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Freitag, 12. Juni 2026

Wissenschaftsförderung in den USA: Ist das Peer Review gefährdet?

Eine kürzlich vom Verband Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin in Deutschland e. V. (VBIO) veröffentlichte Meldung zur geplanten Reform der Forschungsförderung in den USA zeichnet ein alarmierendes Bild. Unter Verweis auf Kritik aus der wissenschaftlichen Community wird die Sorge formuliert, politische Entscheidungsträger könnten künftig stärker über die wissenschaftliche Freiheit und das bewährte Peer-Review-System bestimmen: Wissenschaftsorganisationen in den USA warnen vor politischer Kontrolle statt Peer View

Das Thema verdient jedoch eine differenziertere Betrachtung, denn es ist deutlich komplexer, als es der VBIO unter Verweis auf einen CNN-Bericht darstellt.


Peer Review und Wissenschaftsförderung

Das Peer-Review-Verfahren dient in erster Linie der fachlichen Begutachtung wissenschaftlicher Publikationen, in zweiter Instanz aber auch der Bewertung von Förderanträgen. Es soll sicherstellen, dass Qualität, Methodik, Plausibilität und wissenschaftlicher Erkenntnisgewinn durch Experten des jeweiligen Fachgebiets bewertet werden. Auf Basis dieser Empfehlungen entscheiden Journale, ob sie einen Artikel oder eine Studie veröffentlichen und damit in den Gesamtkorpus der Wissenschaftsliteratur aufnehmen. Auch Förderorganisationen entscheiden auf dieser Grundlage über die Empfehlung von Projekten. 

Die grundsätzliche Entscheidung über die Vergabe öffentlicher Fördermittel bleibt hingegen eine politische Entscheidung. Schließlich handelt es sich im Regelfall um Steuergelder, über deren Verwendung demokratisch legitimierte Institutionen bestimmen müssen.

Aus diesem Grund ist es keineswegs ungewöhnlich, dass Regierungen Forschungsschwerpunkte definieren. Ob mehr Mittel in Krebsforschung, künstliche Intelligenz, Kernfusion, Raumfahrt oder Klimaforschung fließen sollen, ist eine politische Prioritätensetzung. In demokratischen Gesellschaften gehört dies zum regulären Aufgabenbereich gewählter Regierungen und Parlamente. Die Vorstellung, wissenschaftliche Förderung könne vollständig außerhalb politischer Entscheidungen stattfinden, entspricht weder der Realität noch den Grundprinzipien demokratischer Haushaltsführung.

Unterschiede in der Praxis

In Deutschland erfolgt die projektbezogene Grundlagenforschung vor allem über die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die ein hohes Maß an wissenschaftlicher Selbstverwaltung genießt. Peer Review ist hier zentral und politische Einflussnahme auf Einzelentscheidungen ist traditionell gering. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) setzt eher strategische Programme.

In den USA laufen große Teile der Förderung hingegen direkt über Behörden wie die National Science Foundation (NSF) und die National Institutes of Health (NIH). Auch hier ist Peer Review zwar der Kern der Qualitätsbewertung, doch haben politische Beauftragte (sogenannte "Appointees") und die Exekutive insgesamt deutlich mehr Einfluss auf Prioritätensetzung und Programmgestaltung (z. B. über sogenannte "Broader Impacts"-Kriterien). Das US-System ist damit politisch responsiver als das deutsche, was man verstehen muss, wenn man die Debatte verstehen will.

Kurz gesagt: Die US-Regierung darf entscheiden, wie viel Geld z. B. für Klimaforschung ausgegeben wird. Sie sollte aber nicht entscheiden, welche konkrete Klimastudie wissenschaftlich überlegen ist.

Worin besteht der Konflikt?

Kritiker der US-Reformen befürchten, dass politische Akteure künftig nicht nur Förderschwerpunkte festlegen, sondern fachliche Bewertungen einzelner Projekte stärker übergehen oder zusätzliche politische Filter einbauen könnten. Sollte dies tatsächlich im größeren Umfang geschehen, wäre die Sorge berechtigt. Die Stärke moderner Wissenschaftssysteme beruht wesentlich darauf, dass die Qualitätsbewertung durch Fachleute erfolgt und nicht durch politische Akteure.

Gleichzeitig sollte jedoch auch die Gegenposition ernst genommen werden: Das System war bereits zuvor nicht frei von politischen oder ideologischen Einflüssen. In den vergangenen Jahren wurden Förderentscheidungen zunehmend an Konzepte wie "Diversity, Equity and Inclusion" (DEI) oder vergleichbare gesellschaftspolitische Zielsetzungen gekoppelt. Aus dieser Perspektive wirkt die aktuelle Reform weniger wie eine erstmalige Politisierung der Wissenschaft, als die sie gerade skandalisiert wird, sondern lediglich wie die Korrektur einer längst bestehenden Politisierung.

Dieser Aspekt wird in vielen Berichten nur am Rande erwähnt. Dadurch entsteht der Eindruck, als stünden sich eine "neutrale Wissenschaft" und eine politisch motivierte Regierung gegenüber. Wissenschaftliche Institutionen operieren aber nun mal nicht im gesellschaftlichen Vakuum. Auch innerhalb Forschungseinrichtungen existieren normative Leitbilder und institutionelle Interessen, die stetigem Wandel unterliegen.

Es geht bei staatlicher Forschungsförderung außerdem nicht darum, "welche Ideen verfolgt werden dürfen", wie der VBIO schreibt. Ein Wissenschaftler darf grundsätzlich auch ohne staatliche Förderung forschen, sofern keine gesetzlichen Verbote bestehen. Die Freiheit der Wissenschaft ist daher nicht grundsätzlich bedroht, auch wenn Budgetkürzungen oder Umschichtungen für einzelne Bereiche spürbare Folgen haben können.

Biologie vs. Gender Studies

Für die Biowissenschaften ist diese Diskussion besonders relevant. Viele sexualbiologische Fragestellungen berühren Themen, die heute häufig auch im Rahmen der sozial- und kulturwissenschaftlichen Geschlechterforschung diskutiert werden. Dadurch haben in den vergangenen Jahren Fragen zu Geschlecht und Geschlechtsidentität zunehmend Eingang in die Forschungsförderung und auch die allgemeine wissenschaftliche Kommunikation gefunden, wodurch regelmäßig Spannungen zwischen biologischen, medizinischen und sozialwissenschaftlichen Perspektiven entstehen. Als IG Sexualbiologie bemängeln wir ebenfalls, dass bestimmte theoretische Annahmen über Geschlecht teilweise einen privilegierten Status erhalten, während biologische Einwände als politisch problematisch betrachtet werden.

Das Argument, Wissenschaft müsse vor politischer Einflussnahme geschützt werden, verliert an Überzeugungskraft, wenn politische Einflussnahme bereits zuvor in anderer Form akzeptiert wurde. Gerade der VBIO als biowissenschaftlicher Fachverband hätte diesem Spannungsfeld stärker Rechnung tragen können, statt bloß die Meldung eines links-liberalen US-Fernsehsenders verkürzt wiederzugeben und damit weitgehend die einseitige Perspektive jener Wissenschaftsorganisationen zu repetieren, die die geplanten Änderungen ablehnen.

Das Problem der asymmetrischen Talentabwanderung

Die Berichte aus den USA deuten darauf hin, dass im Zuge der Reformen insbesondere Wissenschaftler aus bestimmten gesellschaftspolitisch sensiblen Forschungsfeldern verstärkt nach Fördermöglichkeiten in Europa suchen. Gleichzeitig verzeichnet Deutschland aufgrund hiesiger politischer Fehlentscheidungen seit Jahren eine gegenläufige Abwanderung zahlreicher MINT-Fachkräfte und technologieorientierter Gründer in Richtung USA. Ausschlaggebend sind dabei häufig strukturelle Faktoren wie bessere Finanzierungsmöglichkeiten, ein innovationsfreundlicheres Umfeld, geringere bürokratische Hürden und allgemein attraktivere Karriereperspektiven. 

Wir sehen darin die Gefahr einer zunehmenden Asymmetrie: Während Europa Forscher aus ideologisch oder politisch umstrittenen Disziplinen anzieht, verliert es zugleich überproportional viele naturwissenschaftlich und technisch orientierte Talente an innovationsstärkere Standorte. Dies wirkt sich bereits negativ auf die Innovationskraft Deutschlands aus (vgl. DataPulse Research und SThree, 2025).

Fazit

Die Diskussion um die geplante Reform der Forschungsförderung in den USA ist komplexer, als es manche Schlagzeilen vermuten lassen. Die zentrale Frage lautet nicht, ob Politik über Fördergelder entscheiden sollte, sondern vielmehr, wo genau die Grenze zwischen legitimer Prioritätensetzung und der Ersetzung fachlicher Begutachtung verläuft. Ebenso wichtig ist, ob bestehende Förderstrukturen tatsächlich so neutral sind, wie ihre Verteidiger häufig behaupten. Eine differenzierte Debatte, die beide Seiten der Politisierung ernst nimmt, wäre hier hilfreich.


Transparenzhinweis: Einer der Autoren dieses Beitrags ist Mitglied im VBIO.

