Mittwoch, 1. April 2026

Polizei Schleswig-Holstein auf Instagram über die Kiwi als rechtsextremes Symbol

In einem Instagram-Beitrag warnte die Polizei Schleswig-Holstein kürzlich davor, dass Emojis in bestimmten Kontexten als Codes für problematische oder menschenfeindliche Inhalte genutzt werden können:


In dem Videobeitrag wird als Beispiel unter anderem das Kiwi-Emoji angeführt, dem mit folgendem Text eine Verbindung zu "transfeindlichen Positionen" zugeschrieben wird:

"Transfeindliche Gruppen nutzen dieses Emoji und verweisen damit auf eine Professorin, die Kiwis als vermeintlichen Beweis für eine binäre Geschlechtereinteilung in einer Forschungsarbeit nutzte. Die Kiwi wird deshalb für das Zeichen von Transfeindlichkeit verwendet, z. B. innerhalb der TERF-Bewegung."

Diese Darstellung enthält jedoch in mehrfacher Hinsicht sachliche Fehler

Worum ging es in der Kiwi-Debatte wirklich?

Zunächst ist festzuhalten, dass es sich bei der im Beitrag erwähnten Person nicht um eine Professorin handelt. Gemeint ist vielmehr die Doktorandin Marie-Luise Vollbrecht. Ebenso unzutreffend ist die Darstellung, Vollbrecht habe die Kiwi als Beleg für eine binäre Geschlechterordnung herangezogen. Tatsächlich bezog sie sich in ihrem zunächst abgesagten Vortrag an der Humboldt-Universität zu Berlin auf einen populärwissenschaftlichen Beitrag mit dem Titel "Gender Identity in Kiwifruit", in dem aus ihrer Sicht Begriffe aus der sozialwissenschaftlichen Geschlechterforschung auf Pflanzen übertragen wurden. Vollbrecht kritisierte dies als problematische Wissenschaftskommunikation. Wir teilen diese Kritik übrigens nicht, sondern kritisieren stattdessen die Übernahme und Umdeutung des biologischen Gender-Begriffs in die Sozial- und Geisteswissenschaften.

Ihr zentraler Punkt im Kontext der Kiwi war somit nicht die Frage, wie viele Geschlechter diese hat, sondern die begriffliche Unterscheidung zwischen "Sex" und "Gender". Während "Sex" biologische Fortpflanzungsrollen beschreibt, bezieht sich "Gender" auf soziale und kulturelle Aspekte in Bezug zum Geschlecht. Pflanzen wie die Kiwi besitzen kein "Gender" im sozialen Sinne. Die Übertragung eines sozialen Konzepts auf nicht-menschliche Organismen führe laut Vollbrecht zu Missverständnissen.

Die biologische Realität der Kiwi

Unabhängig davon ist die sexualbiologische Einordnung der Kiwi aber trotzdem klar. Bei der im Handel üblichen Kiwi (Actinidia deliciosa) handelt es sich um eine zweihäusige Pflanzenart. Das bedeutet, dass männliche und weibliche Fortpflanzungsorgane auf getrennten Individuen vorkommen. Diese Struktur entspricht dem grundlegenden Prinzip der Zweigeschlechtlichkeit, das in der Biologie durch die Existenz zweier unterschiedlicher Gametentypen definiert ist. 

Solange kein dritter Gametentyp bei der Kiwi oder irgendeiner anderen Biospezies nachgewiesen wurde, bleibt dieses Prinzip bestehen. Die Beschreibung dieser Tatsache als "vermeintlichen Beweis" relativiert eine etablierte wissenschaftliche Begriffsbestimmung, ohne dafür eine empirische Grundlage zu liefern.

Vom Meme zum Symbol

Inzwischen hat sich das Kiwi-Emoji in bestimmten Online-Kontexten tatsächlich als Symbol etabliert. Es wird teils als Ausdruck der Unterstützung für Vollbrecht verwendet, teils allgemein als Verweis auf die Anerkennung der biologischen Realität der Zweigeschlechtlichkeit. Diese Entwicklung ist jedoch eine nachgelagerte Bedeutungszuschreibung und nicht der Ursprung der Debatte.

Die pauschale Einordnung dieses Symbols als Ausdruck von Transfeindlichkeit greift daher zu kurz und vermischt unterschiedliche Ebenen: wissenschaftliche Diskussion, Kritik an Wissenschaftskommunikation und politische bzw. ideologische Positionierungen. Besonders kritisch ist die implizite Gleichsetzung von Personen, die auf biologische Grundlagen hinweisen, mit extremistischen Ideologien. Eine solche Darstellung trägt nicht zur Versachlichung der Debatte bei, sondern verstärkt Polarisierung. Wissenschaftliche Aussagen sollten anhand ihrer empirischen Grundlage bewertet werden, nicht durch ihre Einordnung in politische Kategorien.

Hinzu kommt der aus unserer Sicht mehr als nur problematische Aspekt am Ende des Beitragstextes: Die Polizei Schleswig-Holstein ruft dazu auf, entsprechende Emoji-Verwendungen zu melden, Screenshots anzufertigen und gegebenenfalls zur Anzeige zu bringen. Dieser Appell ist in seiner Pauschalität bedenklich. Denn er legt nahe, auch solche Äußerungen und Emoji-Verwendungen zu melden, die sich im Rahmen legaler Meinungsäußerung bewegen und keinen strafrechtlich relevanten Inhalt darstellen. Eine solche Praxis kann leicht in eine Form von Selbstzensur und sozialer Denunziation umschlagen, bei der nicht mehr klar zwischen strafbaren Inhalten und bloß kontroversen oder unbequemen Positionen unterschieden wird. Gerade in einer offenen Gesellschaft ist es jedoch zentral, dass staatliche Institutionen hier mit besonderer Sorgfalt und Zurückhaltung agieren. Andernfalls entsteht der Eindruck, dass nicht nur strafbare Inhalte, sondern auch legitime Positionen unter Generalverdacht gestellt werden.

Fazit

Das Kiwi-Emoji zeigt exemplarisch, wie schnell komplexe wissenschaftliche und kommunikative Zusammenhänge verkürzt dargestellt werden können. Weder hat die Polizei Schleswig-Holstein die zugrunde liegende Person korrekt eingeordnet, noch wird der ursprüngliche Kontext ihrer Aussagen angemessen wiedergegeben. Ebenso wird eine biologische Tatsache relativiert, die in der Fachwissenschaft unstrittig ist. Folgt man der Logik, biologische Zweigeschlechtlichkeit als problematisch zu framen, müsste man konsequenterweise eine Vielzahl weiterer Emojis in ähnlicher Weise interpretieren. Allen voran diesen anisogamen Gonochoristen: 🙋

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Beliebte Posts