Meinungsbeitrag von Marco Bergmann
Sprecher & Mitgründer der IG Sexualbiologie
Die Reaktionen auf die Stellungnahme der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) zum Selbstbestimmungsgesetz [1], die wir als IG Sexualbiologie bereits aus wissenschaftlicher Perspektive ausführlich analysiert haben (siehe
Kritische Anmerkungen zur Transgender-Stellungnahme der Giordano-Bruno-Stiftung), waren zahlreich. Viele Einwände kamen von Personen, die sich ebenfalls dem evolutionär-humanistischen Spektrum zuordnen. Tenor der Kritik war, die gbs habe sich in dieser Frage von ihrem naturwissenschaftlichen Fundament entfernt und argumentiere inzwischen mit Denkmustern, die an postmoderne Geschlechterdekonstruktion erinnern. Wurde diese Kritik aus eigenen Reihen ernst genommen? Nun ja…
Von der Ignoranz eines trotzigen Kindes
Am 1. Juni, pünktlich zum Beginn des Pride Month, veröffentlichte die gbs mehrere Social-Media-Kacheln, in denen die Kernthesen ihrer Stellungnahme nochmals zusammengefasst wurden:
Man hätte erwarten können, dass die Stiftung die zahlreichen Rückmeldungen zum Anlass genommen hätte, einzelne Argumente zumindest zu präzisieren oder auf Missverständnisse einzugehen. Stattdessen wirkte der plakative Repost wie ein vehementes Pochen auf der ursprünglichen Position. Die Folgen waren absehbar. Die Kritik wurde nun nämlich deutlich schärfer. Viele Beobachter gewannen aus meiner Sicht zu Recht den Eindruck, dass sachliche Einwände ignoriert wurden.
Die Eskalation erreichte einen weiteren Höhepunkt, als die Stiftung am Tag darauf ein Statement der vier Autoren veröffentlichte:
Darin hieß es unter anderem, ein Großteil der Kritik am Selbstbestimmungsgesetz beruhe auf der "Projektion postmoderner Ideologien". Diese Formulierung sorgte für erhebliche Irritationen. Denn genau dieser Vorwurf war zuvor von vielen Kritikern gegen die Stellungnahme selbst erhoben worden. Auch der Hinweis, die Gerichtsverfahren des ehemaligen Transsexuellengesetzes seien "religiös gestützt" gewesen, erweckte den Eindruck, die gbs wolle neuerdings gegen die Zweigeschlechtlichkeit argumentieren, weil diese im ersten Schöpfungsbericht der Bibel formuliert wurde.
Nachdem einige Kommentatoren auf solche Ungereimtheiten erneut hingewiesen hatten, reagierte die Stiftung (bzw. das verantwortliche Social-Media-Beauftragtens) deutlich empfindlich. Man sei zwar offen für konstruktive Kritik, an "persönlichen Unterstellungen" habe man jedoch kein Interesse:
Es bedarf schon einer gewissen Dreistigkeit, konstruktive Kritik zu ignorieren, diese aber gleichzeitig einzufordern. Die Kommentare unter dieser Reaktion sprechen daher für sich.
Die misslungene "Quadratur des Kreises"
Obwohl ich persönlich die unkritische Validierung der Person Kellermann als "Spät-Transitionierer" mit Blick auf den Werdegang dieser Person höchst problematisch finde, diagnostiziert Schnelle abseits davon dasselbe Grundproblem: Die gbs versucht zwei Positionen miteinander zu versöhnen, die nur schwer miteinander vereinbar sind. Einerseits soll Geschlecht eine objektive Kategorie bleiben. Andererseits soll die individuelle Selbstidentifikation maßgeblich sein. Schon das Selbstbestimmungsgesetz scheiterte selbst kläglich am Versuch, die Biologie zunächst an der Vordertür (Selbstbestimmung) herauszuwerfen, sie dann aber wieder heimlich an der Hintertür (Hausrecht, Regelung im Spannungsfall) hereinzulassen.
Schnelle weist berechtigterweise darauf hin, dass die Stellungnahme der gbs den Begriff "Phänotyp" an mehreren Stellen problematisch verwendet und biologische Merkmale, soziale Wahrnehmung sowie kulturelle Vorstellungen von Weiblichkeit und Männlichkeit miteinander vermischt. Aus sexualbiologischer Sicht ist dieser Einwand zutreffend, denn ein Phänotyp besteht nicht aus Geschlechterstereotypen. Er umfasst körperliche Merkmale, darunter zahlreiche sexuell dimorphe Eigenschaften. Die Existenz solcher Merkmale ist keine kulturelle Konstruktion und auch kein Ausdruck von Sexismus. Anzumerken ist aber auch, dass selbst die bloße Feststellung männlicher und weiblicher Phänotypen an sich noch keine stereotype Geschlechterrollen reproduziert, sondern zunächst lediglich biologische Realität beschreibt.
