Im 'Cicero' schrieb Prof. Uwe Steinhoff jüngst unter dem Titel "Unterstützung für Pädophile, Maulkörbe für Kritiker" über Entwicklungen in der deutschen Debattenkultur im Kontext der Gender-Thematik. Dabei verwies er auf einen interessanten Fall, der in einem Artikel der 'Welt' vom 26. Januar 2024 näher beleuchtet wird: „Damit bewährt sich, öffentlich über diese Übergriffe zu sprechen“
Dort heißt es über die Bloggerin und Initiatorin der Kampagne "Was ist eine Frau?" Rona Duwe und die Indizierung einer von ihr als Autorin gemeinsam mit der Initiative "Lasst Frauen Sprechen!" im Jahr 2023 herausgegebenen Broschüre mit dem Titel "Wegweiser aus dem Transgenderkult":
"Darin wird die These vertreten, es gebe nur zwei biologisch vorgesehene Geschlechter und diese könnten nicht verändert werden. Die Broschüre darf nun nicht mehr an Kinder und Jugendliche ausgegeben werden."
Für viele wirkt das so, als sei die Broschüre indiziert worden, weil sie biologische Realweltaussagen wie die auf Anisogamie beruhende Zweigeschlechtlichkeit und die Unveränderbarkeit des reproduktiven Geschlechts bei Menschen enthält. Doch stimmt das wirklich?
Zur Beantwortung dieser Frage liegen uns sowohl die indizierte Broschüre als auch ein ausführlicher, amtlicher Text der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) und der Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen, vom 11.07.2024 (19 B 169/24) vor. Und diese zeichnen ein deutlich differenzierteres Bild.
Sexualbiologische Aussagekraft der Broschüre
Ein nüchterner Blick auf die biologischen Passagen der Broschüre "Wegweiser aus dem Transgenderkult" zeigt zunächst, dass einzelne Kernaussagen durchaus dem Stand der Sexualbiologie entsprechen. Dazu gehört insbesondere die Beschreibung des Geschlechts anhand der Gameten: Die Aussage, dass "Männer kleine Gameten (Spermien) und Frauen große Gameten (Eizellen) produzieren", ist vollkommen korrekt. Die Definition der Geschlechter über Anisogamie gilt in der gesamten Sexualbiologie als Standard und bildet den stabilsten und universellsten Bestimmungspunkt von "männlich" und "weiblich" in sexuell reproduzierenden Spezies.
Daneben enthält der Text jedoch auch vereinfachende oder irreführende Aussagen. Etwa wenn eine nicht-sexuelle Entwicklungsstörung wie das Down-Syndrom missverständlich als Störungen der Geschlechtsentwicklung (DSD) dargestellt wird. Down-Syndrom ist keine Störung der sexuellen Differenzierung und gehört biologisch nicht in diese Kategorie, die Broschüre präsentiert es jedoch so – auch wenn das mutmaßlich nicht beabsichtigt war. Bei DSD wiederum handelt es sich zwar in der Tat nicht um ein drittes Geschlecht, aber durchaus um Diversität innerhalb der geschlechtlichen Binarität. Die Broschüre grenzt DSD stark vom Begriff "Diversität" ab und scheint dies aus einer wertenden Perspektive zu tun. Diversität gilt offenbar als positiv besetzte Vielfalt, während DSD hier als pathologisch und damit "nicht Teil der Diversität" dargestellt werden. Streng naturalistisch betrachtet greift diese Unterscheidung jedoch zu kurz, denn Biologie kennt keine moralischen Kategorien. Mutation, Anomalien und auch medizinisch relevante Entwicklungsstörungen sind allesamt Ausdruck derselben grundlegenden Mechanismen sexueller Fortpflanzung: genetische Rekombination, zufällige Variation und die enorme Bandbreite möglicher individueller Entwicklungsverläufe. Evolution "entscheidet" nicht, was wertvoll oder gültig ist – sie produziert Vielfalt, und natürliche Selektion wirkt anschließend auf diese Variation. In diesem Sinne gehören auch DSD, unabhängig von ihrer klinischen Relevanz, zur biologischen Vielfalt des Menschen.