Dienstag, 9. Juni 2026

Postmoderner Humanismus

Meinungsbeitrag von Marco Bergmann
Sprecher & Mitgründer der IG Sexualbiologie

Die Reaktionen auf die Stellungnahme der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) zum Selbstbestimmungsgesetz [1], die wir als IG Sexualbiologie bereits aus wissenschaftlicher Perspektive ausführlich analysiert haben (siehe Kritische Anmerkungen zur Transgender-Stellungnahme der Giordano-Bruno-Stiftung), waren zahlreich. Viele Einwände kamen von Personen, die sich ebenfalls dem evolutionär-humanistischen Spektrum zuordnen. Tenor der Kritik war, die gbs habe sich in dieser Frage von ihrem naturwissenschaftlichen Fundament entfernt und argumentiere inzwischen mit Denkmustern, die an postmoderne Geschlechterdekonstruktion erinnern. Wurde diese Kritik aus eigenen Reihen ernst genommen? Nun ja…

Von der Ignoranz eines trotzigen Kindes

Am 1. Juni, pünktlich zum Beginn des Pride Month, veröffentlichte die gbs mehrere Social-Media-Kacheln, in denen die Kernthesen ihrer Stellungnahme nochmals zusammengefasst wurden:


Man hätte erwarten können, dass die Stiftung die zahlreichen Rückmeldungen zum Anlass genommen hätte, einzelne Argumente zumindest zu präzisieren oder auf Missverständnisse einzugehen. Stattdessen wirkte der plakative Repost wie ein vehementes Pochen auf der ursprünglichen Position. Die Folgen waren absehbar. Die Kritik wurde nun nämlich deutlich schärfer. Viele Beobachter gewannen aus meiner Sicht zu Recht den Eindruck, dass sachliche Einwände ignoriert wurden.

Die Eskalation erreichte einen weiteren Höhepunkt, als die Stiftung am Tag darauf ein Statement der vier Autoren veröffentlichte:


Darin hieß es unter anderem, ein Großteil der Kritik am Selbstbestimmungsgesetz beruhe auf der "Projektion postmoderner Ideologien". Diese Formulierung sorgte für erhebliche Irritationen. Denn genau dieser Vorwurf war zuvor von vielen Kritikern gegen die Stellungnahme selbst erhoben worden. Auch der Hinweis, die Gerichtsverfahren des ehemaligen Transsexuellengesetzes seien "religiös gestützt" gewesen, erweckte den Eindruck, die gbs wolle neuerdings gegen die Zweigeschlechtlichkeit argumentieren, weil diese im ersten Schöpfungsbericht der Bibel formuliert wurde.

Nachdem einige Kommentatoren auf solche Ungereimtheiten erneut hingewiesen hatten, reagierte die Stiftung (bzw. das verantwortliche Social-Media-Beauftragtens) deutlich empfindlich. Man sei zwar offen für konstruktive Kritik, an "persönlichen Unterstellungen" habe man jedoch kein Interesse:


Es bedarf schon einer gewissen Dreistigkeit, konstruktive Kritik zu ignorieren, diese aber gleichzeitig einzufordern. Die Kommentare unter dieser Reaktion sprechen daher für sich.

Die misslungene "Quadratur des Kreises"

Besonders interessant wurde die Debatte durch die Veröffentlichung einer ausführlichen Replik des Philosophen Sebastian Schnelle, Host des Podcast 'vorpolitisch', im Humanistischen Pressedienst: Die misslungene Quadratur des Kreises

Obwohl ich persönlich die unkritische Validierung der Person Kellermann als "Spät-Transitionierer" mit Blick auf den Werdegang dieser Person höchst problematisch finde, diagnostiziert Schnelle abseits davon dasselbe Grundproblem: Die gbs versucht zwei Positionen miteinander zu versöhnen, die nur schwer miteinander vereinbar sind. Einerseits soll Geschlecht eine objektive Kategorie bleiben. Andererseits soll die individuelle Selbstidentifikation maßgeblich sein. Schon das Selbstbestimmungsgesetz scheiterte selbst kläglich am Versuch, die Biologie zunächst an der Vordertür (Selbstbestimmung) herauszuwerfen, sie dann aber wieder heimlich an der Hintertür (Hausrecht, Regelung im Spannungsfall) hereinzulassen.

Schnelle weist berechtigterweise darauf hin, dass die Stellungnahme der gbs den Begriff "Phänotyp" an mehreren Stellen problematisch verwendet und biologische Merkmale, soziale Wahrnehmung sowie kulturelle Vorstellungen von Weiblichkeit und Männlichkeit miteinander vermischt. Aus sexualbiologischer Sicht ist dieser Einwand zutreffend, denn ein Phänotyp besteht nicht aus Geschlechterstereotypen. Er umfasst körperliche Merkmale, darunter zahlreiche sexuell dimorphe Eigenschaften. Die Existenz solcher Merkmale ist keine kulturelle Konstruktion und auch kein Ausdruck von Sexismus. Anzumerken ist aber auch, dass selbst die bloße Feststellung männlicher und weiblicher Phänotypen an sich noch keine stereotype Geschlechterrollen reproduziert, sondern zunächst lediglich biologische Realität beschreibt.

Wenn die Biologie plötzlich zur Nebensache wird

Eine Reaktion der gbs-Autoren ließ diesmal nicht lange auf sich warten. Der Philosoph Michael Schmidt-Salomon stellte in einem Kommentar unter Schnelles Replik klar, dass die biologische Unterscheidung zwischen männlichen und weiblichen Gameten sowie Phänotypen nicht sexistisch sei. Dieser Punkt ist aus sexualbiologischer Sicht unstrittig. Schmidt-Salomons vielleicht bemerkenswerteste Hinweis im biologischen Kontext bezieht sich auf "Differenzen, die selbst innerhalb der biologischen Bestimmung des Geschlechts auftreten."

Genau hier liegt nämlich in meiner Wahrnehmung ein Kernproblem der Debatte, denn viele der behaupteten "Differenzen" entstehen überhaupt erst dadurch, dass Geschlecht in immer neue Teilkategorien wie "chromosomales Geschlecht", "hormonelles Geschlecht", "gonadales Geschlecht", "anatomisches Geschlecht", "Phänotyp-Geschlecht", "Gametengeschlecht" usw. zerlegt wird. Aus evolutionsbiologischer Sicht ist die reproduktive Funktion der Grund, weshalb all diese Merkmale überhaupt miteinander korrelieren. Sämtliche "Differenzen" lösen sich auf, wenn man Geschlecht sauber mit der Anisogamie als Anker definiert.

Doch das ist vermutlich schon wieder viel zu viel Biologiegequatsche, denn Schmidt-Salomons Antwort setzt primär juristische Fragen und Interessenausgleich in den Fokus. Damit stellt sich jedoch die Frage, welche Funktion die umfangreichen biologischen Kapitel der ursprünglichen Stellungnahme dann eigentlich hatten. Es waren doch gerade diese Passagen, die einen Großteil der Kritik ausgelöst hatten. Dadurch drängt sich der Eindruck auf, dass die Biologie hier zunächst als Legitimationsrahmen dienen sollte, ihre Bedeutung jedoch relativiert wird, sobald ihre innere Konsistenz hinterfragt wird. 

Eine weitere Replik des Mitautors Thorsten Barnickel (der in unserem vorherigen Blogpost erwähnte "Patentanwalt mit Biologie-Diplom") verdeutlicht dies:


Sein erster Punkt sagt bereits alles: "An keiner Stelle haben wir gefordert, die Anerkennung des neuen Personenstandes und Vornamens in den Papieren an den Phänotyp zu knüpfen. Vielmehr begrüßen wir es, dass dies nun durch einfache Erklärung möglich ist."

Diese Aussage ist bemerkenswert! Denn sie macht deutlich, dass es letztlich wohl tatsächlich nie um biologische Kategorien ging. Die umfangreichen Ausführungen über Gameten, Phänotypen & Co. erscheinen rückblickend nun bloß noch als Hintergrundkulisse denn als tragende Säulen der eigentlichen Argumentation. Barnickel bezeichnet die biologischen Ausführungen sogar wortwörtlich als "Hintergrundinformationen". Damit wird etwas ausgesprochen, was viele Kritiker bereits vermutet hatten: Die Biologie diente wieder mal nur der Anscheinserweckung von Wissenschaftlichkeit.

Wer den Schaden hat…

Noch bemerkenswerter ist eine weitere Aussage Barnickels: "Insgesamt erscheint so mancher Versuch, rechtliche Probleme mit den Kategorien und Werkzeugen der Philosophie oder Biologie lösen zu wollen, ebenso wenig zielführend wie ein Notruf beim Dachdecker wegen eines Wasserschadens im Keller."

Diese Formulierung macht literarisch sprachlos. Genau dies war doch der erklärte Anspruch der ursprünglichen Stellungnahme! Über viele Seiten hinweg wurden Biologie und Philosophie diskutiert, um das Spannungsfeld zwischen Geschlecht und Selbstbestimmung zu analysieren. Wenn Philosophie und Biologie nun plötzlich als ungeeignete Werkzeuge erscheinen, warum haben die Autoren dann überhaupt versucht, die Debatte auf genau dieser Grundlage zu führen? Wenn biologische und philosophische Kategorien so wenig hilfreich sind, dann war der ursprüngliche Versuch, die Diskussion auf eben diese zu stützen, ja wohl kaum zielführender.


Echoes from the Past

Wie Amanda Stillman (Pseudonym) unter unserem vorherigen Blogpost zur gbs-Stellungnahme noch nachträglich kommentierte, waren drei der vier Autoren (Schmidt-Salomon, Barnickel sowie der Anthropologe Volker Sommer) bereits 2015 Mitunterzeichner der sogenannten "Stuttgarter Erklärung" [2]. Darin heißt es über die "Verfügbarkeit von Geschlecht":

"Geschlecht ist nicht verfügbar. Das Geschlecht eines Menschen kann nicht durch andere bestimmt werden, was einer Fremdbestimmung und Inbesitznahme gleich käme. Nur der einzelne Mensch kann auf Grund seines Wissens über sich selbst über sein eigenes Geschlecht, seine Geschlechtszugehörigkeit, verlässlich Auskunft geben. Allein ihm obliegt es, sein Geschlecht zu bestimmen."

Geschlecht wird hier also nicht als objektiv beschreibbare Eigenschaft eines Organismus verstanden, sondern als etwas, das letztlich allein durch subjektive Selbsterkenntnis bestimmt werden kann. Ob ein Mensch männlich oder weiblich ist, ergibt sich aber nun mal nicht aus einer introspektiven Selbstbefragung, sondern aus seiner Stellung innerhalb eines zweigeschlechtlichen Fortpflanzungssystems.

