Donnerstag, 16. April 2026

"Moderne Biologie", Queerfeminismus und extreme Ideologien

Ein aktueller Beitrag von 'an.schläge – Das feministische Magazin' ist als exemplarischer Aufhänger für eine Entwicklung geeignet, die wir seit einiger Zeit kritisch beobachten: Extreme Ideologie 

Die Rede ist von der sogenannten "modernen Biologie", die angeblich das Geschlecht als Spektrum begreife. Sie wird zunehmend als Argument gegen eine zweigeschlechtliche Realität ins Feld geführt. Der Text rahmt diese Position zugleich moralisch, indem er Kritiker als ideologisch, reaktionär oder gar anschlussfähig an rechtsextreme Ideologien darstellt.

"Moderne Biologie" als sprachliches Framing

Der Begriff "moderne Biologie" klingt zunächst nach Fortschritt und wissenschaftlichem Konsens. Man findet ihn ausgehend von 'Knaurs Buch der modernen Biologie' aus dem Jahr 1967 vermehrt auf den Titeln verschiedener populärwissenschaftlicher Biologiebücher der 1970er und 1980er Jahre, wodurch diese Wortkombination über Jahrzehnte hinweg in das allgemeine Bewusstsein überging, und sofort an aktualisiertes Fachwissen denken lässt.
 
'Das Bild der modernen Biologie' von Horst Füller
3. Auflage aus dem Jahr 1985 (Foto: IG Sexualbiologie)
 
Doch bei näherem Hinsehen zeigt sich, dass unter dem Etikett "moderne Biologie" mittlerweile weniger eine empirische Erkenntnis beschrieben wird als vielmehr ein rhetorisches Mittel zum Einsatz kommt. Wer von "moderner Biologie" spricht, suggeriert implizit, dass andere Auffassungen veraltet oder überholt seien. Tatsächlich ist der grundlegende biologische Befund keineswegs überholt. Die Zweigeschlechtlichkeit beruht auf dem Prinzip der Anisogamie, also der unterschiedlichen Keimzelltypen. Weibliche Organismen sind auf die Produktion nährstoff- und energiereicher Makrogameten ausgerichtet, männliche auf die Produktion vielzähliger, meist mobiler Mikrogameten. Diese grundlegende Unterscheidung sowohl in der Gametenmorphologie als auch in den damit verbundenen unterschiedlichen Strategien (beispielsweise bzgl. des Ressourcenaufwands ihrer Produktion und funktionalen Nutzung) findet sich durchgängig im Tierreich, auch beim Menschen. Menschenweibchen befinden sich demnach auf dem Entwicklungspfad in Richtung Eizellenproduktion, Menschenmännchen auf dem Entwicklungspfad in Richtung Spermienproduktion.

Spektrum der Ausprägung, nicht des Geschlechts

Unstrittig ist, dass die Humanmedizin heute ein differenziertes Verständnis von Geschlechtsentwicklung hat. Chromosomen, Hormone, Gonaden und körperliche Merkmale können in unterschiedlichen Kombinationen auftreten, jedoch nicht willkürlich im Sinne eines "Baukastensystems", sondern immer entlang des jeweiligen Entwicklungspfades. Varianten bzw. Störungen der Geschlechtsentwicklung (Disorders of Sex Development, DSD) sind reale Phänomene. Doch daraus folgt nicht, dass das Geschlecht selbst ein Spektrum ist. Vielmehr handelt es sich um ein Spektrum der Ausprägungen innerhalb der beiden Geschlechter. Weibliche und männliche Körper können sehr unterschiedlich aussehen und funktionieren, ohne dass dadurch die zugrundeliegende kategoriale Einteilung aufgehoben wird.

