Freitag, 30. Januar 2026

Parlamentarische Versammlung des Europarats beschließt Verbot von Konversionspraktiken

Wenn europäische Institutionen über sogenannte "Konversionspraktiken" sprechen, geht es um ein Thema, das emotional aufgeladen ist – und das zugleich eine nüchterne Debatte verdient. Die Parlamentarische Versammlung des Europarats (Parliamentary Assembly of the Council of Europe; PACE) hat am gestrigen 29.01.2026 in Straßburg eine Resolution beschlossen, mit der Konversionspraktiken in den EU-Mitgliedsstaaten per Gesetz verboten werden sollen, inklusive strafrechtlicher Sanktionen, Monitoring und Meldewegen: PACE calls for ban on conversion practices

Konversionspraktiken: Eine Frage der Auslegung

PACE beschreibt Konversionspraktiken als Maßnahmen, die eine Person in Bezug auf die sogenannte "sexuelle Orientierung" (erotische Präferenz) oder Geschlechtsidentität (also der intrinsischen Geschlechtswahrnehmung) "verändern" oder "unterdrücken" sollen. Diese Definition klingt zunächst klar, sie ist es aber in der Praxis oft nicht. Denn in der realen klinischen Arbeit existiert eine Grauzone zwischen klar schädlichen Eingriffen und legitimer therapeutischer Begleitung. Wir müssen unterscheiden zwischen:

Übergriffigen Konversionsversuchen

Das sind Interventionen, die mit Schuld, Angst, Scham, religiöser Drohkulisse oder Zwang arbeiten, um ein gewünschtes Ergebnis zu erzwingen. Das ist ethisch unvertretbar und wissenschaftlich nicht haltbar.

Ergebnisoffener Exploration

Das ist das genaue Gegenteil: ein Prozess, der nicht vorgibt, was am Ende herauskommen soll. Gerade bei Geschlechtsdysphorie ist das entscheidend, weil Symptome und Ursachen sehr unterschiedlich sein können: von Körperbildproblemen über Traumafolgen, Autismus-Spektrum, internalisierte Homophobie bis hin zu Depression, sozialer Angst oder schlicht pubertärer Belastung.

Geschlechtsbasierter, nicht-invasiver Umgang mit Dysphorie

Darunter fallen z. B. psychologische Stabilisierung, Behandlung komorbider Störungen, Stressreduktion, Arbeit an Selbstakzeptanz, oder ein vorsichtiger Umgang mit sozialen Rollenbildern – ohne automatisch medizinische Transition als Standardlösung zu setzen.

PACE betont, Konversionspraktiken hätten "keine wissenschaftliche Basis" und seien schädlich. Das ist für klassische Reparativtherapien in Bezug auf homoerotisches Verhalten historisch gut belegt und aus unserer Sicht auch normativ eindeutig: Gleichgeschlechtliches Sexualverhalten ist keine Krankheit. Problematisch wird es jedoch dort, wo politische und aktivistische Narrative den Begriff "Konversion" so ausweiten, dass er auch jede nicht-affirmative Herangehensweise an Geschlechtsidentitätsstörungen erfasst. Dann entsteht ein System, in dem nicht mehr die beste medizinische Begründung zählt, sondern die ideologisch "richtige" Antwort.

Einordnung

Als IG Sexualbiologie teilen wir einen zentralen Punkt ausdrücklich: Konversionstherapien – verstanden als Zwang, Druck oder manipulative Umerziehungsversuche – lehnen wir ab. Niemand darf durch Gewalt, Drohung, religiöse Erpressung oder pseudotherapeutische Methoden dazu gebracht werden, sich selbst zu verleugnen. Gleichzeitig sehen wir bei der aktuellen politischen Stoßrichtung jedoch eine reale Gefahr: Unter dem Label "Konversion" kann ergebnisoffene, differenzialdiagnostische und wissenschaftlich verantwortliche Arbeit erschwert oder gar kriminalisiert werden – gerade im Bereich Geschlechtsdysphorie und Jugendmedizin.

Genau hier liegt der Kern unserer Kritik: Wenn ein Gesetz oder eine Resolution suggeriert, jeder nicht-affirmative Umgang mit Geschlechtsidentität sei automatisch Gewalt, dann wird Therapie zur Gesinnungsprüfung. Ergebnisoffene Diagnostik wird zur potenziellen Straftat – nicht weil sie objektiv tatsächlich schädlich ist (mit Blick auf die hohe Desistenzrate ist sie das in den meisten Fällen nicht), sondern weil sie nicht das erwartete Ergebnis garantiert.

PACE verweist auf Malta als Vorbild und zitiert Helena Dalli mit dem Satz, die Gesetzgebung habe "legitime therapeutische Unterstützung" nicht behindert: "It did not interfere with legitimate therapeutic support." Das klingt beruhigend, doch in der Praxis steht und fällt alles mit der konkreten Definition dessen, was verboten ist. Wer definiert, was "legitim" ist? Und wie wird verhindert, dass legitime klinische Vorsicht im Nachhinein als strafbare Identitätsunterdrückung umgedeutet wird?