Wenn die Biologie plötzlich zur Nebensache wird
Eine Reaktion der gbs-Autoren ließ diesmal nicht lange auf sich warten. Der Philosoph Michael Schmidt-Salomon stellte in einem Kommentar unter Schnelles Replik klar, dass die biologische Unterscheidung zwischen männlichen und weiblichen Gameten sowie Phänotypen nicht sexistisch sei. Dieser Punkt ist aus sexualbiologischer Sicht unstrittig. Schmidt-Salomons vielleicht bemerkenswerteste Hinweis im biologischen Kontext bezieht sich auf "Differenzen, die selbst innerhalb der biologischen Bestimmung des Geschlechts auftreten."
Genau hier liegt nämlich in meiner Wahrnehmung ein Kernproblem der Debatte, denn viele der behaupteten "Differenzen" entstehen überhaupt erst dadurch, dass Geschlecht in immer neue Teilkategorien wie "chromosomales Geschlecht", "hormonelles Geschlecht", "gonadales Geschlecht", "anatomisches Geschlecht", "Phänotyp-Geschlecht", "Gametengeschlecht" usw. zerlegt wird. Aus evolutionsbiologischer Sicht ist die reproduktive Funktion der Grund, weshalb all diese Merkmale überhaupt miteinander korrelieren. Sämtliche "Differenzen" lösen sich auf, wenn man Geschlecht sauber mit der Anisogamie als Anker definiert.
Doch das ist vermutlich schon wieder viel zu viel Biologiegequatsche, denn Schmidt-Salomons Antwort setzt primär juristische Fragen und Interessenausgleich in den Fokus. Damit stellt sich jedoch die Frage, welche Funktion die umfangreichen biologischen Kapitel der ursprünglichen Stellungnahme dann eigentlich hatten. Es waren doch gerade diese Passagen, die einen Großteil der Kritik ausgelöst hatten. Dadurch drängt sich der Eindruck auf, dass die Biologie hier zunächst als Legitimationsrahmen dienen sollte, ihre Bedeutung jedoch relativiert wird, sobald ihre innere Konsistenz hinterfragt wird.
Eine weitere Replik des Mitautors Thorsten Barnickel (der in unserem vorherigen Blogpost erwähnte "Patentanwalt mit Biologie-Diplom") verdeutlicht dies:
Sein erster Punkt sagt bereits alles: "An keiner Stelle haben wir gefordert, die Anerkennung des neuen Personenstandes und Vornamens in den Papieren an den Phänotyp zu knüpfen. Vielmehr begrüßen wir es, dass dies nun durch einfache Erklärung möglich ist."
Diese Aussage ist bemerkenswert! Denn sie macht deutlich, dass es letztlich wohl tatsächlich nie um biologische Kategorien ging. Die umfangreichen Ausführungen über Gameten, Phänotypen & Co. erscheinen rückblickend nun bloß noch als Hintergrundkulisse denn als tragende Säulen der eigentlichen Argumentation. Barnickel bezeichnet die biologischen Ausführungen sogar wortwörtlich als "Hintergrundinformationen". Damit wird etwas ausgesprochen, was viele Kritiker bereits vermutet hatten: Die Biologie diente wieder mal nur der Anscheinserweckung von Wissenschaftlichkeit.
Wer den Schaden hat…
Noch bemerkenswerter ist eine weitere Aussage Barnickels: "Insgesamt erscheint so mancher Versuch, rechtliche Probleme mit den Kategorien und Werkzeugen der Philosophie oder Biologie lösen zu wollen, ebenso wenig zielführend wie ein Notruf beim Dachdecker wegen eines Wasserschadens im Keller."
Diese Formulierung macht literarisch sprachlos. Genau dies war doch der erklärte Anspruch der ursprünglichen Stellungnahme! Über viele Seiten hinweg wurden Biologie und Philosophie diskutiert, um das Spannungsfeld zwischen Geschlecht und Selbstbestimmung zu analysieren. Wenn Philosophie und Biologie nun plötzlich als ungeeignete Werkzeuge erscheinen, warum haben die Autoren dann überhaupt versucht, die Debatte auf genau dieser Grundlage zu führen? Wenn biologische und philosophische Kategorien so wenig hilfreich sind, dann war der ursprüngliche Versuch, die Diskussion auf eben diese zu stützen, ja wohl kaum zielführender.