"Geschlecht ist ein Spektrum" bedeutet in diesem Kontext also eher "Geschlechtsausprägung ist ein Spektrum" oder "das weibliche Geschlecht ist ein Spektrum" und "das männliche Geschlecht ist ein Spektrum" – und steht somit nicht in Konflikt mit der Zweigeschlechtlichkeit. Selbstverständlich sind die Kategorien "Frau" (adultes Menschenweibchen) und "Mann" (adultes Menschenmännchen) divers in ihrer jeweiligen Ausprägung. Eine Frau bleibt auch dann eine Frau, wenn sie unfruchtbar ist, keinen Uterus besitzt, überwiegend eine XY-Chromosomenkonstellation aufweist [1] oder sich als männlich identifiziert. Folgerichtig wird ein Mann mit Transidentität tatsächlich nie eine Frau sein. Das ist keine "extreme Ideologie", sondern eine biologische Tatsache. Menschen und andere Säugetiere können ihre auf innere Befruchtung ausgerichtete komplexe Reproduktionsbiologie nicht wechseln. Und nur in diesem reproduktiven Rahmen ergibt es überhaupt Sinn, über "biologische" Geschlechter zu sprechen, denn sie sind kein funktionsloses Gimmick, sondern das entscheidende und deshalb namensgebende "Tool" der geschlechtlichen Fortpflanzung.

Von der Medizin zur Ideologie

Die These vom "Geschlechterspektrum" als Kontrapunkt zur Zweigeschlechtlichkeit stammt nicht aus der Biologie, sondern aus ihrer Interpretation in bestimmten geisteswissenschaftlichen Disziplinen. Queerfeministische Theorierichtungen wie Queer Theory und Teile der Gender Studies haben reale Erkenntnisse der Humanmedizin aufgegriffen, insbesondere das mehrstufige Verständnis von Geschlechtsentwicklung und die Existenz von DSD. Diese Befunde sind unstrittig und medizinisch sinnvoll. Problematisch wird es jedoch an dem Punkt, an dem aus diesen Beobachtungen eine kategoriale Aussage über das Geschlecht selbst gemacht wird. Aus der Tatsache, dass sich körperliche Merkmale entlang verschiedener Dimensionen ausprägen können, wird in sozial- und geisteswissenschaftlichen Disziplinen die Schlussfolgerung gezogen, das "biologische" Geschlecht sei selbst ein Kontinuum mit fließenden Übergängen zwischen männlich und weiblich.

Für diese Schlussfolgerung existiert jedoch kein naturwissenschaftlicher Beleg. Sie ist keine Entdeckung der Biologie, sondern eine theoretische Umdeutung medizinischer Befunde. Anders gesagt: Hier wird nicht Biologie beschrieben, sondern Biologie interpretiert und zwar entlang bestimmter ideologischer Vorannahmen. Vor diesem Hintergrund erhält der Begriff "moderne Biologie" eine neue Bedeutung. Gemeint ist damit häufig nicht die tatsächliche biologische Forschung, sondern eine ideologisch gefilterte und veränderte Darstellung biologischer Sachverhalte.

Wenn seitens theoretischer Sozial- und Geisteswissenschaftler trotz wiederholter Einwände aus den Biowissenschaften weiterhin behauptet wird, die Zweigeschlechtlichkeit sei eine "extreme Ideologie" oder Ausdruck "religiösen Fundamentalismus", während gleichzeitig die eigene Position als Stand der "modernen Biologie" präsentiert wird, dann ist es schwer, dies noch als bloßes Missverständnis zu deuten. Vielmehr liegt hier ein aktivistischer Zugriff auf wissenschaftliche Begriffe vor. Der Ausdruck "moderne Biologie" fungiert in diesem Kontext als Kampfbegriff, der wissenschaftliche Autorität beansprucht, ohne sie tatsächlich einzulösen. In diesem Sinne beschreibt er weniger einen Erkenntnisfortschritt als eine Form der Pseudowissenschaft, die sich den Anschein naturwissenschaftlicher Legitimation gibt.