Ein weiterer Punkt betrifft die Frage, in welchem Verhältnis biologische Geschlechtsunterschiede und kulturelle Geschlechterrollen stehen. Der Hinweis, dass geschlechtliche Rollenbilder (von John Money als "gender roles" etabliert) und das, was in der Broschüre als "Gender" kritisiert wird, kulturell beeinflusst sind, ist zutreffend. Zwar versteht man unter "Gender" in der Sexualbiologie etwas Anderes als das, was die Broschüre präsentiert, doch abgesehen von dieser begrifflichen Unschärfe gilt bezogen auf den Sachinhalt, dass bestimmte Eigenschaften tatsächlich keine biologischen Geschlechtsmerkmale sind, sondern Ausdruck kultureller Normsysteme. Die Broschüre argumentiert hier allerdings aus einem dezidiert feministisch/anti-sexistischen (und damit aktivistischen) Blickwinkel und kritisiert, Transgender-Ansätze würden überholte geschlechtsspezifische Stereotype unkritisch reproduzieren. Damit impliziert sie jedoch zugleich, dass solche Rollenbilder keinerlei biologische Grundlage hätten und ausschließlich kulturell erzeugt seien. Diese Sichtweise greift zu kurz. Zwar sind äußere Rollenbilder, Kleidungscodes und gesellschaftliche Erwartungen zweifellos Produkte kultureller Normen, doch bestehen zwischen den beiden Geschlechtern nachweislich statistische, biologisch mitgeprägte Unterschiede in Wahrnehmung, Verhalten und Interessen. Neurobiologische Studien zeigen robuste (wenn auch nicht deterministische) Mittelwertseffekte bei räumlicher und verbaler Verarbeitung, Empathie, Temperament, Risikobereitschaft oder sensorischer Sensitivität; hormonelle Einflüsse in der pränatalen Entwicklung spielen dabei ebenso eine Rolle wie genetische und epigenetische Faktoren. Diese Unterschiede erzeugen keine festen "männlichen" oder "weiblichen" Persönlichkeiten, aber sie schaffen Tendenzen, die sich in großen Gruppen abbilden und die Kultur wiederum in Form von Rollenbildern aufgreift und verstärkt. Gerade Länder mit hoher Gleichstellung zeigen, dass geschlechtsspezifische Interessenunterschiede nicht verschwinden, sondern sich teils sogar deutlicher zeigen – ein Hinweis darauf, dass Biologie und Kultur sich gegenseitig beeinflussen, statt sich auszuschließen. Insofern ist es zwar legitim, stereotype Rollenklischees kritisch zu hinterfragen, doch wäre es wissenschaftlich unzutreffend, die komplexe Wechselwirkung zwischen biologischen Dispositionen und kulturellen Formen zu negieren und in der Folge Transgendern die entwicklungsbiologischen Komponenten ihrer angeblich "sexistischen" Verhaltensweisen abzusprechen.
Ferner wird in der Broschüre die These aufgestellt, es gebe "keinen wissenschaftlichen Beleg, dass jemand im falschen Körper geboren sein kann" oder dass kein "Gehirn eines anderen Geschlechts" existiere. Diese Aussagen sind zwar an sich korrekt formuliert, denn es gibt in der Tat keinen Beleg für eine "Geschlechtsseele im falschen Körper" und da Gehirne keine Gameten hervorbringen, haben sie selber de facto kein Geschlecht. Im Kern wird hier aber ebenfalls die wissenschaftliche Lage verfehlt. Zwar ist es zutreffend, dass es kein eindeutig identifizierbares "männliches" oder "weibliches" Gehirn gibt, aber neurobiologische Studien zeigen sehr wohl Korrelationen zwischen Geschlechtsinkongruenz und bestimmten Mustern der Gehirnentwicklung, auch wenn diese nicht deterministisch oder diagnostisch eindeutig sind – zumal es aufgrund der Plastizität des Gehirns, die jedes zu einem individuellen Organ macht, ohnehin müßig wäre, auf Ebene des Individuums eine Kausalität aus beobachteten Korrelationen abzuleiten. Bezogen auf den Durchschnitt der Transgender-Population sind die Unterschiede aber ähnlich signifikant wie der durchschnittliche Geschlechtsdimorphismus in den Gehirnen von Männern und Frauen. Die pauschale Behauptung, es gebe "keine objektive Definition" und keinerlei messbare Grundlagen für Geschlechtsidentität, ist also zu absolut formuliert und blendet den Forschungsstand aus, anstatt ihn vorsichtig einzuordnen.
