Der österreichische Zensus hat zum Stichtag 01.10.2025 detaillierte Zahlen zur Geschlechtsverteilung in der österreichischen Bevölkerung veröffentlicht. Wie kurier.at berichtet, wurden dabei neben den klassischen Kategorien "männlich" und "weiblich" auch weitere Einträge erfasst. Aufhänger des Artikels waren Beschwerden seitens der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) über die Geschlechtskategorien im dortigen Eltern-Kind-Pass.
Für uns ist dies Anlass, die Daten nüchtern einzuordnen, ihre Aussagekraft zu erklären und die daraus abgeleiteten gesellschaftlichen Forderungen kritisch zu beleuchten.
Welche Geschlechtskategorien werden in Österreich erfasst?
Der erste Blick auf die Zahlen der Bevölkerung nach Alter/Geschlecht zeigt, dass das österreichische Personenstandsrecht sechs Geschlechtsoptionen kennt. Diese sind rechtlich definiert und zum genannten Stichtag statistisch getrennt erfasst:
- männlich: 4.541.182 Personen
- weiblich: 4.674.939 Personen
- divers: 83 Personen
- inter: 7 Personen
- offen: 14 Personen
- kein Eintrag: 234 Personen
In Summe ergibt dies eine Gesamtbevölkerung von 9.216.459 Menschen. Bei genauerer Betrachtung wird deutlich, dass sich die im Zensus verwendeten Geschlechtskategorien nicht auf eine einheitliche Bedeutungsebene beziehen. Die Einträge "männlich" und "weiblich" stehen weiterhin für die binären Geschlechter, die sich in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle mit den körperlichen Merkmalen der Menschen decken. Die Kategorie "inter" hingegen hat einen primär medizinischen Hintergrund. Sie ist für Personen vorgesehen, deren angeborene körperliche Geschlechtsmerkmale ohne weitere Diagnostik nicht eindeutig dem männlichen oder weiblichen Typus zugeordnet werden können.
Davon klar zu unterscheiden ist der Eintrag "divers", der im deutschen Personenstandsrecht ursprünglich nur für Betroffene einer körperlichen "Variante" bzw. Störung der Geschlechtsentwicklung (DSD) eingeführt, mit Beschluss des Selbstbestimmungsgesetzes jedoch mittlerweile von dieser medizinischen Dimension losgelöst wurde. In Österreich setzt der Eintrag "divers" generell keinen medizinischen Befund voraus, sondern stellt eine identitätsbezogene Kategorie dar. Er richtet sich an Menschen, die sich subjektiv weder als männlich noch als weiblich verstehen und sich selbst außerhalb der binären Geschlechterordnung verorten. Die Option "offen" erfüllt wiederum eine verwaltungstechnische Funktion. Sie wird vor allem bei Neugeborenen verwendet, wenn unmittelbar nach der Geburt noch keine eindeutige Eintragung vorgenommen werden soll oder kann. Schließlich erlaubt "keine Angabe" die vollständige Streichung des Geschlechtseintrags aus dem Personenstandsregister, da eine Angabe rechtlich nicht verpflichtend ist. Diese Option ist weder biologisch noch identitär definiert, sondern Ausdruck des Rechts auf Nichtangabe.
Insgesamt zeigt sich damit, dass die Geschlechtseintragsoptionen abseits der biologischen Binarität sehr unterschiedliche Sachverhalte abbilden: medizinische Besonderheiten, individuelle Identitätsentscheidungen sowie rein administrative Lösungen. Eine pauschale Gleichsetzung dieser Einträge unter dem Schlagwort "geschlechtliche Vielfalt" greift daher zu kurz und erschwert eine sachliche gesellschaftliche Einordnung der tatsächlichen Hintergründe.
Wie groß ist der Anteil nicht binär verortbarer Personen?
Fasst man jene Gruppen zusammen, die sich aus sozialen oder medizinischen Gründen zunächst nicht eindeutig dem binären Schema männlich/weiblich zuordnen lassen, so betrifft dies insgesamt 338 Personen. Bezogen auf die Gesamtbevölkerung entspricht das rund 0,0037 %. Anders gesagt: Auf etwa 27.000 Menschen kommt rechnerisch eine Person, die statistisch nicht binär erfasst ist.
Innerhalb dieser sehr kleinen Gruppe lohnt ein differenzierter Blick. Identitätsbezogene Kategorien wie "divers" und "offen" umfassen zusammen 97 Personen, was etwa 0,0011 % der Gesamtbevölkerung entspricht. Medizinisch begründete Einträge ("inter") betreffen nur 7 Personen, also rund 0,00008 %. Der größte Teil innerhalb der nicht binären Gruppe entfällt auf "kein Eintrag". Prozentual machen identitätsbezogene Angaben demnach knapp 29 %, medizinische etwa 2 % und administrative rund 69 % innerhalb der Minderheit aus.
Diese Zahlen zeigen deutlich: Sowohl identitätsbezogene als auch medizinische Abweichungen vom binären Geschlechtsmodell existieren – zumindest im gesellschaftlichen Kontext; nicht im sexualbiologischen Sinne –, sie bewegen sich jedoch in einer statistisch äußerst kleinen Größenordnung.
Verhältnismäßigkeit oder Überanpassung?
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie sinnvoll weitreichende gesellschaftliche Anpassungen sind, die häufig mit Verweis auf Geschlechtervielfalt gefordert werden. Unisex-WCs, verpflichtende m/w/d-Stellenausschreibungen oder umfassende sprachliche Neuregelungen greifen tief in Alltagsroutinen, Rechtsnormen und Kommunikationsformen ein. Hier entsteht ein klassischer Interessenkonflikt zwischen Mehrheitsgesellschaft und Minderheit.
Aus biologischer Sicht bleibt festzuhalten, dass die Zweigeschlechtlichkeit des Menschen die Regel ist und sich auch statistisch klar widerspiegelt. Minderheiten verdienen selbstverständlich rechtlichen Schutz, insbesondere im medizinischen Kontext. Kritisch zu hinterfragen ist jedoch, ob eine flächendeckende Transformation bis in die letzten Lebensbereiche verhältnismäßig ist, wenn sie sich auf Bevölkerungsanteile im Bereich von Tausendstel- oder gar Zehntausendstel-Prozenten stützt. Gesellschaftliche Regeln müssen praktikabel, verständlich und vor allem mehrheitsfähig bleiben, um Akzeptanz zu finden.
Fazit
Die österreichischen Zensusdaten liefern eine wertvolle empirische Grundlage für eine sachliche Debatte. Sie zeigen klar, dass geschlechtliche Vielfalt auf Ebene der Ausprägungen existiert, zugleich aber zahlenmäßig eine sehr kleine Minderheit betrifft. Diese Realität sollte zu einem ausgewogenen Umgang führen: Schutz für Betroffene ja, eine grundlegende Umgestaltung gesellschaftlicher Strukturen jedoch nur dort, wo sie tatsächlich notwendig und verhältnismäßig ist.
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