Biologie und normative Fragen auseinanderhalten

Ein zentraler Punkt, der in vielen Debatten verwischt wird, ist die Unterscheidung zwischen deskriptiven und normativen Aussagen. Die Biologie beschreibt, was ist. Sie trifft keine Aussagen darüber, wie gesellschaftliche Rechte verteilt werden sollen. Die Frage, ob und in welchen Kontexten transidenten Menschen bestimmte Rechte eingeräumt werden sollten, ist daher keine biologische, sondern eine politische und ethische. Hier kann und sollte es unterschiedliche Positionen geben, die offen diskutiert werden. Problematisch wird es jedoch, wenn zur Durchsetzung politischer Forderungen biologische Grundlagen relativiert oder umgedeutet werden. Wer behauptet, ein Mann könne biologisch eine Frau werden, verlässt den Bereich empirischer Wissenschaft.

Gleichzeitig ist es wichtig, auch innerhalb kritischer Positionen auf Widersprüche hinzuweisen. Es gibt Strömungen, die sich auf biologische Argumente berufen, um transidenten Männern den Zugang zu Frauenräumen zu verwehren, gleichzeitig aber transidenten Frauen ebenfalls keine konsistente Einordnung zugestehen. Solche Positionen wirken oft weniger wie eine konsequente Anwendung biologischer Kriterien, sondern eher wie eine generelle Ablehnung transidenter Menschen. Eine differenzierte Debatte muss hier klarer trennen und darf sich nicht auf pauschale Ausschlüsse zurückziehen.

Anstieg von Transidentität bei Jugendlichen

Der im Artikel relativierte Anstieg von Transidentitätsdiagnosen bei Jugendlichen ist empirisch gut dokumentiert. In mehreren westlichen Ländern zeigen klinische Daten einen deutlichen Zuwachs innerhalb weniger Jahre, insbesondere in bestimmten Altersgruppen. Strittig ist jedoch die Interpretation dieses Trends. Während ein Teil der Fachwelt ihn primär auf erhöhte Sichtbarkeit, Entstigmatisierung und besseren Zugang zu Versorgung zurückführt, verweisen andere Stimmen auf mögliche zusätzliche Faktoren. Dazu zählen Veränderungen in diagnostischen Praktiken, soziale Dynamiken in Peer-Gruppen sowie die auffällige Verschiebung der betroffenen Kohorten, etwa hin zu vermehrten Erstdiagnosen bei weiblichen Jugendlichen.

Die Hypothese einer schnell einsetzenden Geschlechtsdysphorie (Rapid Onset Gender Dysphoria, ROGD) wird in der Forschung kontrovers diskutiert und ist zum aktuellen Zeitpunkt keineswegs konsensfähig. Ihre Existenz zeigt jedoch, dass die Ursachen des beobachteten Anstiegs wissenschaftlich nicht abschließend geklärt sind. Eine vorschnelle Festlegung auf eine einzige Erklärung greift daher zu kurz.

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Wunsch des Jugendlichen als maßgebliches Kriterium?

Die Aussage, der Wunsch des Jugendlichen solle das maßgebliche Kriterium sein, berührt einen zentralen ethischen Konflikt. Einerseits steht das Prinzip der Selbstbestimmung, andererseits die Frage nach der Entscheidungsfähigkeit in einer sensiblen Entwicklungsphase. Die Pubertät ist eine Phase tiefgreifender körperlicher, hormoneller und neurologischer Veränderungen. Studien zeigen, dass sich Identitätsaspekte in dieser Zeit noch entwickeln können. Gleichzeitig ist bekannt, dass ein signifikanter Teil der gender-nonkonformen Jugendlichen im Verlauf der Pubertät keine persistente Geschlechtsdysphorie entwickelt.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie stark momentane Selbstzuschreibungen gewichtet werden sollten, wenn medizinische Maßnahmen potenziell langfristige Auswirkungen haben. Eine differenzierte Abwägung erscheint hier angemessener als die Reduktion auf ein einzelnes Entscheidungskriterium.