Schließlich wird an mehreren Stellen suggeriert, Geschlechtsdysphorie bei Jugendlichen entstehe häufig durch Pornografie, soziale Ansteckung oder Gruppendruck (z. B. mit Verweis auf die ROGD-Hypothese). Auch hier greift der Text einzelne, wissenschaftliche Hypothesen auf, formuliert sie jedoch als bewiesene Kausalmechanismen. Damit argumentiert die Broschüre nicht viel anders als die transaffirmative Gegenseite, deren Aktivisten jegliche psychosoziale Ansteckung negieren und sämtliche Transidentitäten als biologisch valide präsentieren. Beide Seiten vertreten Absolutismen, die wissenschaftlich nicht tragbar sind. Der empirische Forschungsstand ist komplexer: Weder ist "soziale Ansteckung" als Ursache für alle Transidentitäten gesichert, noch gibt es robuste Belege für neurologische Anomalien als systematischen Auslöser jeglicher Form von Geschlechtsinkongruenz. Beide Thesen sind keineswegs als gesicherte Erkenntnisse darstellbar. Mit Blick auf die wissenschaftliche Evidenz scheinen sie jeweils bloß für einen bestimmten Teil der Transgender-Kohorte zuzutreffen. Da jedoch aktivistische Gruppen die jeweils anderen Teile ausblenden (oder gar aktiv bekämpfen), wird der Wahrheitsfindung ein Bärendienst erwiesen.
Insgesamt zeigt sich: Die sexualbiologischen Aussagen der Broschüre sind weitestgehend korrekt – doch sie werden mit deutlichen Überspitzungen vermischt, die Fakten selektiv darstellen oder ihnen eine Alternativ-Narration unterschieben. Das führt zu einer inhaltlichen Verzerrung, die über objektive Aufklärung hinausgeht.
Rechtsstreit wegen biologischer Fakten?
Wenn eine Broschüre nun also erklärt, dass es in der Biologie zwei Reproduktionsgeschlechter gibt – männlich (kleine Gameten) und weiblich (große Gameten) – dann ist das nicht ideologisch, sondern biologisches Basiswissen. Ebenso ist unstrittig, dass ein einmal entwickeltes primäres Geschlecht beim Menschen nicht "gewechselt" werden kann. Medizinische Maßnahmen verändern nicht die gametische Einordnung, sondern lediglich äußere Sekundärmerkmale oder hormonelle Milieus. Viele Menschen lesen im Welt-Artikel daher sinngemäß "transkritische Broschüre indiziert wegen Zweigeschlechtlichkeitsthese" – und empören sich verständlicherweise. Sollte es in Deutschland tatsächlich rechtlich sanktioniert werden, biologische Tatsachen auszusprechen, wäre das für eine sexualbiologisch arbeitende Fachöffentlichkeit ein beunruhigendes Signal.
Ein Blick in die Unterlagen der BzKJ und die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW zeigt jedoch eindeutig, dass die Broschüre nicht wegen biologischer Aussagen indiziert wurde, sondern wegen ihrer Darstellung von Minderjährigen mit (vermuteter) Transidentität und der damit verbundenen Einschätzung einer Jugendgefährdung. Die Behörden und Gerichte äußern an keiner Stelle, dass Aussagen über biologische Zweigeschlechtlichkeit problematisch seien. Entscheidend war vielmehr der Gesamtaussagegehalt der Broschüre. Die Broschüre zeichnete laut OVG ein Bild, in dem Kinder, die sich ihrem Geburtsgeschlecht nicht zugehörig fühlen, als Opfer eines "Transgenderkults" dargestellt würden – als brainwashte, pathologisierte Minderjährige, die in eine Art sektenähnliches System hineingezogen würden, bei dem Eltern ihre Kinder mit manipulativen Erziehungsmethoden "deprogrammieren" müssten. Die Indizierung begründete sich daher auf Tonalität, Dramatisierung, Pathologisierung und die Darstellung eines Bedrohungsszenarios. Die Prüfstelle argumentierte, dass transidente Jugendliche, die nach Orientierung suchen, sich durch die extrem negative Darstellung selbst entwertet und bedroht fühlen könnten. Sie würden faktisch angeleitet, ihre geschlechtliche Identität zu unterdrücken. Die Broschüre schaffe ein "feindseliges Klima" und könne das Vertrauen von Jugendlichen in ihr Umfeld beschädigen.
