Samstag, 6. September 2025

Menschliches Balzverhalten bald unter Strafe?

"Catcalling" (Symbolbild / KI-generiert)
Die SPD hat angekündigt, das sogenannte "Catcalling" – also anzügliche Rufe, Pfeifen, Gesten oder Sprüche im öffentlichen Raum – künftig strafbar zu machen. Ziel ist es, Frauen und Mädchen besser vor verbalen sexuellen Belästigungen zu schützen: Starren, Pfeifen, Nachrufen – SPD will sexualisierte Gesten und Beleidigungen bestrafen

Hintergrund ist eine juristische Grauzone. Was bislang nicht klar als Beleidigung oder Nötigung gilt, bleibt straflos. Mit einem neuen Straftatbestand will die SPD diese Lücke schließen und signalisieren, dass sexuelle Herabwürdigungen im Alltag kein Kavaliersdelikt sind. Vorgesehen sind Geldstrafen, der konkrete Strafrahmen wird aber noch diskutiert.

So weit, so nachvollziehbar. Niemand kann ernsthaft wollen, dass Frauen oder Mädchen im öffentlichen Raum das Gefühl haben müssen, Freiwild zu sein. Dennoch wirft dieser Vorstoß Fragen auf, die weit über den Einzelfall hinausreichen – insbesondere, wenn man die sexualbiologische Perspektive einnimmt. Denn in der Natur – und der Mensch ist nun einmal Teil davon – gehört das Balzverhalten zum Kern des Fortpflanzungsgeschehens. Das Ansprechen, das Herantreten, auch das riskante Überschreiten von Unsicherheiten ist Teil der Partnerwahl. Selbstverständlich ist es ein Unterschied, ob jemand mit Respekt und Interesse eine Frau anspricht oder ob er sie durch plumpe, sexualisierte Gesten abwertet. Doch gerade die Grauzone dazwischen wird im Alltag oft schwer trennscharf zu beurteilen sein. Wenn nun schon ein missverständlicher Kommentar den Verdacht des "Catcallings" wecken könnte, entsteht ein Klima der Unsicherheit. Männer könnten sich aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen aus dem Balzgeschehen zurückziehen.

Hier schließt sich ein größeres gesellschaftliches Problem an: die sinkende Geburtenrate. Wenn der Staat nun auch noch den natürlichen Flirt in den Schatten der Strafbarkeit rückt, kann dies die ohnehin fragile Bereitschaft zur Partnersuche weiter dämpfen. Der Homo sapiens ist ein soziales und sexuelles Wesen. Seine Fortpflanzungsrate hängt auch davon ab, ob spontane Begegnungen möglich sind, die nicht bereits in ihrer Anbahnung kriminalisiert werden.

Die von der SPD vorgeschlagene Maßnahme wirkt letztlich wie eine Symptombekämpfung, die den eigentlichen Ursachen ausweicht. Es sind gerade die Missstände der Migrationspolitik der letzten Jahre, die den öffentlichen Raum vielerorts für Frauen unsicher gemacht haben. Die Anzahl der polizeilich erfassten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung hat sich in den letzten 10 Jahren nach Angela Merkels "Wir schaffen das" fast verdreifacht:

Quelle: Statista

Vor allem Männer aus kulturellen Kontexten, in denen Frauen ohne Verschleierung als verfügbar gelten, tragen laut Bundeslagebild Kriminalität im Kontext von Zuwanderung 2018 zu diesen Spannungen maßgeblich bei. Dies wird durch eine aktuelle Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD (Täter-Opfer-Verhältnisse bei Straftaten von Deutschen und Zuwanderern im Jahr 2024 (Drs. 21/1619)) bestätigt: Die Top 3 der Staatsangehörigkeiten von tatverdächtigen "Zuwanderern" bei vollendenten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung an Opfern mit deutscher Staatsangehörigkeit waren im Jahr 2024 Syrien, Afghanistan und Irak.*

Anstatt diese Probleme klar zu benennen und den Zuzug aus misogyn geprägten Milieus kritisch zu hinterfragen, wird nun offenbar versucht, durch ein neues Strafgesetz lediglich die Symptome zu lindern. Für betroffenen Frauen ist das vermutlich nur ein schwacher Trost.

Aus sexualbiologischer Sicht wäre es sinnvoller, gesellschaftliche Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Männer wie Frauen in respektvollen, klaren Rollenverhältnissen aufeinandertreffen können – ohne Angst vor Übergriffen, aber auch ohne Angst davor, dass das erste Wort schon als Straftatbestand gilt. Der Gesetzgeber sollte deshalb sehr genau differenzieren, was als strafwürdige Belästigung gilt, und was als (möglicherweise unbeholfene) Balzhandlung in die Freiheit menschlicher Partnerwahl fällt. Nur so lassen sich Schutzinteressen und Fortpflanzungsrealitäten in Einklang bringen.


*Änderungshinweis: Die Ergebnisse der Sonderauswertung PKS 2024 zu Täter-Opfer-Verhältnissen wurde nachträglich ergänzt.

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