Als Naturwissenschaftler würde ich mich offen gesagt in Grund und Boden schämen, würde mein Name mit solchen Inhalten in Verbindung stehen. Kein halbwegs klardenkender Mensch mit einem Mindestmaß an biologischem Sachverstand würde ernsthaft behaupten, man könne beispielsweise seine Blutgruppe oder seine evolutionäre Abstammung durch Selbstauskunft bestimmen. Wer eine Behauptung mitzeichnet, dass Geschlecht durch Selbstbestimmung definiert wird, muss biologische Definitionen zwangsläufig so umformen, dass sie mit dieser Prämisse vereinbar werden. Möglicherweise erklärt sich dadurch manche begriffliche Verrenkung in der Stellungnahme der gbs. Zudem festigt sich der Eindruck, dass deren Ergebnis bereits lange vor der Argumentation feststand.

Die verpasste Chance

Die gbs hätte aus meiner Sicht einen deutlich überzeugenderen Weg wählen können. Einsteigend mit der Frage, wo das "rechtliche Geschlecht" ohne Bezug zur biologischen Klassifizierung eines Menschen als Männchen (Spermienproduzent) oder Weibchen (Eizellenbereitstellerin mit Gebärfunktion) überhaupt eine Rolle spielt. Männliche Personen mit weiblicher Selbstwahrnehmung müssen beispielsweise nicht vom Mutterschutz profitieren. Nach einer biologisch fundierteren Verteidigung der Zweigeschlechtlichkeit und derjenigen rechtlichen Rahmenbedingungen, die auf dieser basieren, hätte man anschließend philosophisch ergründen können, wo das Geschlecht außerhalb seiner biologischen Funktion rechtliche Bedeutung erlangt hat und ob das Geschlecht in solchen Fällen dann überhaupt sinnvoll als Rechtskriterium anwendbar ist, oder ob hier eine andere Kategorie sinnvoller wäre, die auch die Belange von Transgendern respektiert.

Ein solcher Ansatz wäre zwar sicherlich auch polarisierend, aber hätte zumindest die biologischen Kategorien unangetastet gelassen. Stattdessen entschied man sich für einen Spagat, bei dem die Biologie derart flexibel ausgelegt wurde, dass sie mit einer identitätsbasierten Geschlechtsauffassung kompatibel erscheint. An diesem Punkt beginnt die Argumentation allerdings bereits auseinanderzufallen. Evolutionsbiologische Kategorien sind nämlich gar nicht dafür geschaffen worden, individuelle Identitätserfahrungen abzubilden.

Fazit

Mit jedem weiteren Posting scheint sich die Giordano-Bruno-Stiftung immer tiefer in die Bedeutungslosigkeit zu reiten. Die gbs hat in den vergangenen Jahrzehnten wichtige Beiträge zur Verteidigung säkularer Prinzipien geleistet. Deshalb wirkt ihr aktueller identitätspolitischer Abgesang irritierend auf viele Mitstreiter. Eine Stiftung, die einst konsequent zwischen empirischer Beschreibung und normativer Bewertung unterscheiden konnte, verwischt diese Trennung nun selbst. Dabei kann man sich aus meiner Sicht durchaus für die Rechte transidentifizierender Menschen einsetzen, ohne die biologische Zweigeschlechtlichkeit zu relativieren. Dieser Spagat wäre möglich gewesen. Der gbs ist er leider nicht gelungen.

Wird so das nächste Jahresmagazin der gbs aussehen?
(Satire; KI-generiert)

Quellen

[1] Thorsten Barnickel, Jessica Hamed, Michael Schmidt-Salomon, Volker Sommer (2026). Von Fremd- zu Selbstbestimmung. Warum das Ende des Transsexuellengesetzes überfällig war. Stellungnahme der Giordano-Bruno-Stiftung, Oberwesel. https://www.giordano-bruno-stiftung.de/sites/gbs/files/gbs_stellungnahme_sbgg_tsg_2026.pdf

[2] Aktion Transsexualität und Menschenrechte e.V. (2015). Stuttgarter Erklärung: Menschenrechtskonforme Behandlung Trans-/Intersexualität. https://die-erklaerung.de/wp-content/uploads/2015/04/StuttgarterErkl%C3%A4rung_FINAL_websmall.pdf

Montag, 8. Juni 2026

Schlümpfe sind blau und "zwischen Männern und Frauen gibt es Unterschiede"

Meinungsbeitrag von Amanda Stillman (Pseudonym)
Biometrikerin und IG-Gründungsmitglied

Wie bereits in meinem Beitrag "Die merkwürdigen Prioritäten der Raumfahrtministerin" dargelegt, steht das Wissenschaftsjahr 2026 im Zeichen der "Medizin der Zukunft". Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt veröffentlicht im Rahmen des Wissenschaftsjahres regelmäßig die Publikation 'forscher – Das Magazin für Neugierige', das wissenschaftliche Themen verständlich für Kinder aufbereiten soll. Die erste Ausgabe 2026 enthält diesmal ein lesenswertes Interview mit der Internistin und Professorin für geschlechtersensible Medizin Sabine Oertelt-Prigione von der Universität Bielefeld [1].

Wenn Kinder lernen, dass Geschlecht zählt

Das Interview vermittelt auf verständliche Weise die medizinisch bedeutsame Erkenntnis, dass Menschen sich biologisch unterscheiden und diese Unterschiede Auswirkungen auf Diagnosen und Therapien haben können. Oertelt-Prigione erläutert dies am Beispiel von Asthma: Während Jungen beim Ausatmen häufig ein typisches pfeifendes Geräusch zeigen, tritt dieses Symptom bei Mädchen oft nicht auf. Stattdessen äußert sich Asthma bei ihnen beispielsweise häufiger durch anhaltenden nächtlichen Husten.

Gerade solche Beispiele verdeutlichen, warum geschlechtersensible Medizin (auch bekannt als Gendermedizin) kein ideologisches Projekt, sondern eine wissenschaftliche Notwendigkeit ist. Wer sich bei Diagnostik und Therapie ausschließlich an einem abstrakten "Mustermenschen" (historisch meist ein junger, männlicher Erwachsener) orientiert, läuft Gefahr, wichtige Unterschiede zu übersehen. Die Folge können Fehldiagnosen oder verzögerte Behandlungen sein. Dass diese Zusammenhänge bereits Kindern vermittelt werden, ist ein wichtiger Beitrag zu wissenschaftlicher Bildung.

Eine Selbstverständlichkeit mit Konfliktpotenzial

Besonders interessant wird das Interview allerdings auf der Meta-Ebene. Oertelt-Prigione erklärt zutreffend: "Auch zwischen Männern und Frauen gibt es Unterschiede." Inhaltlich handelt es sich dabei um eine Feststellung, die in den Biowissenschaften zum Grundlagenwissen gehört. Die Existenz biologischer Unterschiede zwischen den Geschlechtern bildet schließlich die Voraussetzung dafür, dass geschlechtersensible Medizin überhaupt sinnvoll betrieben werden kann.

Beim Lesen dieser Aussage schwingt aber unterschwellig ein Gefühl der Beklemmung mit. In den vergangenen Jahren wurden Biologen und Mediziner immer wieder mit erheblichem Druck konfrontiert, wenn sie biologische Geschlechtsunterschiede thematisierten. Vorträge wurden abgesagt oder konnten nur unter erheblichem Sicherheitsaufwand stattfinden. Forschungsarbeiten wurden öffentlich delegitimiert und Forscher sahen bzw. sehen sich weiterhin Kampagnen ausgesetzt, die vor allem auf moralische Zuschreibungen setzen.

Es ist bemerkenswert, dass eine Aussage, die in einer offiziellen Publikation der Bundesregierung für Kinder berechtigterweise ohne Beanstandung erscheinen durfte, in anderen gesellschaftlichen Kontexten Konflikte auslösen würde.

Der Schlumpf als Kuriosität der Gegenwart

Eine weitere Passage des Magazins wirkt vor diesem Hintergrund unfreiwillig satirisch. Auf einer Doppelseite über die Farbe Blau findet sich eine Collage, in der unter anderem ein Schlumpf zu sehen ist, der einen Arm zum Gruße hebt und den Satz "Ich bin blau!" ruft.

Quelle: "forscher – Das Magazin
für Neugierige" (Frühling 2026)
Für sich genommen handelt es sich hierbei um eine völlig harmlose Darstellung einer bekannten Comicfigur. Dennoch erinnert sie an einen Vorfall, der im Frühjahr 2024 bundesweit Aufmerksamkeit erregte. Damals wurde eine 16-jährige Schülerin am Gymnasium in Ribnitz-Damgarten (Mecklenburg-Vorpommern) nach dem Teilen eines Schlumpf-Videos auf TikTok von Polizeibeamten aus dem Unterricht gerissen und erhielt eine Gefährderansprache. Der "Fall Loretta" löste eine breite Diskussion über Verhältnismäßigkeit und Meinungsfreiheit aus.

Vor diesem Hintergrund erscheint es zumindest bemerkenswert, dass eine vergleichbare Schlumpf-Darstellung nun ausgerechnet in einer offiziellen Publikation des BMFTR auftaucht. Offenbar wird dieselbe Figur – genauso wie der Hinweis auf die Zweigeschlechtlichkeit – je nach Kontext sehr unterschiedlich wahrgenommen. Kommen sie auch nur ansatzweise aus dem Umfeld der Alternative für Deutschland (AfD), sind sie problematisch und ein Fall für den Staatsschutz. In einem Magazin eines Bundesministeriums sind sie jedoch legitim. Aus meiner Sicht ein Doppelstandard in höchster Vollendung.

Fazit

Das forscher-Magazin zeigt, wie es gelingen kann, Kinder mit wissenschaftlichen Erkenntnissen vertraut zu machen. Es erklärt in einem Interview verständlich, weshalb biologische Unterschiede medizinisch relevant sind. Gleichzeitig macht die Veröffentlichung deutlich, wie groß die Diskrepanz zwischen wissenschaftlichen Selbstverständlichkeiten und manchen gesellschaftlichen Debatten geworden ist.

