Freitag, 12. September 2025

AfD-Antrag zur Aufhebung des SBGG

Die Bundestagsfraktion der Alternative für Deutschland (AfD) hat einen Antrag zur Aufhebung des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) in den Bundestag eingebracht, welcher am gestrigen Donnerstag in der ersten Lesung beraten wurde: Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag aufheben – Rechtsklarheit und Schutz vulnerabler Gruppen wie Frauen und Jugendlicher wiederherstellen (Drs. 21/1547)

Forderungen der AfD

Der Antrag der AfD-Fraktion fordert im Kern, das seit November 2024 geltende SBGG aufzuheben. Begründet wird dies mit fehlenden Schutzmechanismen für Kinder, Jugendliche, Frauen und Menschen mit psychischen Vorerkrankungen. Die Fraktion kritisiert insbesondere, dass das Gesetz den Geschlechtseintrag bereits ab 14 Jahren ohne Gutachten oder verpflichtende Beratung ändern lässt, wodurch schwerwiegende und möglicherweise irreversible Weichen für spätere medizinische Eingriffe gestellt würden. Zudem würden frauenspezifische Schutzräume wie Frauenhäuser oder Umkleiden gefährdet, wenn der Zugang allein auf Selbstauskunft basiere. Auch im Frauensport entstünden laut Antrag Wettbewerbsverzerrungen.

Die AfD fordert daher drei zentrale Maßnahmen:
  • Unverzügliche Aufhebung des SBGG.
  • Schaffung einer Übergangsregelung, die Schutzmechanismen für Minderjährige, psychisch vorbelastete Menschen und Frauen sicherstellt.
  • Vorlage einer neuen gesetzlichen Regelung, die evidenzbasiert, verfassungskonform und am Schutz von Frauen, Kindern und Jugendlichen orientiert ist
Der AfD-Antrag wurde zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.

Einordnung

Eine naturwissenschaftlich orientierte Betrachtung der Geschlechtsentwicklung macht deutlich, dass das biologische Geschlecht klar zwischen männlich und weiblich differenziert ist, zugleich aber auch Varianzen in seiner jeweiligen Ausprägung kennt – etwa im Bereich der sogenannten "Intersexualität". Jede politische Regelung sollte diese Realität abbilden und sowohl die biologische Grundlage als auch die natürlichen Varianten anerkennen.

Gerade bei Kindern und Jugendlichen ist jedoch besondere Vorsicht geboten. Entwicklungsphasen, hormonelle Umstellungen und psychische Krisen können das Erleben von Geschlecht erheblich beeinflussen. Ein rein administrativer Wechsel des Geschlechtseintrags ohne fachliche Begleitung wird dieser Lage nicht gerecht. Sinnvoll ist vielmehr eine Lösung, die Beratung, psychologische Unterstützung und wissenschaftlich begleitete Evaluation vorsieht. Auf diese Weise kann vermieden werden, dass kurzfristige Entscheidungen langfristige Folgen nach sich ziehen, während gleichzeitig das Recht junger Menschen auf Selbstbestimmung gewahrt bleibt.

Aus medizinischer Sicht handelt es sich bei der intrinsischen Geschlechtsdysphorie um ein multifaktorielles Phänomen, bei dem primär neurobiologische, aber auch psychische und soziale Komponenten zusammenwirken. Für Betroffene ist deshalb eine differenzierte Diagnostik und ein individuell zugeschnittenes Unterstützungsangebot notwendig. Ein Gesetz, das allein auf Selbstauskunft basiert, bleibt hinter diesen Erfordernissen zurück und ignoriert, dass der innerliche Leidensdruck von Betroffenen gar nicht aus ihrem Geschlechtseintrag resultiert, sondern aus einer Diskrepanz zwischen ihres inneren Geschlechtsempfindens und ihren körperlichen Geschlechtsmerkmalen.

