Die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz (LPK RLP) hat am gestrigen 23. März 2026 offiziell den Rücktritt ihrer nun ehemaligen Präsidentin Sabine Maur bekanntgegeben: Sabine Maur legt Amt als Präsidentin der LPK RLP nieder
Zugleich trat Maur auch von ihrem Amt als Vizepräsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) zurück. In ihrer Erklärung verweist Maur, bekannt u. a. als Mitautorin einer umstrittenen neuen Leitlinie zur Behandlung von Minderjährigen mit Geschlechtsdysphorie, auf "missverständliche Äußerungen" im Kontext einer Online-Fortbildung sowie auf die daraus resultierende öffentliche und berufsrechtliche Diskussion. Für uns ist dieser Vorgang mehr als eine Personalie. Er berührt grundlegende Fragen von medizinischer Ethik, Diagnostik und dem Umgang mit Geschlechtsausprägungen im Versorgungssystem.
Zwischen Anspruch und Praxis
Im Zentrum der Kontroverse stehen brisante Aussagen von Maur, die im Zusammenhang mit der Versorgung sogenannter "nicht-binärer" Personen gefallen sind. Dabei ging es um den Umgang mit diagnostischen Angaben gegenüber Kostenträgern. Konkret wurde empfohlen, aus unserer Sicht durchaus relevante Informationen unter bestimmten Umständen nicht zu dokumentieren, um eine Kostenübernahme für "geschlechtsangleichende" (geschlechtsabweisende) Maßnahmen zu ermöglichen. Ein Mitschnitt dieser Aussagen kursiert in den sozialen Netzwerken:
Sabine Maur, Vizepräsidentin der Psychotherapeutenkammer, ermuntert Kollegen dazu, betrügerische Indikationsschreiben auszustellen – wie sie es selbst tut. Krankenkassen sollen sich gezwungen sehen, Verstümmelungs-OPs „Nicht-Binärer” zu bezahlen, obwohl sie das nicht müssten. 🧵 pic.twitter.com/tXBq7ed0fw
— R. Eder-Kirsch 🐡 (@EderKirsch) September 26, 2025
Unabhängig davon, wie Maurs Aussagen im Detail gemeint waren, offenbart sich hier ein grundlegendes Spannungsfeld. Auf der einen Seite steht das berechtigte Anliegen, Menschen mit Leidensdruck einen Zugang zu medizinischer Versorgung zu ermöglichen. Auf der anderen Seite steht die Verpflichtung zu korrekter Diagnostik, Transparenz gegenüber Kostenträgern und die Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen (insbesondere im Kontext des Straftatbestandes der Täuschung durch Unterlassen nach § 263 StGB). Gerade im sensiblen Bereich von Geschlechtsdysphorie ist diese Balance von zentraler Bedeutung.
Medizinische Präzision statt politischer Verkürzung
Aus unserer Perspektive ist es essenziell, zwischen unterschiedlichen Phänomenen klar zu differenzieren. Die Geschlechtsausprägung eines Menschen (nicht zu verwechseln mit seinem Geschlecht; siehe: Geschlecht ist nicht gleich Geschlechtsausprägung) ist ein komplexes Zusammenspiel aus hormonellen, genetischen und auch psychischen Faktoren. Der Begriff der "Nicht-Binarität" beschreibt in diesem Rahmen eine subjektive Identitätskategorie. Sexualbiologisch sind alle Menschen geschlechtlich binär organisiert, weshalb eine empfundene "Nicht-Binarität" keine realweltliche Geschlechtsausprägung und auch keine medizinische Diagnose im engeren Sinne darstellt. Es existieren derzeit keinerlei Hinweise, dass Menschen sich im Rahmen ihrer binär strukturierten Geschlechtsentwicklung neurologisch in Richtung eines dritten "nicht-binären" Zustandes entwickeln können. Für die Anerkennung von "Nicht-Binarität" als angeborene Geschlechtsidentität fehlt es schlicht und ergreifend an wissenschaftlicher Evidenz.
Es gibt somit keine "nicht-binären" Menschen, sehr wohl aber Menschen, die sich als solche empfinden. Ob für diese jedoch hormonelle und operative Interventionen der richtige Therapieansatz sind, darf angezweifelt werden. Das Konzept der "Nicht-Binarität" bewerten wir in erster Linie als Kulturerscheinung, die von ideologisch motivierten Akademikern ausgedacht wurde, um die Kategorie "Geschlecht" zu dekonstruieren, die binär organisierte Gesellschaft zu zersetzen und so in ein kommunistisches Gleichheitsideal zu transformieren. Als Nebenprodukt dieser Entwicklung haben Jugendliche (vor allem Mädchen) "Nicht-Binarität" beispielsweise als Ausweg aus pubertären Identitätskrisen oder als rebellischen Lifestyle (ähnlich der Punk- oder Gothic-Jugendszene) für sich entdeckt. Das Zeitgeist-Phänomen der schnell einsetzenden Geschlechtsdysphorie ist in diesem Kontext also von hoher Tragweite (siehe: Trans-Trend: Rapid-Onset Gender Dysphoria). Mit einer medizinischen Diagnose im Sinne einer intrinsischen Geschlechtsdysphorie hat das alles allerdings nichts zu tun, weshalb die Begutachtungsanleitung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen derzeit vernünftigerweise keine Kostenübernahme für die affirmative Behandlung in Richtung "nicht-binärer" Körper vorsieht. Denn die Begutachtungsanleitung knüpft die Kostenübernahme an die Diagnose "Transsexualismus (ICD-10 F64.0)". Da nicht-binäre Identitäten ausdrücklich nicht darunter fallen, sind entsprechende Behandlungen nicht leistungsbegründend [1].
