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Samstag, 6. Juni 2026

BVG zensiert biologische Realität: Zweigeschlechtlichkeit plötzlich "rechtswidrig"

Seit einigen Wochen wirbt das Medienunternehmen NIUS auf Fahrzeugen und Werbeflächen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). Busse, Bahnen und Plakate tragen unter anderem den Slogan "Morgens um 6 schon wissen, was einem abends um 8 verschwiegen wird." Passend zum "Pride Month" sollte nun ein weiterer Slogan folgen: "Wir werden immer beliebter bei sämtlichen beiden Geschlechtern." NIUS-Chefredakteur Julian Reichelt präsentierte dieses Motiv am 3. Juni auf X:

 
Wenige Tage später ist die gesamte Kampagne Geschichte. Wie u. a. der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) am gestrigen Freitag berichtete, forderte die BVG ihren externen Werbevermarkter auf, die Kampagne "mit sofortiger Wirkung" zu beenden: BVG beendet Werbekampagne von "Nius"
 
Wörtlich hieß es: "Anlass sei die Veröffentlichung eines Werbemotivs durch einen Nius-Verantwortlichen auf Social Media, das aus Sicht der Berliner Verkehrsbetriebe die Grenzen der zulässigen Meinungs- und Werbefreiheit überschreitet."

Der öffentlich-rechtliche Regionalsender rbb lässt seine Konsumenten also schon mal im Unklaren darüber, worum es bei diesem angeblich "rechtswidrigen" Motiv eigentlich geht. Durch die einseitige Einordnung von NIUS als "rechtspopulistisches Portal" entsteht zudem der Eindruck, hier sei etwas Verfassungsfeindliches oder Hassvolles veröffentlicht worden. In Wahrheit handelt es sich um die schlichte sexualbiologische Tatsache, dass es genau zwei Geschlechter gibt: männlich und weiblich, definiert durch die Produktion kleiner bzw. großer Gameten. Eine Aussage, die biologisches Grundwissen darstellt und die von keinem seriösen Wissenschaftler ernsthaft bestritten wird.

Will die BVG (neo-)religiöse Gefühle schützen?

Die Vorsicht der Berliner Verkehrsbetriebe gegenüber Gefühlen steht in einer bemerkenswerten Kontinuität. Im März 2009 lehnte die BVG eine Werbekampagne der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) mit dem Slogan "Es gibt (mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit) keinen Gott" ab. Die damalige Begründung lautete, man wolle nicht, "dass sich die Fahrgäste der BVG aufregen müssen" [1]. Auch andere Städte wie München und Köln winkten ab.

Später im selben Jahr kam es zu weiteren Diskussionen, nachdem christliche Missionierungsplakate in U-Bahnhöfen hingen. Die BVG stellte daraufhin klar, dass künftig keine missionierende religiöse oder weltanschauliche Werbung sowie keine Werbung, die religiöse Gefühle verletzen könnte, mehr zugelassen werde [2].

Die Verkehrsbetriebe agierten also bereits 2009 als Schützer empfindlicher Gefühle. Heute, gut 17 Jahre später, verweigert dieselbe BVG eine Werbeaussage, die eine biologische Grundtatsache benennt. Dadurch hat sich der Maßstab deutlich verschoben. Statt religiöser Empfindlichkeiten werden nun genderideologische Narrative geschützt. Wissenschaftliche Fakten zur menschlichen Sexualbiologie gelten plötzlich als Grenzüberschreitung, sobald sie dem aktuellen Zeitgeist widersprechen.

Eine gbs-Kampagne mit dem Slogan "Es gibt (mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit) nur zwei Geschlechter" ist angesichts der aktuellen Positionierung der Stiftung zum Selbstbestimmungsgesetz allerdings ohnehin wohl eher nicht zu erwarten (siehe Kritische Anmerkungen zur Transgender-Stellungnahme der Giordano-Bruno-Stiftung). 

Aber vielleicht...
 
Demnächst Buskampagne der IG Sexualbiologie? 
(Bild: KI-generiertes Konzept )
 

Biologie wird zur "rechten Angstmache"

Eine zentrale Rolle bei der schnellen Beendigung der Kampagne spielte offenbar eine Online-Petition der sogenannten "Initiative gegen Rechts". Unter dem Titel "Keine rechte Angstmache in der BVG!" wurde die Werbung für NIUS als Hetze gegen Journalismus und öffentlich-rechtlichen Rundfunk dargestellt. Die konkrete Aussage zur Zweigeschlechtlichkeit konnte zum Zeitpunkt der Petitionserstellung zwar noch nicht thematisiert werden, sie kann aber sicherlich im Geiste der Petenten in die Rubrik "rechte Angstmache" subsumiert werden. 
 
Laut ihnen sei der Nahverkehr "öffentlich, staatlich bezuschusst und gehe uns alle an", daher müsse sich die BVG "klar gegen rechtspopulistische Angstmache" positionieren. Dass die simple Nennung von zwei Geschlechtern von der BVG nun als finale Bedrohung für ein "diskriminierungsfreies" Miteinander aufgefasst wurde, offenbart die Tiefe der ideologischen Verschiebung. Biologische Fakten werden nicht mehr im Rahmen der wissenschaftlichen Methode falsifiziert (wir weisen dazu gerne noch mal auf unsere öffentliche Ausschreibung hin), sondern moralisch disqualifiziert und politisch bekämpft.

Die BVG als ideologischer Akteur und staatlicher Wahrheitsrichter

Besonders problematisch ist die Rolle der BVG als Anstalt des öffentlichen Rechts, die sich vollständig im Eigentum des Landes Berlin befindet. Als staatliche Verkehrsgesellschaft erhebt sie sich hier zum Richter über wissenschaftliche Tatsachen. Indem sie eine Werbekampagne mit dem Hinweis auf zwei Geschlechter stoppt, unterdrückt somit faktisch der Staat die öffentliche Bekundung einer biologischen Grundwahrheit. Das widerspricht nicht nur dem Gleichbehandlungsgrundsatz, den die BVG selbst bemüht, sondern auch dem Gebot staatlicher Neutralität. Der Staat darf keine biologische Realität zur verbotenen Meinung erklären. Wir gehen deshalb davon aus, dass dieser Fall noch Gerichte beschäftigen wird.

Fazit

Die schnelle Kapitulation der BVG vor ideologischem Druck offenbart ein zunehmendes Problem: Wissenschaftliche Fakten zur menschlichen Sexualbiologie werden in öffentlichen Räumen zensiert, sobald sie dem aktuellen Zeitgeist widersprechen. Wer "beide Geschlechter" sagt, gilt plötzlich als verfassungsfeindlicher Grenzüberschreiter. Diese Entwicklung gefährdet nicht nur die Meinungsfreiheit, sondern auch die Grundlage jeder ernsthaften sexualbiologischen Aufklärungsarbeit. Die Realität lässt sich jedoch nicht wegzensieren. Es zeigt sich zudem mal wieder der klassische Streisand-Effekt. Durch das Stoppen der Kampagne erhält NIUS derzeit eine weit höhere Aufmerksamkeit, als die Werbung allein vermutlich je erreicht hätte.

Quellen

[1] Bergt, S. (2009, 18. März). Die BVG glaubt noch an Gott. die tageszeitung (taz). https://taz.de/Verkehrsbetriebe-gegen-atheistische-Werbung/!5166083/

[2] Frerk, C. (2009, 7. September). Klarheit bei Berliner Verkehrsbetrieben? Humanistischer Pressedienst. https://hpd.de/node/7654

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