Die AfD differenziert in ihrem Antrag durchaus zwischen dieser innerlichen Geschlechtsinkongruenz und extrinsisch verursachten Identitätskrisen, die in der von uns unterstützten Hypothese der Rapid-Onset Gender Dysphoria (ROGD) formuliert werden:

"In der Vergangenheit waren es vor allem wenige erwachsene Männer, die an Geschlechtsdysphorie litten. In den letzten Jahrzehnten hat die Anzahl derer, die an Geschlechtsdysphorie leiden, jedoch drastisch zugenommen. Es sind immer häufiger Minderjährige - vor allem Mädchen - betroffen. Vor allem in der Pubertät bietet die Selbstdiagnose „Transidentität“ eine Flucht vor Problemen im Kontext des Erwachsenwerdens, aber auch in späteren Lebensaltern wird die Selbstdiagnose zunehmend zur Bewältigung von Lebenskrisen verwendet."

Die von der AfD aufgeworfenen Fragen des Frauenschutzes und der Fairness im Sport verdienen ebenfalls besondere Beachtung. Frauenhäuser, Umkleiden und vergleichbare Schutzräume dienen dem Rückzug und der Sicherheit von Frauen. Diese Funktion darf durch rechtliche Unklarheiten nicht untergraben werden. Wir sehen diese Zielkonflikte darüber hinaus auch bei Schutzräume von homoerotisch veranlagter Personen gegeben. Schwule sind ebenfalls eine vulnerable Gruppe, deren Safe Spaces geschlechtsexklusiv bleiben sollten. Darüber hinaus ist auch im Sport die von der AfD thematisierte biologische Leistungsdifferenz zwischen Männern und Frauen gut dokumentiert, was sportartspezifische Regeln für transidente Athleten erfordert. Eine empirisch gestützte Ausgestaltung dieser Bereiche kann Spannungen vermeiden und den Schutz von Frauen wahren, ohne pauschal auszugrenzen.

Einen aus unserer Sicht in der Debatte äußerst wichtigen Hinweis formuliert die der AfD-Fraktion in ihrem Antrag folgendermaßen:

"Derzeit werden nicht-affirmative psychotherapeutische Behandlungsansätze kaum gefördert, was der offenen wissenschaftlichen Diskussion widerspricht. Forschung zur Ursachenvielfalt von Geschlechtsdysphorie und zu alternativen Hilfeansätzen wird durch die Prämisse, Geschlecht sei ausschließlich selbst festzustellen, erschwert."

Diese Einschätzung teilen wir uneingeschränkt!

Fazit

Der Antrag der AfD-Fraktion kritisiert das Selbstbestimmungsgesetz und fordert dessen Aufhebung mit dem Ziel, eine neue, evidenzbasierte und verfassungskonforme Regelung vorzulegen. Damit wird zwar die Notwendigkeit einer Neuregelung anerkannt, jedoch bleibt unklar, wie diese im Detail ausgestaltet sein soll. Mutmaßlich hält die Partei an ihren Positionen fest, die sie in ihrem Antrag "Transsexuellengesetz erhalten und den Schutz von Menschen mit Geschlechtsdysphorie verbessern" (Drs. 20/8203) formuliert hat, welchen wir weitestgehend unterstützen.

Aus unserer Sicht sollte die politische Antwort auf das SBGG in einer evidenzbasierten Weiterentwicklung liegen. Teure Verfahren und gerichtliche Gutachten, wie sie das Transsexuellengesetz (TSG) vorsah, halten wir für verzichtbar. Notwendig sind unserer Einschätzung nach eine verpflichtende Beratung vor Geschlechtseintragsänderungen, Standards zum Schutz Minderjähriger, die klare Absicherung geschlechtsspezifischer Räume durch den Gesetzgeber und ein sportpolitischer Rahmen, der Fairness gewährleistet. Ferner sollte die wissenschaftliche Begleitforschung gestärkt werden. Auf diese Weise kann ein ausgewogenes Gesetz entstehen, das biologische Realitäten, den Schutz vulnerabler Gruppen und die Rechte von Menschen mit Geschlechtsdysphorie in Einklang bringt.

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