Wenn Versorgungssysteme nun jedoch beginnen, postmoderne Kulturauswüchse unreflektiert zu übernehmen und damit evidenzbasierte Diagnostik zu "umgehen", entsteht ein Problem. Medizinische Entscheidungen müssen auf nachvollziehbaren, überprüfbaren Kriterien beruhen. Werden diese Kriterien von Medizinern aufgeweicht, leidet nicht nur die Qualität der Versorgung, sondern auch das Vertrauen in das gesamte Gesundheitssystem.
Der vorliegende Fall zeigt exemplarisch, wie schnell gut gemeinte Ansätze in eine medizinethische Grauzone geraten können. Eine Versorgung, die auf Umgehungsstrategien basiert, ist langfristig weder für Patienten noch für Mediziner tragfähig. Besonders relevant ist in diesem Zusammenhang die Rolle von Führungspersonen innerhalb des psychotherapeutischen Systems. Wer, wie im vorliegenden Fall, eine Kammer repräsentiert, trägt nicht nur fachliche, sondern auch normative Verantwortung. Aussagen in Fortbildungsformaten haben daher Gewicht und sind von öffentlichem Interesse. Sie prägen die Praxis und beeinflussen junge Therapeuten. Dass Maur Konsequenzen aus ihren Äußerungen zieht, ist aus unserer Sicht daher zu begrüßen.
Reaktionen von Transgender-Verbänden
In der öffentlichen Reaktion auf den Rücktritt hat sich inzwischen auch die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti e.V.) zu Wort gemeldet und den Schritt von Maur ausdrücklich bedauert. In ihrer Stellungnahme wird der Rücktritt als nicht notwendig dargestellt und maßgeblich auf äußeren Druck sowie eine vermeintlich verzerrte Darstellung der ursprünglichen Äußerungen zurückgeführt. Besonders auffällig ist dabei die Rahmung der Kritik als Teil einer "trans*feindlichen Kampagne".
Eine solche Einordnung greift aus unserer Sicht deutlich zu kurz und verfehlt den Kern der Kritik. Die zentrale Problematik liegt nicht in einer politischen oder weltanschaulichen Gegnerschaft, sondern in der Frage, ob es legitim ist, im Rahmen der Versorgungspraxis diagnostische oder administrative Angaben bewusst so zu gestalten, dass bestehende sozialrechtliche Regelungen umgangen werden. Diese Frage ist unabhängig von identitätspolitischen Zuschreibungen zu beantworten und berührt fundamentale Prinzipien medizinischer Integrität. Die Stellungnahme der dgti verschiebt den Fokus von dieser sachlichen Ebene auf eine moralisch aufgeladene Konfliktlinie. Indem Kritik pauschal als "feindlich" gegenüber einer bestimmten Personengruppe etikettiert wird, wird eine notwendige fachliche Auseinandersetzung erschwert. Gerade in einem hochsensiblen Feld wie der medizinischen Versorgung von Menschen mit Geschlechtsidentitätsstörung ist jedoch eine differenzierte Diskussion unverzichtbar. Sie lebt davon, dass auch problematische Aspekte benannt und kritisch geprüft werden können, ohne dass dies als Angriff auf die betroffenen Personen selbst interpretiert wird.
Zudem bleibt die Argumentation der dgti in einem entscheidenden Punkt unbefriedigend. Der Verweis auf eine angebliche rechtliche Grauzone ersetzt nicht die Klärung der Frage, wie in dieser Situation professionell gehandelt werden sollte. Selbst wenn sozialrechtliche Unsicherheiten bestehen, rechtfertigt dies nicht automatisch ein Vorgehen, das auf Intransparenz gegenüber Kostenträgern hinausläuft. Hinzu kommt, dass die dgti den Eindruck erweckt, als sei die fachliche Kritik an Maur im Wesentlichen unbegründet oder rein medial konstruiert. Dies steht jedoch in Widerspruch zu den gerichtlichen Feststellungen, die zumindest eine berufsrechtliche Problematik in den Äußerungen erkannt haben [2]. Diese Diskrepanz wird durch eine stark einseitige Interpretation überdeckt. Dadurch entsteht insgesamt ein Bild, in dem nicht die inhaltliche Auseinandersetzung im Vordergrund steht, sondern die Verteidigung einer Position um nahezu jeden Preis. Damit leistet die dgti als eine der größten und einflussreichsten Transgender-Lobbyvereinigungen aus unserer Sicht keinen konstruktiven Beitrag zur Klärung der zugrundeliegenden Fragen. Im Gegenteil, sie trägt dazu bei, die notwendige Debatte zu verengen, indem sie berechtigte Kritik delegitimiert, anstatt sich ihr argumentativ zu stellen.
Fazit
Der Rücktritt von Sabine Maur markiert einen wichtigen Moment in der aktuellen Diskussion um Geschlecht, Identität und medizinische Versorgung. Er macht deutlich, wie schnell grundlegende medizinische Prinzipien ins Wanken geraten können. Aus unserer Sicht braucht es gerade jetzt mehr Klarheit. Eine verantwortungsvolle Versorgung muss sowohl den individuellen Leidensdruck ernst nehmen als auch auf wissenschaftlich fundierten und transparenten Kriterien basieren. Nur so lässt sich vermeiden, dass gut gemeinte Ansätze langfristig das Vertrauen in die medizinische Praxis untergraben.
Quellen
[1] Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS). (2020). Begutachtungsanleitung: Geschlechtsangleichende Maßnahmen bei Transsexualismus (ICD-10, F64.0).
[2] LG Berlin II 27. Zivilkammer, Urteil vom 10.März 2026 , Az: 27 O 51/26 eV
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