Freitag, 23. Januar 2026

Aus 6 mach 3: Reform des Eltern-Kind-Passes in Österreich

Bild von cynthia_groth auf Pixabay
Mit der Umstellung vom klassischen gelben Papierheft auf einen digitalen Eltern-Kind-Pass modernisiert Österreich ein zentrales Instrument der frühen Gesundheitsvorsorge. Dass sich im Zuge dieser Reform, die von Anfang 2026 auf den 1. Oktober 2026 verschoben wurde, auch der Eintrag zum Geschlecht ändert, ist mehr als eine technische Randnotiz. Wie heute.at berichtet, sollen künftig bei der Geburt nur noch drei Optionen zur Auswahl stehen: männlich, weiblich und offen. Die IG Sexualbiologie begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich, weil sie medizinische Realität, begriffliche Klarheit und gesellschaftliche Verantwortung besser in Einklang bringt als die bisherige Regelung.

Nur noch 3 Geschlechtsoptionen

Bislang waren im Eltern-Kind-Pass sechs Einträge vorgesehen: männlich, weiblich, divers, inter, offen oder keine Angabe. Diese Vielfalt mag gut gemeint gewesen sein, hat aber gerade unmittelbar nach der Geburt oft für Verunsicherung gesorgt – bei Eltern ebenso wie bei medizinischem Personal. Denn der Geschlechtseintrag im Eltern-Kind-Pass ist keine sozial- oder identitätspolitische Aussage, sondern eine medizinische Erstzuordnung auf Basis dessen, was bei der Geburt sichtbar ist.

Die nun geplante Reduktion auf drei Optionen trägt dieser Funktion Rechnung. Aus sexualbiologischer Sicht ist bei der Geburt in der überwältigenden Mehrheit der Fälle eindeutig erkennbar, ob ein Kind männlich oder weiblich ist. In seltenen Fällen ist das jedoch nicht möglich, etwa bei bestimmten Störungen der Geschlechtsentwicklung (Disorders of Sex Development; DSD). Für genau diese Situationen ist der Eintrag "offen" als neutraler Platzhalter sinnvoll und ausreichend, bis durch weitere Diagnostik Klarheit über das Geschlecht besteht.

Entscheidend ist dabei, was "offen" bedeutet. Anders als die Begriffe "divers" oder "inter" impliziert "offen" ausdrücklich nicht, dass es neben männlich und weiblich weitere Geschlechter gäbe. Es beschreibt keinen dauerhaften dritten Zustand, sondern einen vorübergehenden, medizinisch unklaren Befund der Geschlechtsausprägung: Zum Zeitpunkt der Geburt kann das Geschlecht noch nicht eindeutig anhand seiner Merkmale festgestellt werden. Mehr nicht.

Aus unserer Sicht ist diese begriffliche Präzision zentral. Medizinische Dokumente müssen klar, verständlich und frei von weltanschaulichen Überfrachtungen sein. Das Konzept eines "sozialen Geschlechts", Fragen der subjektiven Identität oder der rechtlichen Selbstdefinition sind reale gesellschaftliche Themen, sie gehören jedoch nicht in den ersten medizinischen Basisdatensatz eines Neugeborenen. Dass selbst Regierungsstellen klar festhalten, das "soziale Geschlecht" sei "eine andere Frage", ist ein wichtiges Signal der Entflechtung von Biologie und Gesellschaft dort, wo sie sachlich geboten ist. Dass die Änderung im Rahmen von Gesprächen mit Ärzten zustande kam, unterstreicht ihren fachlichen Charakter. Die Reform ist damit eine Rückbesinnung auf den Zweck des Eltern-Kind-Passes: die gesundheitliche Begleitung von Kindern auf Grundlage biologischer Fakten.

Fazit

Die Reduktion auf männlich, weiblich und offen schafft Klarheit, entlastet Eltern und stärkt die medizinische Aussagekraft des Eltern-Kind-Passes. Sie erkennt seltene medizinische Sonderfälle an, ohne daraus neue Geschlechtskategorien abzuleiten. Aus Sicht der Sexualbiologie ist das ein sachlich richtiger und damit längst überfälliger Schritt. Gesellschaftliche Debatten über Identität sollten dort geführt werden, wo sie hingehören, nicht im ersten Gesundheitsdokument eines Neugeborenen.

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