Wir sehen diese Dynamik bereits in Deutschland. Hier ist das Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen (KonvBehSchG) längst nicht nur eine Barriere gegen tatsächlich übergriffige Konversionstherapien. Es wirkt in Kombination mit gesellschaftlichem Druck und berufspolitischer Angst auch als Signal an Mediziner, dass eine transpositive Haltung der juristisch und sozial sichere Weg ist. Wer Komorbiditäten ernst nimmt und Alternativen zur Transition prüft, bewegt sich hingegen schnell im Verdachtsraum. Das ist keine Kleinigkeit. In der Medizin ist Ergebnisoffenheit kein Luxus, sondern Grundprinzip. Eine Diagnose ist keine Bestätigung, sondern eine Prüfung, und eine Therapie ist nicht validierend, weil sie sich gut anfühlt, sondern weil sie langfristig hilft und Risiken minimiert.

Gerade bei Minderjährigen ist die ethische Verantwortung besonders hoch. Die natürliche Pubertät ist eine Phase intensiver neurobiologischer und psychosozialer Umbrüche. Eine vorschnelle Festlegung auf (teil-)irreversible Maßnahmen zur Manipulation dieses Prozesses ist nicht automatisch menschenrechtsfreundlich, nur weil sie als progressiv etikettiert wird. Menschenrechte sind nicht nur das Recht auf Selbstdefinition, sondern auch das Recht auf Schutz vor voreiligen Eingriffen und vor sozialem Druck.

Wir kritisieren daher nicht das Ziel, schädliche Konversionspraktiken zu unterbinden, sondern die ideologische Schieflage, die sich in vielen Debatten eingeschlichen hat. Als wäre jede Form von Zweifel bereits Diskriminierung und jede therapeutische Zurückhaltung bereits Gewalt. Das ist keine Wissenschaft, sondern gefährliche Moralpolitik weg von Evidenz, hin zu politisch erwünschten Narrativen. Übrig bleibt dann ein System, in dem "affirmativ" nicht mehr eine Option ist, sondern faktisch eine Pflicht – verbunden mit einer hohen Rate an gleichgeschlechtlich orientierten Jugendlichen, die durch Transition tatsächlich einer Konversionsbehandlung unterzogen werden.

Was bedeutet die Annahme der Resolution konkret?

Die betreffende Resolution 2643 ("For a ban on conversion practices") wurde mit 71 zu 26 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen:


Dadurch ist allerdings noch kein unmittelbar geltendes EU-Gesetz entstanden. PACE ist kein Gesetzgeber im engeren Sinne, sondern ein politisches Gremium. Ihre Resolutionen sind völkerrechtlich nicht bindend. Sie verpflichten die Mitgliedsstaaten also nicht direkt zu einem bestimmten Gesetzeswortlaut oder zu sofortigen strafrechtlichen Maßnahmen. Ihre Wirkung ist eine andere – und nicht zu unterschätzen. PACE-Resolutionen entfalten normativen Druck. Sie setzen politische Leitplanken, definieren, was als "menschenrechtskonform" gilt, und verschieben den Diskursrahmen. Nationale Parlamente, Ministerien, Gerichte, Berufsverbände und Ethikkommissionen orientieren sich daran, oft aus vorauseilendem Gehorsam.

Wenn eine Resolution bereits auf der Ebene der politischen Sprache festlegt, dass jede Form der "Unterdrückung" oder "Repression" von Geschlechtsidentität als schädlich und wissenschaftlich unbegründet gilt, wird der Spielraum für differenzierte nationale Regelungen erheblich verengt. Staaten geraten unter Druck, besonders restriktive Gesetze zu formulieren, um nicht als menschenrechtsfeindlich zu gelten. Die Annahme der Resolution ist daher kein neutraler Akt. Sie ist ein weiterer Schritt hin zu einer Politisierung medizinischer Fragestellungen, bei der komplexe diagnostische Prozesse in moralische Kategorien übersetzt werden. Wer wie wir diese Entwicklung kritisch begleitet, verteidigt nicht "Konversion", sondern die Grundlagen verantwortungsvoller Medizin.

Fazit

Wir sagen klar: Menschen sind keine Projekte, die man "repariert", wenn sie nicht in ein Weltbild passen. Gleichzeitig warnen wir aber davor, dass der Kampf gegen Konversion in manchen politischen Kontexten zur Waffe wird, um ergebnisoffene Diagnostik und geschlechtsbasierte Behandlungsmöglichkeiten zu delegitimieren oder zu kriminalisieren. Eine verantwortungsvolle Medizin braucht keine Ideologie – weder religiöse noch aktivistische. Sie braucht klare Grenzen gegen Übergriffigkeit und gleichzeitig den Schutz klinischer Sorgfalt. Wer wirklich Menschenrechte stärken will, muss auch aushalten, dass gute Medizin nicht bestätigt, sondern kritisch hinterfragt.

Mehr zum Thema:

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Beliebte Posts