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"Reversible Pubertätsblocker" als "Lifesaver"-Narrativ

Die Darstellung von verharmlosend als "Pubertätsblocker" bezeichneten GnRH-Analoga als "grundsätzlich weitgehend reversibel" ist in dieser Pauschalität höchst problematisch. Zwar ist die zugrundeliegende Wirkung der GnRH-Analoga prinzipiell reversibel im Sinne der Wiederaufnahme der natürlichen Hormonproduktion nach Absetzen, jedoch betrifft dies nicht alle möglichen Folgen. In der Fachliteratur werden unter anderem Auswirkungen auf die Knochenmineraldichte [2][3], die Entwicklung sekundärer Geschlechtsmerkmale [4], die Gonadenentwicklung und Fruchtbarkeit [5] sowie mögliche Einflüsse auf neurokognitive Entwicklungsprozesse [4] diskutiert. Langzeitdaten, insbesondere bei frühzeitiger und längerfristiger Anwendung, sind bislang begrenzt, weshalb immer mehr Staaten auf Empfehlung von medizinischen Fachverbände die Anwendung von GnRH-Analoga nur noch im Rahmen von klinischen Studien erlauben.

Die psychische Belastung von Jugendlichen mit persistierender Geschlechtsdysphorie ist zwar gut belegt und stellt ein ernstzunehmendes Problem dar. Daraus wird jedoch häufig die Schlussfolgerung abgeleitet, dass gegengeschlechtliche Behandlungen pauschal als "lebensrettend" zu bewerten seien. Diese Argumentation erweckt den Anschein einer emotionalen Erpressung. Die Faktenlage bleibt jedoch ernüchternd. Studien, die kurzfristige Verbesserungen der psychischen Gesundheit nach Beginn einer Hormonbehandlung zeigen, existieren zwar. Allerdings ist zu beachten, dass viele dieser Untersuchungen begrenzte Beobachtungszeiträume haben und mit methodischen Herausforderungen konfrontiert sind, etwa Stichprobenauswahl, fehlende Kontrollgruppen oder signifikant hohen Ausfallquoten im Verlauf. Ein oft diskutierter Punkt ist der mögliche sogenannte "Honeymoon-Effekt", also eine anfängliche Verbesserung nach einer medizinischen Intervention, die sich langfristig relativieren kann. Ob und in welchem Ausmaß solche Effekte vorliegen, ist Gegenstand laufender Forschung. Insgesamt lässt sich aber festhalten: Die Evidenzlage ist differenziert und erlaubt keine pauschalen Aussagen im Sinne eines universellen "Lifesaver"-Effekts.

"Internalisierte Transfeindlichkeit" der LGB-Community?

Die Erklärung von Vorbehalten innerhalb der LGB-Community gegenüber bestimmten transpolitischen Forderungen als "internalisierte Transfeindlichkeit" greift zu kurz. Sie blendet aus, dass Fragen von Körperlichkeit, Geschlecht und Anziehung eng miteinander verknüpft sind. Die erotische Fixierung (umgangssprachlich "sexuelle Orientierung") bezieht sich definitionsgemäß auf das Geschlecht der gewünschten Partner. Daraus ergeben sich legitime Grenzen in Bezug auf Intimität, Dating oder auch geschlechtsspezifische Räume. Diese Grenzen pauschal als Ausdruck von Feindlichkeit zu interpretieren, wird der Komplexität menschlichen Sexualverhaltens nicht gerecht.

Zudem zeigte eine Studie aus dem Jahr 2017, dass gynophile Männer beim Betrachten von Bildern küssender gleichgeschlechtlicher Männerpaare ähnlich starke physiologische Stressreaktionen entwickeln wie beim Anblick eindeutig ekelerregender Bilder, etwa von Maden, verrottendem Fleisch oder verdorbenen Lebensmitteln [6]. Gemessen wurde dies am Anstieg des Speichel-α-Amylase-Spiegels. Die biochemische Reaktion scheint dabei weniger auf bewussten Vorurteilen zu beruhen als auf einem tief verankerten Ekelmechanismus. Vergleichbare Untersuchungen mit homoerotisch fixierten Probanden liegen zwar nicht vor, doch liegt die Annahme nahe, dass insbesondere bei androphilen Männern vergleichbare Prozesse ablaufen – invertiert auf das weibliche Geschlecht bezogen. Dass Lesben keine Männer und Schwule keine Frauen in ihren Schutzräumen oder beim Dating haben möchten, ist daher keine "Feindlichkeit", sondern der ganz normale Ausdruck jener Mechanismen, die unsere erotische Fixierung überhaupt erst definieren.