Quellen

[1] Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. (2026, April 30). forscher – Das Magazin für Neugierige. Ausgabe Frühling 2026: Aaah, Gesundheit!!! https://www.publikationen-bundesregierung.de/pp-de/publikationssuche/forscher-fruehling-2026-2432684

Samstag, 6. Juni 2026

BVG zensiert biologische Realität: Zweigeschlechtlichkeit plötzlich "rechtswidrig"

Seit einigen Wochen wirbt das Medienunternehmen NIUS auf Fahrzeugen und Werbeflächen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). Busse, Bahnen und Plakate tragen unter anderem den Slogan "Morgens um 6 schon wissen, was einem abends um 8 verschwiegen wird." Passend zum "Pride Month" sollte nun ein weiterer Slogan folgen: "Wir werden immer beliebter bei sämtlichen beiden Geschlechtern." NIUS-Chefredakteur Julian Reichelt präsentierte dieses Motiv am 3. Juni auf X:

 
Wenige Tage später ist die gesamte Kampagne Geschichte. Wie u. a. der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) am gestrigen Freitag berichtete, forderte die BVG ihren externen Werbevermarkter auf, die Kampagne "mit sofortiger Wirkung" zu beenden: BVG beendet Werbekampagne von "Nius"
 
Wörtlich hieß es: "Anlass sei die Veröffentlichung eines Werbemotivs durch einen Nius-Verantwortlichen auf Social Media, das aus Sicht der Berliner Verkehrsbetriebe die Grenzen der zulässigen Meinungs- und Werbefreiheit überschreitet."

Der öffentlich-rechtliche Regionalsender rbb lässt seine Konsumenten also schon mal im Unklaren darüber, worum es bei diesem angeblich "rechtswidrigen" Motiv eigentlich geht. Durch die einseitige Einordnung von NIUS als "rechtspopulistisches Portal" entsteht zudem der Eindruck, hier sei etwas Verfassungsfeindliches oder Hassvolles veröffentlicht worden. In Wahrheit handelt es sich um die schlichte sexualbiologische Tatsache, dass es genau zwei Geschlechter gibt: männlich und weiblich, definiert durch die Produktion kleiner bzw. großer Gameten. Eine Aussage, die biologisches Grundwissen darstellt und die von keinem seriösen Wissenschaftler ernsthaft bestritten wird.

Will die BVG (neo-)religiöse Gefühle schützen?

Die Vorsicht der Berliner Verkehrsbetriebe gegenüber Gefühlen steht in einer bemerkenswerten Kontinuität. Im März 2009 lehnte die BVG eine Werbekampagne der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) mit dem Slogan "Es gibt (mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit) keinen Gott" ab. Die damalige Begründung lautete, man wolle nicht, "dass sich die Fahrgäste der BVG aufregen müssen" [1]. Auch andere Städte wie München und Köln winkten ab.

Später im selben Jahr kam es zu weiteren Diskussionen, nachdem christliche Missionierungsplakate in U-Bahnhöfen hingen. Die BVG stellte daraufhin klar, dass künftig keine missionierende religiöse oder weltanschauliche Werbung sowie keine Werbung, die religiöse Gefühle verletzen könnte, mehr zugelassen werde [2].

Die Verkehrsbetriebe agierten also bereits 2009 als Schützer empfindlicher Gefühle. Heute, gut 17 Jahre später, verweigert dieselbe BVG eine Werbeaussage, die eine biologische Grundtatsache benennt. Dadurch hat sich der Maßstab deutlich verschoben. Statt religiöser Empfindlichkeiten werden nun genderideologische Narrative geschützt. Wissenschaftliche Fakten zur menschlichen Sexualbiologie gelten plötzlich als Grenzüberschreitung, sobald sie dem aktuellen Zeitgeist widersprechen.

Eine gbs-Kampagne mit dem Slogan "Es gibt (mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit) nur zwei Geschlechter" ist angesichts der aktuellen Positionierung der Stiftung zum Selbstbestimmungsgesetz allerdings ohnehin wohl eher nicht zu erwarten (siehe Kritische Anmerkungen zur Transgender-Stellungnahme der Giordano-Bruno-Stiftung). 

Aber vielleicht...
 
Demnächst Buskampagne der IG Sexualbiologie? 
(Bild: KI-generiertes Konzept )
 

Biologie wird zur "rechten Angstmache"

Eine zentrale Rolle bei der schnellen Beendigung der Kampagne spielte offenbar eine Online-Petition der sogenannten "Initiative gegen Rechts". Unter dem Titel "Keine rechte Angstmache in der BVG!" wurde die Werbung für NIUS als Hetze gegen Journalismus und öffentlich-rechtlichen Rundfunk dargestellt. Die konkrete Aussage zur Zweigeschlechtlichkeit konnte zum Zeitpunkt der Petitionserstellung zwar noch nicht thematisiert werden, sie kann aber sicherlich im Geiste der Petenten in die Rubrik "rechte Angstmache" subsumiert werden. 
 
Laut ihnen sei der Nahverkehr "öffentlich, staatlich bezuschusst und gehe uns alle an", daher müsse sich die BVG "klar gegen rechtspopulistische Angstmache" positionieren. Dass die simple Nennung von zwei Geschlechtern von der BVG nun als finale Bedrohung für ein "diskriminierungsfreies" Miteinander aufgefasst wurde, offenbart die Tiefe der ideologischen Verschiebung. Biologische Fakten werden nicht mehr im Rahmen der wissenschaftlichen Methode falsifiziert (wir weisen dazu gerne noch mal auf unsere öffentliche Ausschreibung hin), sondern moralisch disqualifiziert und politisch bekämpft.

Die BVG als ideologischer Akteur und staatlicher Wahrheitsrichter

Besonders problematisch ist die Rolle der BVG als Anstalt des öffentlichen Rechts, die sich vollständig im Eigentum des Landes Berlin befindet. Als staatliche Verkehrsgesellschaft erhebt sie sich hier zum Richter über wissenschaftliche Tatsachen. Indem sie eine Werbekampagne mit dem Hinweis auf zwei Geschlechter stoppt, unterdrückt somit faktisch der Staat die öffentliche Bekundung einer biologischen Grundwahrheit. Das widerspricht nicht nur dem Gleichbehandlungsgrundsatz, den die BVG selbst bemüht, sondern auch dem Gebot staatlicher Neutralität. Der Staat darf keine biologische Realität zur verbotenen Meinung erklären. Wir gehen deshalb davon aus, dass dieser Fall noch Gerichte beschäftigen wird.

Fazit

Die schnelle Kapitulation der BVG vor ideologischem Druck offenbart ein zunehmendes Problem: Wissenschaftliche Fakten zur menschlichen Sexualbiologie werden in öffentlichen Räumen zensiert, sobald sie dem aktuellen Zeitgeist widersprechen. Wer "beide Geschlechter" sagt, gilt plötzlich als verfassungsfeindlicher Grenzüberschreiter. Diese Entwicklung gefährdet nicht nur die Meinungsfreiheit, sondern auch die Grundlage jeder ernsthaften sexualbiologischen Aufklärungsarbeit. Die Realität lässt sich jedoch nicht wegzensieren. Es zeigt sich zudem mal wieder der klassische Streisand-Effekt. Durch das Stoppen der Kampagne erhält NIUS derzeit eine weit höhere Aufmerksamkeit, als die Werbung allein vermutlich je erreicht hätte.

Quellen

[1] Bergt, S. (2009, 18. März). Die BVG glaubt noch an Gott. die tageszeitung (taz). https://taz.de/Verkehrsbetriebe-gegen-atheistische-Werbung/!5166083/

[2] Frerk, C. (2009, 7. September). Klarheit bei Berliner Verkehrsbetrieben? Humanistischer Pressedienst. https://hpd.de/node/7654

Freitag, 5. Juni 2026

Das "schönere Geschlecht": Großstudie untersucht Attraktivitätslücke

Seit Charles Darwin beschäftigt Evolutionsbiologen die Frage, warum beim Menschen häufig Frauen als das "schönere Geschlecht" gelten, während in vielen Tierarten gerade die Männchen die auffälligeren und prächtigeren Merkmale besitzen. Pfauenmännchen tragen ihre berühmten Schmuckfedern, zahlreiche männliche Fische beeindrucken durch farbenfrohe Schuppenmuster und Löwenmännchen steigern ihre Chancen beim weiblichen Geschlecht mit einer imposanten Mähne. Beim Menschen scheint dieses Muster auf den ersten Blick umgekehrt zu sein.

Ein internationales Forschungsteam um Eugen Wassiliwizky hat diese lange diskutierte Annahme nun erstmals umfassend empirisch untersucht. Die Metastudie "The gender attractiveness gap", erschienen 2026 in den 'Proceedings of the Royal Society B', analysierte Daten aus 52 Einzelstudien mit rund 28.500 Teilnehmern, etwa 17.000 zu beurteilenden Gesichtern und insgesamt rund 1,5 Millionen Attraktivitätsbewertungen [1]. Damit handelt es sich um die bislang größte Datensammlung zur menschlichen Gesichtsattraktivität. Das zentrale Ergebnis: Frauen werden tatsächlich im Durchschnitt attraktiver bewertet als Männer. Doch die Details hinter diesem Befund sind deutlich komplexer, als man zunächst vermuten könnte.

Die bislang größte Untersuchung zur Gesichtsattraktivität

Die Forscher führten eine umfangreiche Metaanalyse durch und kombinierten Daten aus 76 Ländern. Berücksichtigt wurden ausschließlich Bewertungen realer Gesichter unter möglichst standardisierten Bedingungen. Dadurch sollte ausgeschlossen werden, dass einzelne kulturelle Besonderheiten oder methodische Unterschiede die Ergebnisse verzerren. Schon die schiere Größe des Datensatzes macht die Studie bemerkenswert. Attraktivitätsforschung leidet häufig darunter, dass einzelne Untersuchungen nur kleine Stichproben umfassen oder auf bestimmte Bevölkerungsgruppen beschränkt sind. Hier hingegen konnten die Forscher auf Daten aus unterschiedlichen Kulturen, Altersgruppen und ethnischen Hintergründen zurückgreifen. 