Das OVG NRW betonte ausdrücklich, dass die Meinungsfreiheit der Herausgeber bestehen bliebe. Die Broschüre dürfe Erwachsenen intern weitergegeben, jedoch Jugendlichen nicht online zugänglich gemacht werden. Eine alternative, sachlicher formulierte Kritik an medizinischen oder gesellschaftlichen Fragen der Transitionspraxis wäre ferner nicht problematisch und weiterhin frei zulässig. Der Jugendschutz greife nur, weil Form und Ton der Broschüre geeignet seien, Minderjährige zu schädigen.
Mit anderen Worten: Nicht die Biologie ist das Problem, sondern – wie so oft in solchen Fällen – die kommunikative Verpackung. Dies und vor allem auch die polizeilichen Maßnahmen, die gegen die Autorin der Broschüre ergriffen wurden, kann man zwar durchaus kritisieren, da eine Zensur auch kontroverser Stimmen die offene Debatte untergräbt. Die Kritik daran sollte jedoch nicht zum Zwecke der öffentlichen Empörung mit Behauptungen untermauert werden, die den Eindruck vermitteln, realweltliche Aussagen über die Zweigeschlechtlichkeit wären justiziabel.
Argumente der Gegenseite
Ein vollständiges Bild des Falls verlangt auch einen Blick auf die Position jener, die die Broschüre verteidigen und die Indizierung für einen unverhältnismäßigen Eingriff in Grundrechte halten. Die Initiative "Lasst Frauen Sprechen!" berichtete im Mai als Herausgeberin der Broschüre von ihrem eigenen Rechtstreit in dieser Sache vor dem Verwaltungsgericht Köln. Aus ihrer Perspektive steht nicht ein angeblicher Schutz Jugendlicher im Vordergrund, sondern ein Konflikt um Meinungsfreiheit, Elternrechte und die Frage, wie weit der Staat in gesellschaftliche Debatten eingreifen darf. Die Anwälte betonten, dass der binäre Geschlechtsbegriff, auf dem die Broschüre basiert, sowohl medizinisch als auch juristisch vertretbar sei und daher keinen legitimen Grund für staatliche Einschränkungen biete. Die Vertreter der BzKJ wiederum bekräftigten, dass die Indizierung gerade nicht wegen dieses Geschlechtsbegriffs erfolgt sei, sondern wegen Wertungen wie "Transgenderkult", "Gehirnwäsche" und der Idee einer "Deprogrammierung" von Kindern.
Für die Initiative selbst ergibt sich daraus ein grundsätzliches Problem: Wenn die kritische Bewertung bestimmter Praktiken und Ideologien sanktioniert wird, befürchten sie eine Verschiebung der öffentlichen Debattenräume. Sie sehen in ihrem Elternratgeber eine Hilfestellung für Familien, die eine nicht-affirmative Sichtweise suchen – ein Angebot, das nach ihrer Darstellung im bestehenden Beratungssystem kaum existiert. Die Indizierung, so die Initiative, beschneide diese Informationsfreiheit erheblich, weil die Broschüre nur noch in geschlossenen Bereichen bereitgestellt und nicht beworben werden dürfe. Aus dieser Perspektive erscheint die Indizierung weniger als jugendschützende Maßnahme, sondern als faktische Einschränkung der öffentlichen Sichtbarkeit einer kritischen Position. Die Initiative fordert daher die Aufhebung der Indizierung und verweist zugleich auf eine Grundfrage, die über den konkreten Fall hinausweist: Wie lässt sich einerseits der Schutz vulnerabler Jugendlicher gewährleisten, ohne andererseits die Vielfalt legitimer wissenschaftlicher, politischer und elterlicher Perspektiven unzulässig zu verengen?