Doppelstandards und selektive Empörung

Auffällig ist im Diskurs zudem eine selektive Bewertung von Fällen, in denen Geschlechtseinträge geändert werden. Wenn einzelne Personen ihre Einträge aus mutmaßlich strategischen oder provokativen Motiven anpassen, wird dies zu Recht kritisiert. Weniger Aufmerksamkeit erhält hingegen die grundsätzliche Frage, nach welchen Kriterien zwischen legitimer Selbstbestimmung und möglichem strategischem Verhalten unterschieden werden soll. Ein Modell auf Basis der Self-ID, wie das derzeit in Deutschland geltende Selbstbestimmungsgesetz (SBGG), liefert diese Kriterien jedenfalls nicht, da es sich sonst selbst widersprechen würde.

Der hier beispielhaft diskutierte Artikel verweist in diesem Kontext unter Verwendung der ehemaligen Namen auf Akteure des politisch rechten Spektrums und unterstellt ihnen Missbrauchsabsicht. Hier muss die Frage gestattet sein, warum Akteure des politisch linken Spektrums nicht gleichermaßen "kritisch" unter Verwendung ihrer männlichen "Deadnames" eingeordnet werden. Beispielsweise wenn sie nach einem fruchtbaren Leben als Menschenmännchen für eine politische Partei über einen Frauenquotenplatz ein Mandat im Deutschen Bundestag erlang(t)en. Sollte in solchen Fällen nicht auch "jedem vernünftigen Menschen, der sich kurz damit befasste, die Betrugsabsicht klar gewesen sein"? Und wenn nicht, mit welcher Begründung?
 
Die entscheidende Problematik liegt allerdings nicht bei Einzelpersonen, sondern ist systematisch: Wenn subjektive Selbstauskunft das zentrale Kriterium darstellt, ohne dass objektive oder überprüfbare Bezugspunkte eine Rolle spielen, entsteht ein Spannungsfeld zwischen Selbstdefinition und Regelanwendung. Dieses Spannungsfeld lässt sich nicht dadurch auflösen, dass man unerwünschte Beispiele als "Ausnahmen" abtut oder sie als Beleg für angebliche "transfeindliche Hetze" präsentiert, während strukturell vergleichbare Fragen nach Anreizen, Regelumgehungen oder institutionellen Effekten als illegitim zurückgewiesen werden. Eine konsistente Debatte müsste beide Seiten gleichermaßen in den Blick nehmen.

Kontaktschuld statt Argument

Besonders problematisch ist die im hier diskutierten Beispiel erkennbare Strategie, bestimmte Positionen durch ihre angebliche Nähe zu rechtsextremen oder religiös-fundamentalistischen Gruppen zu delegitimieren. Diese Form der Kontaktschuld ersetzt die inhaltliche Auseinandersetzung durch moralische Zuschreibung. Für eine wissenschaftlich orientierte Diskussion ist jedoch entscheidend, ob eine Aussage zutrifft oder nicht, unabhängig davon, wer sie äußert. Die Zweigeschlechtlichkeit bleibt eine empirisch beobachtbare Realität, auch wenn sie von unterschiedlichen politischen Lagern unterschiedlich interpretiert wird.