Weibliche Gesichter erhielten dabei tatsächlich über alle Studien hinweg höhere Attraktivitätsbewertungen als männliche Gesichter. Die Autoren bezeichnen dieses Phänomen als "Gender Attractiveness Gap", also als Geschlechterunterschied in der wahrgenommenen Attraktivität. Der Begriff "Gender" sollte dabei nicht im Sinne der Definitionsverschiebung durch Sozial- und Geisteswissenschaften ("soziales Geschlecht") missverstanden werden. Die Studie untersucht keine Identitäten, sondern morphologische Merkmale. "Gender" ist daher in seiner traditionellen, biologischen Bedeutung als Bezeichnung für die Entwicklung von Geschlechtsindividuen zu verstehen (vgl. Was bedeutet "Gender" aus biologischer Sicht?).

Frauen werden von beiden Geschlechtern attraktiver bewertet

Besonders interessant ist, dass der Effekt nicht nur bei Männern auftrat. Man könnte erwarten, dass Männer Frauen attraktiver finden als andere Männer und dadurch der Unterschied entsteht. Die Daten zeigen jedoch ein anderes Bild, denn sowohl Männer als auch Frauen bewerteten weibliche Gesichter im Durchschnitt höher als männliche Gesichter. Überraschenderweise war der Unterschied bei Frauen sogar stärker ausgeprägt als bei Männern. Sie bewerteten andere Frauen deutlich positiver als Männer. Männliche Gesichter erhielten dagegen von Frauen und Männern ähnlich zurückhaltende Bewertungen.

Dieses Ergebnis stellt einfache Modelle infrage. Wären Attraktivitätsurteile hauptsächlich Ausdruck heteronormaler Partnerwahl, müsste man erwarten, dass Männer besonders hohe Bewertungen für Frauen vergeben, während Frauen männliche Gesichter bevorzugen. Genau das zeigte sich jedoch nicht. Die Forscher argumentieren daher, dass Attraktivitätsurteile offenbar mehr widerspiegeln als bloße erotische Anziehung. Kulturelle Schönheitsideale, soziale Normen und geschlechtsspezifische Bewertungsmuster könnten ebenfalls eine wichtige Rolle spielen.

Ein weiterer Befund betrifft die Selbstbewertung. In mehreren der ausgewerteten Datensätze lagen Angaben darüber vor, wie attraktiv Menschen sich selbst einschätzen. Hier verschwand die Attraktivitätslücke vollständig. Frauen hielten sich nicht grundsätzlich für attraktiver als Männer, und Männer hielten sich nicht für weniger attraktiv als Frauen. Die Attraktivitätslücke scheint also speziell dann aufzutreten, wenn Menschen andere Personen beurteilen, was darauf hindeutet, dass soziale Wahrnehmungsprozesse und kulturelle Erwartungen eine wichtige Rolle spielen könnten.

Welche Rolle spielen biologische Merkmale?

Die Studie beschränkte sich nicht auf reine Befragungsdaten. Das Team untersuchte zusätzlich die Gesichtsstrukturen der verwendeten Fotos. Dabei interessierte sie insbesondere die sogenannte "sexuelle Formdimorphie". Gemeint ist der Grad, in dem ein Gesicht typische weibliche oder männliche Merkmale aufweist. Weibliche Gesichter zeichnen sich beispielsweise häufiger durch rundere Konturen, größere Augen oder insgesamt weichere Proportionen aus. Männliche Gesichter weisen dagegen oft markantere Kieferpartien und ausgeprägtere Brauenregionen auf.

Sexuelle Dimorphie: Männliche und weibliche Gesichtsmerkmale
unterscheiden sich unter anderem in Kieferform, Augenpartie und Konturen.

Die Analysen zeigten, dass diese objektiv messbaren Unterschiede einen erheblichen Teil der Attraktivitätslücke erklären. Je stärker ein Gesicht die für sein Geschlecht typischen Merkmale aufwies, desto attraktiver wurde es häufig bewertet. Dennoch konnte die sexuelle Formdimorphie die Attraktivitätslücke nur teilweise erklären (je nach Auswertung etwa ein Drittel bis knapp die Hälfte des Unterschieds). Ein beträchtlicher Rest blieb bestehen. Das bedeutet, dass biologische Gesichtsmerkmale zwar wichtig sind, die gesamte Attraktivitätslücke jedoch nicht allein erklären können.

Schönheit zwischen Evolution und Kultur

Obwohl die Ergebnisse gut zu manchen evolutionären Hypothesen passen, warnen die Autoren ausdrücklich vor vorschnellen Schlussfolgerungen. Aus evolutionsbiologischer Sicht könnte die höhere Attraktivität weiblicher Gesichter mit Merkmalen zusammenhängen, die Jugendlichkeit, Gesundheit oder Fruchtbarkeit signalisieren. Zudem sind weibliche Gesichter im Durchschnitt oft näher am statistischen Durchschnitt einer Population, ein Merkmal, das in vielen Studien mit Attraktivität verbunden wurde.

Gleichzeitig sprechen mehrere Befunde dafür, dass kulturelle Einflüsse ebenfalls bedeutsam sind. In vielen Gesellschaften wird weibliche Schönheit besonders stark betont. Werbung, Medien und soziale Netzwerke richten einen erheblichen Teil ihrer Aufmerksamkeit auf das Aussehen von Frauen. Dadurch könnten kulturelle Schönheitsnormen entstehen, die sich in Attraktivitätsurteilen niederschlagen. Dass Frauen andere Frauen besonders positiv bewerteten, interpretieren die Forscher teilweise als Ausdruck solcher kulturellen Prozesse. Möglich seien auch Formen weiblicher Solidarität oder ein gemeinsames Verständnis der gesellschaftlichen Bedeutung von Attraktivität.

Die Studie liefert damit wichtige Hinweise für zukünftige Untersuchungen zu Partnerwahl, Schönheitsidealen, Geschlechterrollen und sexueller Selektion. Sie macht deutlich, dass biologische und kulturelle Faktoren nicht als Gegensätze verstanden werden sollten. Vielmehr entstehen Attraktivitätsurteile wahrscheinlich aus einem komplexen Zusammenspiel von Gesichtsmerkmalen, individuellen Wahrnehmungsprozessen und gesellschaftlichen Einflüssen.

Fazit

Die Metastudie von Wassiliwizky et al. (2026) liefert erstmals überzeugende empirische Belege für eine lange diskutierte Annahme: Weibliche Gesichter werden weltweit im Durchschnitt attraktiver bewertet als männliche Gesichter. Dieser Effekt zeigt sich über Kulturen, Altersgruppen und viele verschiedene Untersuchungskontexte hinweg. Gleichzeitig offenbaren die Ergebnisse eine überraschende Komplexität. Die Attraktivitätslücke wird nicht allein durch erotische Anziehung erklärt. Vielmehr entsteht sie aus dem Zusammenspiel evolutionärer Voraussetzungen, individueller Wahrnehmung und gesellschaftlicher Bedeutungszuschreibungen.

Quellen

[1] Eugen Wassiliwizky, Brendan P. Zietsch, Karel Kleisner, Fredrik Ullén; The gender attractiveness gap. Proc Biol Sci 1 May 2026; 293 (2071): 20260362. https://doi.org/10.1098/rspb.2026.0362

Vom Sex zur Jungfernzeugung: Wie Stabschrecken einen evolutionären Umweg nahmen

Eine neue Studie von Alexander Brandt und Kollegen, erschienen in den 'Proceedings of the National Academy of Sciences' (PNAS), liefert einen seltenen Einblick in einen der ungewöhnlichsten Übergänge der Evolution: den schrittweisen Verlust sexueller Fortpflanzung [1]. Anhand mediterraner Stabschrecken der Gattung Bacillus rekonstruierte das Forschungsteam nicht nur die Entstehung verschiedener Fortpflanzungsformen über mehrere tausend Jahre hinweg, sondern konnte zentrale Schritte dieses Prozesses sogar experimentell im Labor nachvollziehen. Die Ergebnisse zeichnen ein überraschend dynamisches Bild davon, wie neue Fortpflanzungsstrategien entstehen und sich weiterentwickeln können.

Warum Sex ein evolutionäres Rätsel ist

Sexuelle Fortpflanzung erscheint auf den ersten Blick selbstverständlich. Fast alle Tiere vermehren sich, indem sie Erbgut von Mutter und Vater kombinieren. Aus evolutionärer Sicht ist dieses Verfahren jedoch erstaunlich teuer. Es müssen geeignete Partner gefunden werden, nur die Hälfte des eigenen Erbguts gelangt in die nächste Generation und die Produktion von Männchen trägt nicht direkt zur Anzahl der Nachkommen bei. Trotz dieser Kosten dominiert sexuelle Fortpflanzung im Tierreich. Der Grund liegt vor allem in ihren langfristigen Vorteilen, denn die Durchmischung von Genen erzeugt genetische Vielfalt und erleichtert die Anpassung an neue Umweltbedingungen oder Krankheitserreger.

Demgegenüber steht die Parthenogenese, oft auch als Jungfernzeugung bezeichnet. Dabei entstehen Nachkommen ohne Befruchtung durch ein Männchen. Weibchen können sich gewissermaßen selbst reproduzieren und ihre Gene vollständig an die nächste Generation weitergeben. Kurzfristig kann dies äußerst effizient sein. Langfristig drohen jedoch Nachteile, etwa die Anhäufung schädlicher Mutationen oder eine geringere Anpassungsfähigkeit an Umweltveränderungen. Deshalb gilt die vollständige Abkehr vom Sex häufig als evolutionäre Sackgasse.

Stabschrecken als Fenster in die Evolutionsgeschichte

Die mediterranen Stabschrecken der Gattung Bacillus bieten Wissenschaftlern eine seltene Gelegenheit, diesen Übergang zu untersuchen. Innerhalb der Gruppe existieren nahe verwandte Linien mit sehr unterschiedlichen Fortpflanzungsweisen. Einige vermehren sich sexuell, andere parthenogenetisch, wieder andere nutzen noch ungewöhnlichere Strategien.

  • Bacillus rossius: Die Typusart der Gattung kommt in weiten Teilen des westlichen Mittelmeerraums vor, darunter Italien, Frankreich und die Iberische Halbinsel. Sie ist vor allem deshalb bekannt, weil in verschiedenen Populationen sowohl sexuelle Fortpflanzung als auch fakultative Parthenogenese vorkommen können. Weibchen sind also in der Lage, auch ohne Männchen Nachkommen zu erzeugen.
Mittelmeerstabschrecke (Bacillus rossius); Fundort: Kroatien, Istrien, Poreč
(Foto: Holger Krisp, CC BY 3.0, via Wikimedia Commons)

  • B. atticus: Diese Art ist vor allem aus Griechenland und angrenzenden Regionen bekannt. Sie gilt als überwiegend beziehungsweise obligat parthenogenetisch. Die Fortpflanzung erfolgt daher ohne Beteiligung von Männchen.
  • B. grandii: Diese Art besitzt getrennte Männchen und Weibchen und vermehrt sich sexuell. Ihr Verbreitungsgebiet ist auf Teile Italiens und Siziliens beschränkt. Sie spielt eine wichtige Rolle bei der Entstehung verschiedener Hybridlinien innerhalb der Gattung.
  • Hybridformen wie B. whitei und B. lynceorum: Besonders faszinierend sind mehrere natürliche Hybridlinien, die aus Kreuzungen verschiedener Bacillus-Arten hervorgegangen sind. Genau diese Formen standen im Zentrum der neuen Studie, da sie Einblicke in die evolutionären Übergänge zwischen Sexualität und Asexualität ermöglichen.
Die Forscher analysierten hierzu die Genome von mehr als 500 wild gefangenen Tieren aus verschiedenen Regionen Südeuropas. Mithilfe moderner genomischer Methoden konnten sie die Herkunft einzelner Chromosomensätze rekonstruieren und daraus die evolutionären Beziehungen zwischen den Linien ableiten. Das Ergebnis war überraschend: Alle untersuchten Hybridlinien gehen offenbar auf ein einziges Hybridisierungsereignis zurück, das vor gerade mal rund 8.000 Jahren stattfand. Aus dieser gemeinsamen Ausgangsform entwickelte sich anschließend eine bemerkenswerte Vielfalt unterschiedlicher Fortpflanzungsstrategien.

Hybridogenese: die vergessene Zwischenstufe

Der Schlüssel zur Geschichte liegt in einer seltenen Fortpflanzungsform namens Hybridogenese. Bei gewöhnlichen Hybriden stammen die Chromosomen von zwei verschiedenen Arten. Die Hybridogenese geht jedoch einen ungewöhnlichen Weg. Während der Bildung der Eizellen wird eines der beiden elterlichen Genome vollständig entfernt. Nur das andere Genom wird unverändert an die Nachkommen weitergegeben. Damit die nächste Generation erneut ein Hybrid wird, muss sich das Weibchen mit einem Männchen der jeweils anderen Art paaren.

Das Ergebnis ist ein merkwürdiger Mittelweg zwischen Sexualität und Klonalität. Ein Teil des Erbguts wird wie bei einer asexuellen Linie praktisch unverändert vererbt, während der andere Teil in jeder Generation neu eingebracht wird. Die genomischen Analysen der vorliegenden Studie deuten darauf hin, dass genau diese Hybridogenese die ursprüngliche Fortpflanzungsweise der gemeinsamen Hybridvorfahren war. Sie stellte somit eine evolutionäre Zwischenstufe dar, die bislang oft übersehen wurde.

Besonders spannend ist die Erkenntnis, dass die Hybridogenese offenbar den Weg für weitere Veränderungen bereitete. Im Laufe der Evolution entstanden aus den hybridogenetischen Vorfahren Linien, die vollständig auf Befruchtung verzichten konnten. Anstatt nur einen Chromosomensatz klonal weiterzugeben, wurden nun beide elterlichen Genome unverändert vererbt. Damit war der Übergang zur Parthenogenese vollzogen.

Die Studie widerspricht damit der Vorstellung, dass komplexe Fortpflanzungssysteme abrupt entstehen müssen. Stattdessen scheint der Verlust sexueller Fortpflanzung über mehrere aufeinanderfolgende Schritte erfolgt zu sein. Jede Zwischenstufe schuf neue Voraussetzungen für die nächste. Dabei ist besonders bemerkenswert, dass dieser Prozess nicht das Ende der evolutionären Entwicklung bedeutete. Im Gegenteil: Die neu entstandenen Linien entwickelten weitere Besonderheiten.

Wenn plötzlich drei Genome zusammenkommen

In zwei voneinander unabhängigen Fällen fanden die Forscher Hinweise darauf, dass sich aus den parthenogenetischen Linien triploide Formen entwickelten. Diese Tiere besitzen drei statt der üblichen zwei Chromosomensätze. Solche triploiden Organismen entstehen häufig durch zusätzliche Hybridisierungsereignisse oder durch Fehler bei der Chromosomenverteilung. In den untersuchten Stabschrecken wurde offenbar ein drittes Genom einer weiteren Art in das bestehende System integriert. Das Ergebnis sind genetisch äußerst ungewöhnliche Linien, die dennoch erfolgreich bestehen können. Die Evolution produzierte hier also nicht einfach eine asexuelle Endstation, sondern eine ganze Reihe neuer Varianten mit eigener genetischer Architektur.

Evolution im Zeitraffer

Die Forscher stützen ihre Rekonstruktion nicht allein auf genetische Daten. Über mehrere Jahre hinweg führten sie gezielte Kreuzungsexperimente durch und konnten zentrale Übergänge im Labor nachstellen. Da Stabschrecken ungefähr ein Jahr für eine Generation benötigen, erforderte dies erheblichen Aufwand und Geduld. Umso bemerkenswerter ist, dass die experimentellen Ergebnisse die aus den Wildpopulationen abgeleitete Evolutionsgeschichte stützten. Die vermuteten Übergänge erwiesen sich nicht nur als theoretisch möglich, sondern konnten tatsächlich beobachtet werden. Solche Übereinstimmungen zwischen genomischen Rekonstruktionen und experimentellen Befunden sind in der Evolutionsbiologie vergleichsweise selten und verleihen den Schlussfolgerungen besonderes Gewicht.

Traditionell wird asexuelle Fortpflanzung häufig als evolutionärer Nachteil betrachtet. Die Ergebnisse der vorliegenden Studie zeigen jedoch, dass der Verlust von Sex unter bestimmten Bedingungen auch neue Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen kann. Die ursprüngliche Hybridisierung wirkte offenbar wie ein Auslöser für eine Kette weiterer Innovationen. Aus einer einzigen genetischen Störung entstand zunächst Hybridogenese, daraus Parthenogenese und schließlich sogar die Bildung triploider Linien.

Die unmittelbaren molekularen Mechanismen hinter diesen Übergängen sind allerdings noch weitgehend unbekannt. Welche Gene oder zellulären Prozesse dafür verantwortlich sind, dass Chromosomensätze entfernt, erhalten oder zusätzlich integriert werden, bleibt eine wichtige Aufgabe für zukünftige Forschung.

Fazit

Die Untersuchung von Brandt et al. (2026) an mediterranen Stabschrecken liefert ein eindrucksvolles Beispiel dafür, dass evolutionäre Veränderungen oft nicht in einem einzigen großen Sprung erfolgen. Der Übergang von sexueller Fortpflanzung zur Jungfernzeugung verlief offenbar über eine Reihe von Zwischenstufen, von denen die Hybridogenese eine zentrale Rolle spielte. Der Verlust sexueller Fortpflanzung bedeutet dabei nicht zwangsläufig das Ende evolutionärer Innovation. In den untersuchten Stabschrecken scheint gerade diese Veränderung eine bemerkenswerte Vielfalt neuer Fortpflanzungsformen hervorgebracht zu haben.

Quellen

[1] A. Brandt,G. Lavanchy,V. Mérel,L. Soldini,M. Massy,Z. Dumas,E. Gaudichau,M. Labédan,F. Pasquier Genoud,M. Bastardot, & T. Schwander, Hybridogenesis as an intermediate step between sexual reproduction and parthenogenesis in stick insects, Proc. Natl. Acad. Sci. U.S.A. 123 (22) e2535700123, https://doi.org/10.1073/pnas.2535700123 (2026).

Donnerstag, 4. Juni 2026

Die merkwürdigen Prioritäten der Raumfahrtministerin

Meinungsbeitrag von Amanda Stillman (Pseudonym)
Biometrikerin und IG-Gründungsmitglied

Das diesjährige Wissenschaftsjahr steht unter dem Motto "Medizin der Zukunft". Diesen Monat rückt mit der Challenge #DieErsten1000Tage die Kinder- und Jugendgesundheit in den Fokus. Bürger sollen hierbei einen Tag lang ausprobieren, wie eine Ernährung aussieht, die für Schwangerschaft und die ersten Lebensjahre empfohlen wird. Je länger man sich damit beschäftigt, desto stärker drängt sich allerdings die Frage auf, warum eine wissenschaftliche Botschaft plötzlich wie eine PR-Aktion wirkt, die ihre eigenen gesellschaftlichen Voraussetzungen ignoriert.

Die ersten 1000 Tage sind wichtig

Aus wissenschaftlicher Sicht gibt es an der Grundidee wenig auszusetzen. Die Forschung zeigt seit Jahren, dass die Zeit von der Schwangerschaft bis etwa zum zweiten Geburtstag entscheidend für körperliche Entwicklung, Stoffwechsel, Immunsystem und sogar spätere Krankheitsrisiken sein kann. Deshalb ist es grundsätzlich begrüßenswert, wenn ein Wissenschaftsjahr solche Themen zumindest einen Monat lang in die Öffentlichkeit trägt.