Echoes from the Past
Wie Amanda Stillman (Pseudonym) unter unserem vorherigen Blogpost zur gbs-Stellungnahme noch nachträglich kommentierte, waren drei der vier Autoren (Schmidt-Salomon, Barnickel sowie der Anthropologe Volker Sommer) bereits 2015 Mitunterzeichner der sogenannten "Stuttgarter Erklärung" [2]. Darin heißt es über die "Verfügbarkeit von Geschlecht":
"Geschlecht ist nicht verfügbar. Das Geschlecht eines Menschen kann nicht durch andere bestimmt werden, was einer Fremdbestimmung und Inbesitznahme gleich käme. Nur der einzelne Mensch kann auf Grund seines Wissens über sich selbst über sein eigenes Geschlecht, seine Geschlechtszugehörigkeit, verlässlich Auskunft geben. Allein ihm obliegt es, sein Geschlecht zu bestimmen."
Geschlecht wird hier also nicht als objektiv beschreibbare Eigenschaft eines Organismus verstanden, sondern als etwas, das letztlich allein durch subjektive Selbsterkenntnis bestimmt werden kann. Ob ein Mensch männlich oder weiblich ist, ergibt sich aber nun mal nicht aus einer introspektiven Selbstbefragung, sondern aus seiner Stellung innerhalb eines zweigeschlechtlichen Fortpflanzungssystems.
Als Naturwissenschaftler würde ich mich offen gesagt in Grund und Boden schämen, würde mein Name mit solchen Inhalten in Verbindung stehen. Kein halbwegs klardenkender Mensch mit einem Mindestmaß an biologischem Sachverstand würde ernsthaft behaupten, man könne beispielsweise seine Blutgruppe oder seine evolutionäre Abstammung durch Selbstauskunft bestimmen. Wer eine Behauptung mitzeichnet, dass Geschlecht durch Selbstbestimmung definiert wird, muss biologische Definitionen zwangsläufig so umformen, dass sie mit dieser Prämisse vereinbar werden. Möglicherweise erklärt sich dadurch manche begriffliche Verrenkung in der Stellungnahme der gbs. Zudem festigt sich der Eindruck, dass deren Ergebnis bereits lange vor der Argumentation feststand.
Die verpasste Chance
Die gbs hätte aus meiner Sicht einen deutlich überzeugenderen Weg wählen können. Einsteigend mit der Frage, wo das "rechtliche Geschlecht" ohne Bezug zur biologischen Klassifizierung eines Menschen als Männchen (Spermienproduzent) oder Weibchen (Eizellenbereitstellerin mit Gebärfunktion) überhaupt eine Rolle spielt. Männliche Personen mit weiblicher Selbstwahrnehmung müssen beispielsweise nicht vom Mutterschutz profitieren. Nach einer biologisch fundierteren Verteidigung der Zweigeschlechtlichkeit und derjenigen rechtlichen Rahmenbedingungen, die auf dieser basieren, hätte man anschließend philosophisch ergründen können, wo das Geschlecht außerhalb seiner biologischen Funktion rechtliche Bedeutung erlangt hat und ob das Geschlecht in solchen Fällen dann überhaupt sinnvoll als Rechtskriterium anwendbar ist, oder ob hier eine andere Kategorie sinnvoller wäre, die auch die Belange von Transgendern respektiert.
Ein solcher Ansatz wäre zwar sicherlich auch polarisierend, aber hätte zumindest die biologischen Kategorien unangetastet gelassen. Stattdessen entschied man sich für einen Spagat, bei dem die Biologie derart flexibel ausgelegt wurde, dass sie mit einer identitätsbasierten Geschlechtsauffassung kompatibel erscheint. An diesem Punkt beginnt die Argumentation allerdings bereits auseinanderzufallen. Evolutionsbiologische Kategorien sind nämlich gar nicht dafür geschaffen worden, individuelle Identitätserfahrungen abzubilden.
Fazit
Mit jedem weiteren Posting scheint sich die Giordano-Bruno-Stiftung immer tiefer in die Bedeutungslosigkeit zu reiten. Die gbs hat in den vergangenen Jahrzehnten wichtige Beiträge zur Verteidigung säkularer Prinzipien geleistet. Deshalb wirkt ihr aktueller identitätspolitischer Abgesang irritierend auf viele Mitstreiter. Eine Stiftung, die einst konsequent zwischen empirischer Beschreibung und normativer Bewertung unterscheiden konnte, verwischt diese Trennung nun selbst. Dabei kann man sich aus meiner Sicht durchaus für die Rechte transidentifizierender Menschen einsetzen, ohne die biologische Zweigeschlechtlichkeit zu relativieren. Dieser Spagat wäre möglich gewesen. Der gbs ist er leider nicht gelungen.
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Wird so das nächste Jahresmagazin der gbs aussehen? (Satire; KI-generiert) |
Quellen