenzial vollständig relativiert oder als bloße soziale Konstruktionen behandelt, entzieht normativen Regelungen ihre empirische Grundlage. Umgekehrt bedeutet die Anerkennung biologischer Realität zwar nicht, dass daraus bestimmte politische Maßnahmen zwingend folgen, sie schafft aber dennoch die Voraussetzung dafür, dass solche Maßnahmen überhaupt sachgerecht begründet werden können.

Die Herausforderung besteht daher nicht darin, Biologie aus normativen Debatten komplett herauszuhalten, sondern darin, ihren angemessenen Platz als beschreibende Disziplin zu bestimmen, die die reale Struktur der lebendigen Welt erfasst und damit den Rahmen liefert, innerhalb dessen normative Entscheidungen rational getroffen werden können.

Fazit

Colin Wrights Erwiderung stellt eine notwendige Klarstellung dar. Sie zeigt, dass die Zweigeschlechtlichkeit keine dogmatische Setzung ist, sondern eine empirisch fundierte, evolutionsbiologisch kohärente Klassifikation. Die Kritik aus den Science and Technology Studies verfehlt diesen Punkt, weil sie die Ebene der Begriffsreflexion mit der Ebene biologischer Erklärung vermischt. Für die Biologie ist entscheidend, dass Begriffe wie "Geschlecht", "männlich" und "weiblich" funktional definiert bleiben. Sie beschreiben reproduktive Rollen, die sich aus der Anisogamie ergeben und die quer durch die belebte Natur vergleichbar sind. Wright verteidigt diese Perspektive mit überzeugenden Argumenten und trägt damit zu einer dringend notwendigen begrifflichen Klärung bei.

Quellen

[1] Wright, C.M. Response to Mahr’s (2026) Response to Wright’s (2025) “Why There are Exactly Two Sexes”. Arch Sex Behav (2026). https://doi.org/10.1007/s10508-026-03452-y

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