Aus Sicht der Initiative wirkte besonders eine Passage der Verhandlung sinnbildlich für das Grundproblem: Der Vorschlag des Leiters der Prüfstelle, man könne doch einfach eine neue Broschüre ohne die "problematischen" Begriffe verfassen, wurde dort als Aufforderung verstanden, die eigene Kritik sprachlich zu entschärfen, um veröffentlicht werden zu dürfen. Die spontan formulierte Rückfrage der Sprecherin von "Lasst Frauen Sprechen!", ob man seine Meinung also nur äußern dürfe, wenn man sie zuvor so anpasse, dass sie niemanden mehr störe, unterstrich die wahrgenommene Spannung zwischen Jugendschutz und Meinungsfreiheit. In dieser Zuspitzung zeigt sich die Sorge der Gegenseite, dass nicht nur einzelne Formulierungen, sondern letztlich die Möglichkeit einer offenen, auch konfrontativen Debatte über Geschlechtsidentität und Minderjährigenschutz auf dem Prüfstand stehen könnten.
Unsere Position
Als IG Sexualbiologie können wir gut nachvollziehen, dass eine Broschüre, die einseitig argumentiert und Transidentität bei Jugendlichen pauschal problematisiert, für Minderjährige mit einer tatsächlich neurobiologisch fundierten Geschlechtsdysphorie belastend oder sogar gefährlich sein kann, insbesondere wenn ihre Eltern ausschließlich aus dieser Perspektive informiert werden. Eine solche Einseitigkeit kann zu Fehlinterpretationen führen, die den familiären Umgang zusätzlich erschweren und den Blick auf medizinisch oder entwicklungspsychologisch begründete Hilfen verstellen.
Gleichzeitig stellt sich für uns allerdings die Frage, warum dann nicht auch klar affirmativ ausgerichtete Materialien einer kritischen Prüfung unterzogen werden. Denn auch diese transportieren ein stark normiertes Handlungsmodell – etwa die unmittelbare Affirmation jeder geäußerten Geschlechtsinkongruenz –, obwohl Phänomene wie Desistenz (häufig gepaart mit einer hohen Wahrscheinlichkeit einer späteren gleichgeschlechtlichen Präferenz), der entwicklungspsychologische Filtereffekt der natürlichen Pubertät oder auch die kontrovers diskutierte Frage einer sozial getriggerten Geschlechtsinkongruenz (ROGD) wichtige, wissenschaftlich nicht vollständig geklärte Faktoren darstellen. Wenn Einseitigkeit der Maßstab für Indizierbarkeit wäre, müssten konsequenterweise auch zahlreiche affirmative Ratgeber, Leitfäden und Verbandsmaterialien beanstandet werden, die die Komplexität der Datenlage nur selektiv oder gar nicht abbilden.
Eine differenzierte öffentliche Debatte wäre nur möglich, wenn Informationsmaterialien – gleich welcher Richtung – den gesamten wissenschaftlichen Kontext abbilden. Die diskutierte Broschüre tut das nicht; aber sie ist darin nicht allein.
Fazit
Die Sorge, der Staat würde biologische Tatsachen zensieren, findet zumindest in dem hier diskutierten Fall keine Grundlage in der Aktenlage. Die Broschüre "Wegweiser aus dem Transgenderkult" wurde nicht indiziert, weil sie von zwei biologischen Geschlechtern ausgeht. Diese Aussage wurde im Verfahren gar nicht beanstandet. Stattdessen wurde die Indizierung damit begründet, dass die Broschüre Minderjährige, die sich "trans" fühlen, als Opfer eines "Kults" pathologisiert und daher geeignet sei, die Entwicklung Jugendlicher zu beeinträchtigen.
Wie auch in einem anderen, medial ähnlich präsentierten Fall (Schweiz: Knast, weil es nur männliche oder weibliche Skelette gibt?) gilt auch hier: Die Biologie steht nicht vor Gericht – aber wie sie kommuniziert wird.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen