Samstag, 27. September 2025

Slowakei: Verfassungsänderung schützt biologische Realität

Der Nationalrat der Slowakischen Republik hat am gestrigen Freitag den Entwurf einer Verfassungsänderung gebilligt, nach dem der slowakische Staat zukünftig nur zwei Geschlechter anerkennt: NRSR: Parlament schválil 90 hlasmi zmenu Ústavy SR

Diese Entscheidung, die vor allem innerhalb der Europäischen Union für Aufsehen sorgt, wird vielerorts als Rückschritt interpretiert. Kritiker sehen darin einen Verstoß gegen Artikel 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, nach der niemand aufgrund des Geschlechts oder der "sexuellen Ausrichtung" diskriminiert werden dürfe. Aus Sicht einer naturwissenschaftlich orientierten Sexualbiologie lohnt jedoch ein genauerer Blick: Denn jenseits ideologischer Deutungen berührt die slowakische Reform eine biologische Grundtatsache, die sich nicht beliebig verhandeln lässt.

Biologie ist keine Meinung

Die Zweigeschlechtlichkeit – also die Existenz von zwei Fortpflanzungstypen, die sich durch die Produktion unterschiedlich großer Geschlechtszellen (Gameten) unterscheiden – ist ein universelles Merkmal nahezu aller vielzelliger Organismen, einschließlich des Menschen. Diese biologische Tatsache bildet die Grundlage sexueller Fortpflanzung und der gesamten reproduktiven Evolution.

Dass politische Entscheidungsträger die Zweigeschlechtlichkeit in der Verfassung festschreiben, ist aus biologischer Perspektive weder radikal noch diskriminierend, sondern schlicht eine Rückkehr zur empirischen Wirklichkeit. Geschlecht ist kein soziales Konstrukt, kein Gefühl und keine Meinung, sondern ein reproduktionsbiologisches Prinzip. Soziale Rollen, subjektive Identitäten und individuelle Ausdrucksformen sind selbstverständlich kulturell und individuell gestaltbar, sie ändern aber nichts an der zugrundeliegenden binären Struktur sexueller Fortpflanzung.

Kein "Recht auf Kinder", sondern Verantwortung gegenüber dem Kind

Da die Ehe in der Slowakei weiterhin ausschließlich zwischen Mann und Frau geschlossen werden kann und gemäß Verfassungsänderung nur Ehe-Paare Kinder adoptieren dürfen, haben gleichgeschlechtliche Paare dort keine Möglichkeit, Kinder zu adoptieren. Auch das nun in der slowakischen Verfassung verankerte Verbot der Leihmutterschaft betrifft ein Spannungsfeld zwischen Realität und Wunschdenken. Beide Regelungen stehen im Einklang mit der zweigeschlechtlichen Fortpflanzung und sollte daher nicht als moralische Abwertung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften missverstanden werden. Die biologische Dimension der Elternschaft beruht auf der Vereinigung zweier Gameten zu einer Zygote. Diese Tatsache sagt nichts über die soziale Kompetenz, Fürsorgefähigkeit oder emotionale Bindungskraft von Menschen aus, die jenseits dieser reproduktiven Ebene Verantwortung füreinander übernehmen.

Aus naturalistischer Sicht existiert allerdings kein "Recht auf Kinder". Kinder sind keine Güter, sondern eigenständige biologische und soziale Subjekte – Träger eines genetischen Erbes, das auf der Interaktion zweier getrenntgeschlechtlicher Eltern beruht. Das Kind hat daher das natürliche Recht auf zwei biologische (und damit getrenntgeschlechtliche) Eltern. Erwachsene haben hingegen kein natürliches Recht, Elternschaft beliebig außerhalb dieser Norm zu konstruieren oder gar gegen Bezahlung zu erwerben. Verfahren wie Leihmutterschaft, Eizellhandel und "Samen"spende unterlaufen dieses Prinzip, indem sie Reproduktion ökonomisieren und von der biologischen Verantwortung entkoppeln.

Biologische Tatsachen sind keine Waffe

Trotz der inhaltlichen Zustimmung zur Betonung biologischer Realität darf Wissenschaft jedoch nicht zum Instrument weltanschaulicher Politik werden. Wenn biologische Tatsachen wie die Zweigeschlechtlichkeit benutzt werden, um Minderheiten moralisch zu verurteilen oder religiöse Vorstellungen gesetzlich zu erzwingen, wird Biologie zur Ideologie. Eine naturalistische Perspektive erkennt an, dass Menschen in ihrer Vielfalt leben und lieben dürfen, solange daraus keine Entwertung der reproduktiven Grundlagen entsteht. Biologische Tatsachen beschreiben, sie schreiben nicht vor. Das ist der entscheidende Unterschied zwischen Wissenschaft und Dogma.

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Wenig Beachtung – insbesondere in der öffentlich-rechtlichen Berichterstattung – findet indes, dass die slowakische Verfassungsänderung eine neue "Gleichstellungsregel" enthält, welche die gleiche Bezahlung von Männern und Frauen für gleichwertige Arbeit garantiert. Dieser Zusatz markiert einen sozialpolitischen Fortschritt, der in vielen anderen EU-Staaten bisher nur im Arbeitsrecht oder in Verordnungen verankert ist. Während Medien fast ausschließlich über eine angeblich diskriminierende "Anti-Diversitätspolitik" berichten, bleibt diese Komponente weitgehend unerwähnt. Möglicherweise, weil sie nicht in das vereinfachte Narrativ einer rückwärtsgewandten, konservativen Reform passt?

Fazit

Die slowakische Verfassungsänderung markiert einen interessanten Wendepunkt und folgt damit anderen Ländern wie den USA und Großbritannien. Sie erkennt an, dass Geschlecht biologisch fundiert ist und dass Reproduktion nicht beliebig juristisch umdefiniert werden kann. Das ist aus Sicht der Sexualbiologie ein Schritt hin zu wissenschaftlicher Klarheit. Gleichzeitig zeigt die neu verankerte Regelung zur gleichen Bezahlung von Männern und Frauen, dass die Anerkennung biologischer Realität durchaus mit sozialer Gerechtigkeit vereinbar ist. Doch die Motivation dahinter ist ambivalent. Wenn biologische Tatsachen im Dienst einer religiösen oder nationalistischen Agenda stehen, wird ihr Erkenntniswert unterminiert. Eine wirklich aufgeklärte Gesellschaft schützt die biologische Realität nicht aus Glauben, sondern aus Einsicht.

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