Montag, 13. Oktober 2025

Transfrau erhält wegen erotischer Handlung mit Hetero-Mann Haftstrafe

In Großbritannien hat ein Gericht im nordenglischen Durham eine 21-jährige Transfrau (also eine männliche Person mit Transidentität) zu 21 Monaten Haft verurteilt: Transgender woman jailed for deception sex assaultDie angeklagte Person hatte erotische Kontakte mit einem gynophilen (heteronormal veranlagten) Mann, ohne diesen zuvor über ihre Transidentität zu informieren. Erst nach mehreren Begegnungen offenbarte sie, dass sie biologisch männlich ist. Das Gericht wertete die Nichtoffenlegung dieser Information als "Täuschung" und damit als "sexuellen Missbrauch".

Beide Personen hatten sich im Alter von 18 Jahren über soziale Medien kennengelernt. Nach Darstellung der Anklage hatte die angeklagte Person dem Partner erklärt, sie habe ihre Menstruation, um körperliche Berührungen im Genitalbereich zu vermeiden. Nach dem Outing des biologischen Geschlechts fühlte sich der Hetero-Mann getäuscht und erstattete Anzeige.

Der Richter übernahm die Argumentation der Staatsanwaltschaft, wonach die Täuschung über das biologische Geschlecht die Grundlage der Einwilligung beeinflusst habe. Er bezeichnete die angeklagte Person als "Gefahr für die Öffentlichkeit" und stellte fest, dass sie "heterosexuelle Männer" nur durch "Täuschung" zu erotischen Handlungen bewegen könne. Das Gericht ordnete eine Freiheitsstrafe von 21 Monaten und eine zehnjährige Registrierung als Sexualstraftäter an. Die Strafe soll in einem Männergefängnis vollstreckt werden.

Aus sexualbiologischer Sicht berührt der Fall mehrere fundamentale Ebenen menschlicher Sexualität:
  • Geschlecht (Sexus): basiert auf der potenziellen Produktion eines bestimmten Gametentypus. Im hier behandelten Fall ist die angeklagte Person männlich.
  • Geschlechtsidentität: beschreibt das subjektive Zugehörigkeitsempfinden zu einem Geschlecht. Im hier behandelten Fall identifiziert sich die angeklagte Person psychologisch und sozial als "Frau".
  • Erotische Veranlagung: bezieht sich auf die angeborene Präferenz für bestimmte Geschlechter. Im hier behandelten Fall ist der geschädigte Partner gynophil, also von weiblichen Personen angezogen.

Das Spannungsfeld entsteht, wenn die Geschlechtsidentität und das Geschlecht auseinanderfallen, die erotische Veranlagung des Gegenübers aber auf biologischen Merkmalen basiert. Werden diese Grundlagen durch bewusste Irreführung untergraben, liegt eine Täuschung über eine wesentliche Voraussetzung der erotischen Handlung vor. Die Entscheidung des Gerichts folgt damit einer realweltlich nachvollziehbaren Logik. Das Recht orientiert sich an objektiven materiellen Realitäten – nicht an individuellen Selbstzuschreibungen. Das Urteil aus Durham kann daher als Rückbesinnung auf die reale, körperlich fundierte Zweigeschlechtlichkeit verstanden werden. Persönliche Empfindungen oder Selbstdefinitionen mögen für das individuelle Selbstverständnis bedeutsam sein, sie können jedoch keine Grundlage für eine Umdeutung biologischer Tatsachen und der darauf basierenden Rechtsordnung bilden.

Für Menschen mit Transidentität ergibt sich durchaus ein Dilemma. Ein frühes Offenlegen kann zu sozialer Zurückweisung oder sogar Gewalt führen, ein spätes zu rechtlichen Konsequenzen. Dennoch gilt: Spätestens vor der Aufnahme intimer Kontakte sollte Offenheit über das eigene Geschlecht hergestellt werden – als Voraussetzung für eine informierte Einwilligung beider Seiten. Wer sich emotional oder sozial noch nicht sicher fühlt, hat jederzeit das Recht, die eigene Identität zu schützen; sollte in diesem Fall aber von erotischen Handlungen absehen. Ebenso ist es ratsam, dass auch die Partnerseite aufmerksam bleibt. So wie Transgender ein berechtigtes Interesse an persönlicher Sicherheit haben, haben auch gynophile oder androphile Partner ein Recht darauf, über grundlegende biologische Gegebenheiten informiert zu sein, bevor sie Intimitäten zustimmen. Wird dies wissentlich von anderen Personen hintergangen, kann dies als körperlicher Missbrauch gewertet werden.

Mehr zum Thema


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Beliebte Posts