Wenn uns die wissenschaftlich fundierte Realweltbeobachtung einer binären Geschlechterordnung im aktuellen Kulturkampf in eine Reihe mit Rechtsextremen stellt, weil diese aus mutmaßlich missbräuchlicher Absicht ebenfalls auf diese Tatsache verweisen, dann ist das halt so. Aus unserer Sicht sind eher diejenigen, die entgegen aller biowissenschaftlicher Evidenz mehr als zwei Geschlechter behaupten und diese Weltanschauung mittels Gewaltandrohung durchsetzen wollen, die wahren Extremisten und religiösen Fundamentalisten.

Fazit

Die Debatte um Geschlecht ist zu einem kulturellen Konfliktfeld geworden, in dem Sprache, Moral und Politik eng miteinander verwoben sind. Der Begriff "moderne Biologie" fungiert dabei häufig als Kampfbegriff, der weniger neue Erkenntnisse transportiert als vielmehr bestehende Befunde umdeutet. Eine sachliche Diskussion erfordert jedoch, zwischen biologischen Tatsachen und gesellschaftlichen Normen klar zu unterscheiden. Wer diese Trennung aufgibt, riskiert, Wissenschaft zu einem Instrument politischer Interessen zu machen. Genau deshalb ist es notwendig, die biologischen Grundlagen präzise zu benennen und zugleich offen über die daraus folgenden gesellschaftlichen Fragen zu diskutieren.

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Quellen

[1] Miroslav Dumic, Karen Lin-Su, Natasha I. Leibel, Srecko Ciglar, Giovanna Vinci, Ruzica Lasan, Saroj Nimkarn, Jean D. Wilson, Ken McElreavey, Maria I. New, Report of Fertility in a Woman with a Predominantly 46,XY Karyotype in a Family with Multiple Disorders of Sexual Development, The Journal of Clinical Endocrinology & Metabolism, Volume 93, Issue 1, 1 January 2008, Pages 182–189, https://doi.org/10.1210/jc.2007-2155

[2] Joseph, Tobin, Ting, Joanna and Butler, Gary. "The effect of GnRH analogue treatment on bone mineral density in young adolescents with gender dysphoria: findings from a large national cohort" Journal of Pediatric Endocrinology and Metabolism, vol. 32, no. 10, 2019, pp. 1077-1081. https://doi.org/10.1515/jpem-2019-0046

[3] Sebastian E E Schagen, Femke M Wouters, Peggy T Cohen-Kettenis, Louis J Gooren, Sabine E Hannema, Bone Development in Transgender Adolescents Treated With GnRH Analogues and Subsequent Gender-Affirming Hormones, The Journal of Clinical Endocrinology & Metabolism, Volume 105, Issue 12, December 2020, Pages e4252–e4263, https://doi.org/10.1210/clinem/dgaa604

[4] Ramos, G.G.F., Mengai, A.C.S., Daltro, C.A.T. et al. Systematic Review: Puberty suppression with GnRH analogues in adolescents with gender incongruity. J Endocrinol Invest 44, 1151–1158 (2021). https://doi.org/10.1007/s40618-020-01449-5

[5] Varshini Murugesh, Megan Ritting, Salem Salem, Syed Mohammed Musheer Aalam, Joaquin Garcia, Asma J Chattha, Yulian Zhao, David JHF Knapp, Guruprasad Kalthur, Candace F Granberg, Nagarajan Kannan, Puberty Blocker and Aging Impact on Testicular Cell States and Function, bioRxiv 2024.03.23.586441; doi: https://doi.org/10.1101/2024.03.23.586441

[6] O'Handley, B. M., Blair, K. L., & Hoskin, R. A. (2017). What do two men kissing and a bucket of maggots have in common? Heterosexual men’s indistinguishable salivary α-amylase responses to photos of two men kissing and disgusting images. Psychology & Sexuality, 8(3), 173–188. https://doi.org/10.1080/19419899.2017.1328459

1 Kommentar:

  1. Wer biologische Fakten ins rechtsextreme Licht rückt, delegitimiert nicht die Fakten, sondern legitimiert Rechtsextremismus. Wenn alle Nazis sind, ist niemand Nazi. Das ist diesen Aktivisten scheinbar nicht bewusst.

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