Die Frage ist allerdings, wie gut das gelingt. Wer sich das begleitende Instagram-Video mit Raumfahrtministerin Dorothee Bär und Kinderarzt Dr. Nibras Naami anschaut, bekommt vor allem eines präsentiert: Fertigprodukte. Verschiedene Baby- und Kleinkindnahrungen werden begutachtet, mal kritischer, mal wohlwollender.


Was jedoch weitgehend fehlt, sind konkrete, alltagstaugliche Erklärungen. Wie sieht eine ausgewogene Ernährung tatsächlich aus? Darauf erhält man erstaunlich wenige Antworten. Stattdessen bleibt vor allem eine Information hängen: Angeblich gehen 99 Prozent des weltweiten Pastinakenkonsums auf das Konto von Babys. Nun gut. Wissenschaftskommunikation hat viele Formen. Vielleicht gehört die globale Pastinakenstatistik inzwischen dazu.

Gesundheitspolitik endet nicht am Wickeltisch

Das eigentliche Problem liegt jedoch tiefer. Die Kampagne vermittelt den Eindruck, als ließe sich Kinder- und Jugendgesundheit primär über individuelle Ernährungsentscheidungen verbessern. Natürlich spielt Ernährung eine wichtige Rolle. Aber Kinder wachsen (noch) nicht im Labor auf, sondern in *TRIGGERWARNUNG!* Familien.

Wer ernsthaft über die ersten 1000 Tage sprechen möchte, muss auch über die Rahmenbedingungen sprechen, unter denen Familien heute Kinder bekommen. Hier wird es politisch unerquicklich. Die aktuelle Bundesregierung aus SPD, CDU und CSU steht seit Monaten wegen ihrer Familienpolitik in der Kritik. Diskussionen über Kürzungen beim Elterngeld, Streichung der GKV-Mitversicherung für Ehepartner und die Debatte über Veränderungen beim Ehegattensplitting haben bei vielen Familien den Eindruck hinterlassen, dass ihre Lebensrealität vor allem als Kostenfaktor betrachtet wird.

Familiengründung braucht Verlässlichkeit. Wer mehr Kinder in Deutschland möchte, muss vor allem jungen Menschen das Gefühl geben, dass Familien gesellschaftlich erwünscht sind. Stattdessen werden immer wieder neue Unsicherheiten geschaffen, weshalb man sich über sinkende Geburtenraten nicht wundern sollte. Es wirkt etwas befremdlich, wenn dieselbe Politik plötzlich die Bedeutung der ersten 1000 Tage entdeckt. Denn diese beginnen, wer hätte das gedacht, gar nicht im Supermarktregal, sondern mit der Entscheidung, überhaupt Kinder in die Welt zu setzen.

Menschen gründen Familien nicht im luftleeren Raum, sondern unter bestimmten wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen. Wer finanzielle Abstiegsängste verspürt, verschiebt häufig seinen Kinderwunsch. Da die Fertilität von Frauen jedoch bereits ab dem 35. Lebensjahr rapide abnimmt, bleibt es – wenn überhaupt – meist bei einem Kind. Zu wenig für die Bestandserhaltung. Dieser Zusammenhang ist empirisch gut belegt. Deshalb reicht es nicht aus, über Babynahrung zu sprechen. Wer sich ernsthaft für Kindergesundheit interessiert, muss sich auch für die Lebensbedingungen der Eltern interessieren.

Gut ernährte Babys... am Hungertuch nagende Studenten

Besonders widersprüchlich wirkt die Kampagne angesichts früherer Aussagen von Dorothee Bär. In einem Interview bezeichnete sie Studenten als "privilegiert" und sprach vom BAföG als "Vollkaskostudium": „Es ist kein Drama, wenn Studierende neben dem Studium jobben“

Solche Aussagen offenbaren ein bemerkenswertes Verständnis gesellschaftlicher Prioritäten. Denn was folgt eigentlich auf die ersten 1000 Tage? Irgendwann werden aus gut ernährten Babys Schüler, Azubis, womöglich Studenten, Ingenieure, Ärzte und Naturwissenschaftler. Wenn man die Bedeutung früher Förderung betont, sollte man konsequenterweise auch den weiteren Lebens- und Bildungsweg ernst nehmen. Zwar "muss" nicht jeder studieren. Deutschland braucht hervorragende Handwerker ebenso wie hervorragende Akademiker. Man kann auch darüber diskutieren, ob Hochschulen noch die Qualifikationen vermitteln, die Wirtschaft und Gesellschaft tatsächlich benötigen. Links-grüne Staats-Apparatchiks mit einem Master of Arts in Gender Studies bedarf es deutlich weniger im Lande. Auf einer Skala von 0 so ungefähr… Null! Trotzdem bleibt ein zentraler Kritikpunkt am Bildungssystem bestehen: Bildungschancen dürfen nicht vom Einkommen der Eltern abhängen.

Der Zusammenhang zwischen Bildungsgrad und Einkommen verläuft in beide Richtungen. Gut ausgebildete Menschen erzielen oft höhere Einkommen. Gleichzeitig haben Kinder aus einkommensstarken Haushalten häufig bessere Chancen auf höhere Bildungsabschlüsse. Wer diesen Kreislauf ignoriert, erschwert den Zugang zur immateriellen Ressource der Wissenschaft. Gerade in den naturwissenschaftlichen und technischen Fächern, die für die "Medizin der Zukunft" unverzichtbar sind, sollte der Zugang nicht vom Kontostand abhängen, sondern von der Qualifikation. Wissenschaftsförderung beginnt nicht erst im Forschungszentrum, sondern bei fairen Bildungschancen.

Fazit

Die Juni-Challenge des Wissenschaftsjahres 2026 greift ein wichtiges Thema auf. Die Forschung zeigt eindeutig, dass die frühe Kindheit entscheidend für die spätere Gesundheit ist. Ein paar Babyprodukte und eine Pastinakenstatistik ergeben aber noch keine überzeugende Wissenschaftskommunikation. Die Aktion offenbart gleichzeitig eine bemerkenswerte Schieflage. Denn wer die Zukunft der Medizin gestalten will, sollte nicht nur fragen, was im "Quetschie" steckt, sondern auch, welche Zukunft Familien langfristig geboten wird.

Dienstag, 2. Juni 2026

Mögliche Nachschärfung des Selbstbestimmungsgesetzes

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z.) berichtete gestern exklusiv über einen Vorstoß mehrerer Bundesländer zur Überarbeitung des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG): Mehrere Bundesländer wollen Selbstbestimmungsgesetz nachschärfen

Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wollen demnach auf der kommenden Justizministerkonferenz eine gesetzliche Regelung für Fälle sogenannten "offenkundigen Missbrauchs" anstoßen. Der Bericht verweist dabei insbesondere auf praktische Konflikte im Justizvollzug, bei Schutzräumen und überall dort, wo an den Geschlechtseintrag konkrete Rechtsfolgen geknüpft sind.

Länderinitiative zur Einführung eines "Prüfmechanismus"

Der F.A.Z. zufolge kritisieren die beteiligten Länder, dass das im November 2024 in Kraft getretene Selbstbestimmungsgesetz keine behördliche Plausibilitätsprüfung vorsieht. Sie fordern deshalb einen rechtssicheren und verhältnismäßigen Prüfmechanismus, der in Fällen eines "offensichtlichen Missbrauchs" eingreifen soll. Diskutiert werde unter anderem ein Katalog objektiv feststellbarer Anhaltspunkte, anhand dessen Standesämter tätig werden könnten. Die beteiligten Landesministerien betonen, es gehe nicht um eine generelle staatliche Überprüfung geschlechtlicher Identität, sondern ausschließlich um objektiv dokumentierbare Hinweise auf eine zweckwidrige Nutzung des Verfahrens.

Das Grundproblem des SBGG

Dieser Vorstoß wirft allerdings ein grundlegendes Problem auf, das bereits in der Konstruktion des Selbstbestimmungsgesetzes selbst angelegt ist. Das SBGG basiert bewusst auf rein subjektiven Kriterien, nämlich auf der Selbstauskunft über das eigene, momentane Empfinden. Sein zentrales politisches und rechtliches Fundament besteht gerade darin, dass keine externe Prüfung mehr stattfinden soll.

Im F.A.Z.-Bericht heißt es: "Es erleichtert trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen durch eine Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen." Diese Formulierung greift jedoch zu kurz. Tatsächlich erleichtert das SBGG nicht nur diesen Gruppen eine Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen, sondern grundsätzlich allen deutschen Staatsbürgern, die die gesetzlich vorgesehene Erklärung abgeben. Dieser Punkt wird in öffentlichen Debatten häufig irreführend kommuniziert.

Gerade daraus ergibt sich die juristische und logische Schwierigkeit der aktuellen Diskussion. Das SBGG kennt den Begriff des "Missbrauchs" in diesem Zusammenhang nämlich gar nicht. Er ist im Gesetz nicht definiert und widerspricht seiner inneren Logik. Wenn allein die subjektive Erklärung maßgeblich sein soll, stellt sich unmittelbar die Frage, wer überhaupt wie objektiv prüfen könnte, ob die individuelle Empfindung im Moment der Erklärung "authentisch" oder "zweckfrei" gewesen ist. Kein noch so "objektiver" Kriterienkatalog kann dies leisten. Ob im Falle Liebichs ein innerer Identitätskonflikt oder bloß eine satirische Performancekunst vorliegt, wagen wir jedenfalls genauso wenig zu beurteilen, wie beispielsweise den Fall Ganserer in Hinblick auf eine mögliche politische Motivlage (vgl. Emma-Artikel: Ganserer: Die Quotenfrau).

Ähnlich wie bei der Frage der Geschlechtsidentität kann außerdem argumentiert werden, dass vergangene negative Äußerungen zu einem Thema, wie beispielsweise Liebichs Äußerungen über sogenannte "queere Personen", die aktuelle Selbstauskunft nicht zwangsläufig unglaubwürdig machen. Bei der erotischen Fixierung gibt es hierfür empirische Anhaltspunkte: In einer Studie von Adams et al. (1996) zeigten "homophobe" heteronormale Männer eine signifikant stärkere physiologische Erregung auf gleichgeschlechtliche Stimuli (gemessen an einer Zunahme des Penisumfangs) als "nicht-homophobe" Männer [1]. Und eine Untersuchung von Weinstein et al. (2012) im 'Journal of Personality and Social Psychology' fand, dass Männer mit starken "anti-schwulen" Einstellungen häufiger eine Diskrepanz zwischen ihrer bewussten Hetero-Identität und impliziten Maßen der geschlechtlichen Attraktion aufwiesen, besonders bei autoritärer Erziehung [2]. Solche Fälle erklären bei manchen Menschen eine Unstimmigkeit zwischen früherer Ablehnung und späterem Lebenswandel. Will man ihnen Letzteres wegen Ersterem absprechen?

Zwischenlösung führt zu Rechtsunsicherheit

Der gegenwärtige politische Vorstoß versucht offenbar, einen Mittelweg zwischen uneingeschränkter Selbstdeklaration und objektiver Prüfung zu schaffen. Ob ein solcher Weg jedoch rechtsstaatlich tragfähig ist, erscheint fraglich. Will man vollständige Selbstbestimmung ohne externe Validierung gewähren, dann müssen auch problematische oder strategische Nutzungen als Folge dieses Prinzips akzeptiert werden. Will man hingegen Änderungswünsche wieder an eine Begutachtung durch Dritte knüpfen (sinnvollerweise durch fachlich qualifizierte Experten und nicht durch Standesbeamte), dann müssen diesen Prozess alle Antragsteller durchlaufen.

Eine Zwischenlösung, bei der Behörden situativ zwischen "legitimen" und "missbräuchlichen" Erklärungen unterscheiden sollen, birgt dagegen die Gefahr von Willkür. Wenn das Selbstbestimmungsgesetz Probleme erzeugt, die nun fälschlich als angebliche "Missbrauchsfälle" kommuniziert werden, dann spricht dies nicht für eine selektive Nachsteuerung nach Gutdünken, sondern gegen die gegenwärtige Konstruktion des Gesetzes selbst.

Personenstand und biologische Realität

Aus unserer Sicht sollte der Personenstand an objektiv feststellbare Kriterien gebunden sein. Das Geschlecht (Sexus) ist ein solches Kriterium. Identitätsmerkmale oder subjektive Selbstbeschreibungen sind es demgegenüber nicht. Die Rechtsbereiche, in denen Geschlecht überhaupt eine sachliche Funktion erfüllt, beruhen überwiegend auf der weiblichen Fortpflanzungsbiologie (etwa im Mutterschutzrecht) oder auf den allgemeinen biologischen Unterschieden zwischen Männern und Frauen aufgrund des Sexualdimorphismus. Dort beziehen sich rechtliche Unterschiede auf körperliche Realitäten und nicht auf soziale Selbstdefinitionen.

Regelungen, die Geschlecht unabhängig von biologischen Grundlagen anhand sozialer Kategorien oder Annahmen behandeln (beispielsweise Quotenregelungen), betrachten wir hingegen kritisch und halten sie für sexistisch. Aus dieser Perspektive besteht somit im Grunde genommen gar kein sachlicher Anlass, im Personenstandsrecht von der biologischen Realität des Sexus abzuweichen.

Die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet den Staat zwar, transidentifizierenden Personen wirksame Möglichkeiten rechtlicher Anerkennung zu gewährleisten. Daraus folgt aus unserer Sicht jedoch nicht zwingend, dass der Personenstandseintrag seinen Charakter als an objektive biologische Kriterien gebundene Kategorie verlieren muss. Der Staat darf definieren, welche Funktion bestimmte Registereinträge erfüllen. Wenn der Geschlechtseintrag primär der Erfassung biologischer Fortpflanzungsklassen dient, könnte seine Bindung an objektive biologische Kriterien verfassungsrechtlich weiterhin vertretbar sein, solange alternative Lösungen gefunden werden, die die Grundrechte transidentifizierender Personen angemessen berücksichtigen (beispielsweise ein allgemein liberaleres Namensrecht). Entscheidend ist also vielmehr die vorgelagerte Frage, welche Funktion der Geschlechtseintrag im Recht überhaupt erfüllen soll.

Fazit

Der von mehreren Bundesländern angekündigte Vorstoß macht einen inneren Widerspruch des Selbstbestimmungsgesetzes sichtbar. Einerseits soll das Gesetz ausdrücklich auf jede Prüfung subjektiver Angaben verzichten. Andererseits entstehen politische Forderungen nach Kontrollmechanismen, sobald praktische Konflikte auftreten. Die entscheidende Frage lautet daher nicht, wie man "Missbrauch" innerhalb eines bewusst prüfungsfreien Systems identifizieren will. Die eigentliche Frage lautet vielmehr, ob ein Personenstandsrecht auf subjektiver Selbstauskunft beruhen soll oder auf objektiv nachvollziehbaren Kriterien. Ein dauerhaft tragfähiger Rechtsrahmen wird diese Grundsatzfrage nicht umgehen können.

Mehr zum Thema:


Quellen

[1] Adams, H. E., Wright, L. W., Jr., & Lohr, B. A. (1996). Is homophobia associated with homosexual arousal? Journal of Abnormal Psychology, 105(3), 440–445. https://doi.org/10.1037/0021-843X.105.3.440

[2] Weinstein, N., Ryan, W. S., DeHaan, C. R., Przybylski, A. K., Legate, N., & Ryan, R. M. (2012). Parental autonomy support and discrepancies between implicit and explicit sexual identities: Dynamics of self-acceptance and defense. Journal of Personality and Social Psychology, 102(4), 815–832. https://doi.org/10.1037/a0026854

Montag, 1. Juni 2026

Gedanken zum Mimicry Month 2026

Vor genau einem Jahr veröffentlichten wir bereits einen Blogpost zur biologischen Einordnung des Pride Month als Mimikry-Phänomen. Darin beschrieben wir, wie Unternehmen weltweit die Regenbogenfarben nutzen, um Vorteile zu sichern, ohne echte Überzeugung zu zeigen. Heute, zu Beginn des Pride Month 2026, greifen wir diesen Gedanken auf und schauen, wie sich das Bild weiterentwickelt hat.
 
Die "Mimicry Pride Flag" (Design: IG Sexualbiologie)

Rückgang des Virtue Signaling in den USA

In den Vereinigten Staaten ist ein deutlicher Wandel spürbar. Nach dem Wechsel in der Präsidentschaft haben viele Konzerne ihre Regenbogen-Aktivitäten spürbar zurückgefahren. Der sogenannte "Peak Woke" scheint überschritten. Wo noch vor wenigen Jahren nahezu jede Marke im Juni bunte Logos präsentierte, halten sich nun zahlreiche Unternehmen zurück oder beschränken sich auf dezente Hinweise.

Dies unterstreicht unsere These von der Mimikry. Sobald der gesellschaftliche und ökonomische Druck nachlässt und das Risiko von Gegenwind steigt, verschwindet die bunte Tarnung schnell. Echte Werte zeigen sich aber nicht nur dort, wo sie populär sind, sondern auch (und gerade!) dort, wo sie Gegenwind erzeugen. Die amerikanische Entwicklung zeigt, dass vieles von dem, was als tief empfundene Solidarität präsentiert wurde, letztlich doch nur eine zeitlich und politisch begrenzte Marketingstrategie war.

Neues Mimikry-Phänomen auf deutschen Straßen

In Deutschland verläuft die Entwicklung etwas anders. Zwar weht nach einem Beschluss von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner keine Regenbogenflagge zum Berliner CSD und schon gar nicht dauerhaft auf dem Reichstagsgebäude und auch viele Unternehmen halten sich mit auffälligen Pride-Aktionen bislang zurück. Dennoch finden wie jedes Jahr zahlreiche CSD-Veranstaltungen statt, die sich weit über den historischen Christopher-Street-Day-Termin am 28. Juni hinaus bereits seit April (Angermünde) bis in den November (Northeim) ziehen.

(Foto: IG Sexualbiologie)
Auf diesen Veranstaltungen beobachten wir eine neue Spielart der Mimikry. Gruppen wie Pro-Palästina-Demonstranten, die linksextreme Antifa, Wetter-Alarmisten, Gegner der parlamentarischen Opposition und Befürworter offener Grenzen vereinen sich zunehmend unter dem Regenbogenbanner. Sie nutzen die bunten Veranstaltungen, um ihre jeweiligen politischen Anliegen auf die Straße zu tragen. Manche dieser Ideologien, wie beispielsweise der grenzenlose Import von Leuten aus dem islamisch-arabischen Raum, stehen sogar konträr zu den Belangen vieler gleichgeschlechtlich fixierter oder transidentifizierender Menschen. 

Als IG Sexualbiologie zeigen wir Flagge
und sagen dazu klar: Nein!

Der Pride Month und die CSDs dienen den rechtlichen, gesellschaftlichen und sicherheitsrelevanten Anliegen von sogenannten "LGBTIQ-Personen". Deren Belange dürfen nicht als Täuschungsmanöver missbraucht werden, um beliebige andere politische Agenden unter den Farben des Regenbogens zu transportieren.

Fazit

Wirkliche Unterstützung für Abweichler von der Heteronormalität ist keine Frage des Kalenders. Sie zeigt sich in konsequenten Positionen. Wir wünschen daher allen Beteiligten einen kritischen und aufmerksamen Mimicry Month. Möge der Juni uns auch in diesem Jahr daran erinnern, genauer hinzuschauen, wer wirklich für die Rechte und Sicherheit von sogenannten "LGBTIQ-Personen" eintritt und wer lediglich imitiert, um eigene Vorteile zu sichern.

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